Ein freundliches "Hallo" in die Runde.
In einer Heiratsurkunde einer Nebenlinie aus Pommern fand ich den Zusatzvermerk, dass der Bräutigam der vorehelichen Tochter der Braut gestattete, seinen Familiennamen zu übernehmen.
Sie war bereits 6 Jahre alt.
Meine Frage:
War sie nun das "Ergebnis" aus vorehelichem Vergnügens der Beiden und er somit selbst der leibliche Vater oder das Kind eines Anderen?
Wenn Letzteres, warum nicht der amtliche Eintrag unehelich?
Dank im Voraus für jede Hilfe und
freundlicher Gruß
Der Eifeler
In einer Heiratsurkunde einer Nebenlinie aus Pommern fand ich den Zusatzvermerk, dass der Bräutigam der vorehelichen Tochter der Braut gestattete, seinen Familiennamen zu übernehmen.
Sie war bereits 6 Jahre alt.
Meine Frage:
War sie nun das "Ergebnis" aus vorehelichem Vergnügens der Beiden und er somit selbst der leibliche Vater oder das Kind eines Anderen?
Wenn Letzteres, warum nicht der amtliche Eintrag unehelich?
Dank im Voraus für jede Hilfe und
freundlicher Gruß
Der Eifeler
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