Text aus einem Geleitbuch Teil 1

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  • Hummelchen
    Erfahrener Benutzer
    • 24.07.2011
    • 176

    [gelöst] Text aus einem Geleitbuch Teil 1

    Quelle bzw. Art des Textes: Auzug aus Geleitbuch
    Jahr, aus dem der Text stammt: 16. Jhd.
    Ort und Gegend der Text-Herkunft: Birkenhainer Straße/Spessart
    Namen um die es sich handeln sollte: -


    Hallo liebe Forenleser,
    der Text um des es geht, stammt aus einem sogenannten Geleitbuch, das die Birkenhainer Straße betrifft. Die Birkenhainer Straße ist eine alte Handelsstraße im Spessart. Der Text stammt ungefähr aus dem 16. Jahrhundert. Ich habe mich zusammen mit einigen Bekannten an der Übertragung versucht. Da uns die damalige "Sprache" nicht wirklich geläufig ist, sind wir nicht sicher ob unsere unvollständige Übertragung richtig ist. Auch die Bedeutung des Textes ist uns nicht ganz klar. Daher bitte ich um Eure Hilfe.
    Vielen Dank schon mal
    Hummelchen

    Die einzelnen Seiten sind unter folgenden Link zu finden:




    Nachfolgend unser Übertragungsversuch:


    Seite 233
    #
    Zu _____ vnd

    Feld

    126.

    Ad Eleckorem Moguntiacarum

    Joannem Schuickardum

    Hochwürdigster Chur___ , Ehr. Churftl. Ehr___ seyen

    ____ Herr, Ich werde von den meinigen

    berichte, waß massen Ehr. Churfge underbe=

    ambten #auß lauterer abg___, so Sie gegen

    Dise Herrschaft vilfaltig spuren lassen, sich

    mehr ein geraumer Zeit umbestanden, allen

    durchreisende Jud bey namenhafter Straff,

    sonderlich aber unlengst ganz reterlicher weise

    allen durchreisenden Juden, die uralte Strassen

    so sie Von 30, 40, 60, 100 und mehr Jahren

    wie beweißwehre zu meß Zeiten und sonsten

    iede Zeit gebraucht, Zu verbieten, und Sie allem

    uff Ehr. Churfgl. und deß Erzstiftes örter und

    alleinige Juristiction, ob es schon weit umb, auch mit

    angelegter gefrechnis und Straff zu Zwing

    und also alles von der gewohnlichen Straßen

    mir und den meinigen Zu nachtheil, derge-

    stalt abzuwenden, daß ja niemandts, sonder-

    lich auch kein einziges Stück uff meine mich:

    und sonderbare Obrigkeit (:Zweifels ohn

    zu schmelerung meiner von Vnder_lichen

    Jahren, und also ehr die Graveschaft Rhi
    -
    neck an Ehr. Churfl. __ Erzstift kommen,

    biß uff dise ruhig hergebrachte, und von

    dem G. Reich lehenbare

    Zoll Gerechtighen) khennen möglich.

    Randnotiz _____ _____ ____
    _____ _____ _____
    _____
    Wann dann er ansich selbsten billich dass

    Keiner ____ herpringens Zenthigte ei-

    nem _den auch billich frey stehen solle

    und sein gebt seien weg hinauß Zumeh-

    ren wo er ihm gefele durch frey____

    und hergwachte landstraßen Vnge

    Randnotiz _____ _____ _____ _____ _____
    und dann ungemeldte __schene wei
    -
    sende fuhr und kauftleit, sondelich aber die

    Juden solches sich zum Garsten beschweren,

    Als hab Ich keinen Umbgang nehmen wollen

    Wird meiner stets hierinn gebraucht noch sollen ___ Straße


    Seite 234

    Gedult, in Hoffnung es sollte dermal eins
    bester, Und in allen eine richtige Vergleich
    ung werden, mehr noch außrichten, als daß
    dadurch zu erwerlichen imgristen Von den-
    selben anlaß genommen wirdt, Ehr. Churftl.
    selbsten, aber die Ich hierunter anderer ihrer
    sonsten Vielfaltig obliegenden Hochwichtigen Vor-
    schriften viellieber dißfals unberuuhigde
    gesehen Herr, under strengstes fleißes unbefugden
    sei den ihrigden gdste befohlen wollen, meiner
    und der meinigen so wol der Durchreisenden
    mit solchen erwerlichen und fast unnachbar-
    lichen beschwerungen zu verschonen, und es bey
    den alten herkommen und rührigen gebrauch
    der Landstrassen zu oder ab und zu reisenden
    gütergelegenher, sonderlich aber zu verhütung
    vorbesagter Vernachteilung, deren vom Reich
    herrührende Lehenbaren, und von meinen
    lieben Vor Eltern seligen , oder Zeit euwig ex
    orirten gerechtigkeiten, darüber mir mit
    erhreem fleiß als bis dahero geschehen, Zu-
    halten, Von der Kay: M. Unserm allergdte
    Herrn, in nert …ernster Befehl Zu kommen
    Also ergehender Und Unbekümmere Zulassen
    _____ Derselbe _____, da solche Strassen durch
    gehen, woh nicht allein der Besteuerung aller
    Durchreisendes Kriegsvolks, derrüber Da-
    hero beschehrn, sondern auch befügter genußes
    theilhaftig werden mögen.
    Durch getröste und Eh. Churfl.___ Ich mich und
    So Vilda mehr Under__ste, weil ich dieselbe
    nit allein zu allem Friedleben, Und daß
    Ew keinen Gegen dass herkommen zu befohl.
    von, damir ehren den ihrigen nicht gen Zuheis-
    sen ihrer eint,sondern auch dahin in gnad-
    genricht weiß, daßs Sie den Ihrigen solche
    verherrungen nicht befohlen, und eher gdstr (gestrenger)
    affertion gegen mich und diese Herrschaften
    in abschaffung deßs jenigen, so ohne daßs
    Zuletzt geändert von Hummelchen; 16.01.2018, 17:45.
    Hummel - Schneemann - Langer - Solero
  • mawoi
    Erfahrener Benutzer
    • 22.01.2014
    • 3968

    #2
    Hallo, leider kann ich längst nicht alles lesen, aber es schauen bestimmt noch andere darüber.

    Seite 233#
    Zu _____ vnd

    Feld

    126.

    Ad Electorem Moguntinum

    Joannem Schrickardum

    Hochwürdigster Churf. u.Ehr. Churftl. segen

    ____ Herr, Ich werde von den meinigen

    berichten, waß massen Ehr. Churfg underbe=

    ambten #auß lauterer abgunst, so Sie gegen

    Dise Herrschaft vilfaltig spuren lassen, sich

    mehr? ein geraumer Zeit understanden, allen

    durchreisende Jud bey namenhafter Straff,

    sonderlich aber unlengst ganz ret?erlicher weise

    allen durchreisenden Juden, die uralte Strassen

    so sie Von 30, 40, 60, 100 und mehr Jahren

    wie beweißwehre zu meß Zeiten und sonsten

    iede Zeit gebraucht, Zu verbieten, und Sie allem

    uff Ehr. Churfgl. und deß Erzstiftes örter und

    alleinige Juristiction, ob es schon weit umb, auch mit

    angelegter gefencknis und Straff zu Zwing

    und also alles von der gewohnlichen Straßen

    mir und den meinigen Zu nachtheil, derge-

    stalt abzuwenden, damit ja niemandts, sonder-

    lich auch kein einziges Judt uff meine milt-

    und sonderbare Obrigkeit (:Zweifels ohn

    zu schmelerung meiner von Vndencklichen

    Jahren, und also ehe die Graveschaft Rhi
    -
    neck an Ehr. Churfl. __ Erzstift kommen,

    biß uff dise ruhig hergebrachte, und von

    dem G. Reich lehenbare

    Zoll Gerechtighen) khennen möglich.

    Randnotiz _und Altherprachte geprauch der Landstrass____ _____ ____
    _____ _____ _____
    _____
    Wann dann er ansich selbsten billich durch

    Keiner ____ herpringens entsegete ei-

    nem ieden auch billich frey stehen solle

    umb sein gelt seinen weg hinauß Zuneh-

    men wo er ihm gefele durch frey offene

    und herprachte landstraßen Vnge

    Randnotiz _____ _____ hindert_____ _____ _____
    und dann ungemeldte __schene rei
    -
    sende fuhr und kauftleut, sonderlich aber die

    Juden solches sich zum höchsten beschweren,

    Als hab Ich keinen Umbgang nehmen wollen

    Weil meiner stets hierinn gebraucht noch sollen eusserste


    Seite 234

    Gedult, in Hoffnung es sollte dermal eins
    besser, Und in allem eine richtige Vergleich-
    ung werden, mehr nicht außrichten, als daß
    dadurch zu erwerlichen eingriffen Von den-
    selben anlaß genommen wirdt, Ehr. Churftl.
    selbsten, aber die Ich hierunter anderer ihrer
    sonsten Vielfaltig obliegenden Hochwichtigen Ge-
    schäfften viellieber dißfals unberunuhiget
    gesehen hette, under strengstes fleißes zu ersuchen
    sie den ihrigden gdst befehlen wollen, meiner
    und der meinigen so wol den Durchreisenden
    mit solchen erwerlichen und fast unnachbar-
    lichen beschwerungen zu verschonen, und es bey
    den alten herkommen und rührigen gebrauch
    der Landstrassen zu iedes ab und zu reisenden
    gutergelegenheit, sonderlich aber zu verhütung
    vorbesagter Vernachteilung, deren vom Reich
    herrührende Lehenbaren, und von meinen
    lieben Vor Eltern seligen , ieder Zeit rührig ex-
    ercirten gerechtigkeiten, darüber mir mit
    mehrerem fleiß als bis dahero geschehen, Zu-
    halten, Von der Kay: M. Unserm allergdt
    Herrn, in erwlichkeit ernster Befehl Zu kommen
    Also ungehendert Und Unbekümmert Zulassen
    Damit Derselbe orht, da solche Strassen durch
    gehen, nicht nur allein der Beschwerung alles
    Durchreisendes Kriegsvolks, wie etliche Zeit
    hero beschehen, sondern auch befugtes genußes
    theilhaftig werden mögen.
    D getröste umb Eh. Churfl.___ Ich mich umb
    So Vilda mehr Under__ste, weil ich dieselbe
    nit allein zu allem Friedleben, Und daß
    Sie keinen Gegen dass herkommen zu bewe-
    ren, damir ehren den ihrigen nicht gen Zuheis-
    sen ihrer eint,sondern auch dahin in gnad-
    genricht weiß, daßs Sie den Ihrigen solche
    verherrungen nicht befohlen, und ihre gdstr (gestrenger gnädigste))
    affection gegen mich und diese Herrschaften
    in abschaffung deßs jenigen, so ohne daß

    VG
    mawoi

    Kommentar

    • Verano
      Erfahrener Benutzer
      • 22.06.2016
      • 7819

      #3
      Ganz toll, mawoi

      Ich habe für die erste Seite korrigieren, was ja bekanntlich einfacher ist, 25 Minuten gebraucht.

      Seite 233
      #Zu Rieneckh vnd
      Felde
      126.
      Ad Electorem Moguntinum
      Joannem Schuickardtum
      Hochwürdigster Churfürst Euer Churfürstlich gnaden seyen
      Gottdienstlicher? Herr etc. Ich werde von den meinigen
      berichten, waß massen Euer Churfürstlich gnaden underbe=
      ambten #auß lauterer abgunst, so Sie gegen
      Dise Herrschafft vilfaltig spuren lassen, sich
      nuhn ein geraume Zeit understanden, allen
      durchreisenden Juden bey namenhaffter Straff,
      sonderlich aber unlengst gantz netuerlicher weise
      allen durchreisenden Juden, die uralte Strassen
      so sie Von 30, 40, 60, 100 und mehr Jahren
      wie beweißlichen Zu meß Zeiten und sonsten
      iede Zeit gebraucht, Zu verbieten, und Sie allem
      uff Euer Churfürst gnaden und deß Ertzstiffts örter und
      alleinige Juristiction, ob es schon weit umb, auch mit
      angelegter gefencknis und Straff zu Zwingen
      und also alles von der gewohnlichen Straßen
      mir und den meinigen Zu nachtheil, derge-
      stalt abzuwenden, damit ja niemandts, sonder-
      lich auch kein einziger Judt uff meine mit:
      und sonderbare Obrigkeit (:Zweifels ohn
      zu schmelerung meiner von Vndencklichen
      Jahren, und also ehe die Graveschafft Rhi-
      neck an Euer Churfürstlich gnaden Ertzstifft kommen,
      biß uff dise ruhig hergebrachte, und von
      dem H. Reich lehenbare
      Gerechtigkeit:) khommen mögte etc.



      Randnotiz _und Altherprachten geprauch der Landstrass und Pleitens?


      Wann dann ir ansich selbsten billich d

      Keines feints herpringens entsetzete werde ei-
      nem ieden auch billich frey stehen solle
      umb sein gelt seinen weg hinauß Zuneh-
      men wo es ihm gefelt durch freye offene
      und herprachte landstrassen Vnge


      Randnotiz: freien offenen Landstrassen ungehindet sich zugebrauchen


      und dann ungemeldte Underschiedene rei-
      sende fuhr und kauffleut, sonderlich aber die
      Juden solches sich zum Höchsten beschweren,
      Als hab Ich keinen Umbgang nehmen wollen
      Weil meiner seits hierinn gebraucht noch sollen eusserste


      Henry und Alter Mansfelder, waltet eures Amtes
      „u“ statt „v“ habe ich so gelassen.
      Viele Grüße August

      Die Vergangenheit ist ein fremdes Land, dort gelten andere Regeln.

      Kommentar

      • mawoi
        Erfahrener Benutzer
        • 22.01.2014
        • 3968

        #4
        Hallo Verano,

        es könnte sich um den Mainzer Erzbischof Johann Schwickard von Kronenberg handeln

        VG
        mawoi

        Kommentar

        • henrywilh
          Erfahrener Benutzer
          • 13.04.2009
          • 11784

          #5
          Das ist ziemlich viel; ich kann mich leider nicht nur mit diesen Dingen beschäftigen.
          Schau' ich mir noch mal den Anfang an:

          Seite 233
          #Zu Rieneckh vnd
          Felde
          126.
          Ad Electorem Moguntinum
          Joannem Schuickardum
          Hochwürdigster Churfürst Euer Churfürstliche gnaden seyen p
          Gnädigster[abgekzt.] Herr etc. Ich werde von den meinigen
          berichten, waß massen Euer Churfürstlichen gnaden underbe=
          ambten #auß lauterer abgunst, so Sie gegen
          Dise Herrschafft vilfaltig spuren lassen, sich
          nuhn ein geraume Zeit understanden, allen
          durchreisenden Juden bey nammhaffter Straff,
          sonderlich aber unlengst gantz newerlicher weise
          allen durchreisenden Juden, die uralte Strassen
          so sie Von 30, 40, 60, 100 und mehr Jahren
          wie beweißlichen Zu meß Zeiten und sonsten
          ieder Zeit gebraucht, Zu verbieten, und Sie allem
          uff Euer Churfürst[liche] gnaden und deß Ertzstiffts örter und
          alleinige Juristiction, ob es schon weit umb, auch mit
          angelegter gefencknis und Straff zu Zwingen
          und also alles von der gewohnlichen Strassen
          mir und den meinigen Zu nachtheil, derge-
          stalt abzuwenden, damit ja niemandts, sonder-
          lich auch kein einziger Judt uff meine mit:
          und sonderbare Obrigkeit (:Zweifels ohn
          zu schmelerung meiner von Vndencklichen
          Jahren, und also ehe die Graveschafft Rhi-
          neck an Euer Churfürstlichen gnaden Ertzstifft kommen,
          biß uff dise ruhig hergebrachte, und von
          dem H. Reich lehenbare
          Gerechtigkeit khommen mögte p.

          Überwiegend Krümelkram, Entschuldigung. Ich finde aber, "p." sollte man schon hinschreiben, anstatt "usw.". Und was man bei "vnd" mit drei Beinchen vor dem d machen soll, da fehlen mir die Fachkenntnisse. Ich neige dazu, "vnnd" zu schreiben, weil mir scheint, dass wirklich zwei n gemeint sind (wie zeitüblich) und ein Beinchen sozusagen nur verschliffen ist.
          Schöne Grüße
          hnrywilhelm

          Kommentar

          • Verano
            Erfahrener Benutzer
            • 22.06.2016
            • 7819

            #6
            Zitat von mawoi Beitrag anzeigen
            Hallo Verano,

            es könnte sich um den Mainzer Erzbischof Johann Schwickard von Kronenberg handeln

            VG
            mawoi

            Ja, hier u.a.:

            https://books.google.de/books?id=yvp...ickard&f=false
            Viele Grüße August

            Die Vergangenheit ist ein fremdes Land, dort gelten andere Regeln.

            Kommentar

            • Verano
              Erfahrener Benutzer
              • 22.06.2016
              • 7819

              #7
              Zitat von henrywilh Beitrag anzeigen
              Das ist ziemlich viel; ich kann mich leider nicht nur mit diesen Dingen beschäftigen.

              Ich eigentlich auch nicht.

              Entschuldigung. Ich finde aber, "p." sollte man schon hinschreiben, anstatt "usw.".
              Ich wusste nicht, dass dies schräg gestellte „p“ (perge, gell?) auch als solches transkribiert wird.
              Viele Grüße August

              Die Vergangenheit ist ein fremdes Land, dort gelten andere Regeln.

              Kommentar

              • Verano
                Erfahrener Benutzer
                • 22.06.2016
                • 7819

                #8
                Diesmal ging es etwas schneller:

                Seite 234

                Gedult, in Hoffnung es solte dermal eins
                besser, Und in allem eine richtige Vergleich-
                ung werden, mehr nicht außrichten, als daß
                dadurch zu erwerlichen eingriffen Von den-
                selben anlaß genommen wirdt, Euer Churfürstlich gnaden
                selbsten, aber die Ich hierunter anderer ihrer
                sonsten Vielfaltig obliegenden Hochwichtigen Ge-
                schäfften villieber dißfals unberunuhiget
                gesehen hette, underthenigstes fleisses zu ersuchen
                sie den ihrigen gnädigsten befehlen wollen, meiner
                und der meinigen so wol der Durchreisenden
                mit solchen erwerlichen und fast unnachbar-
                lichen beschwerungen zu verschonen, und es bey
                dem alten herkommen und eüwigen (ewigen?) gebrauch
                der Landstrassen zu iedes ab und zu reisenden
                gutergelegenheit, sonderlich aber zu verhütung
                vorbesagter Vernachteilung, deren vom Reich
                herrührende Lehenbaren, und von meinen
                lieben Vor Eltern seligen , ieder Zeit euwig ex-
                ercirten gerechtigkeiten, darüber mir mit
                mehrerm fleiß als bis dahero geschehen, Zu-
                halten, Von der Kayserliche Majestät Unserm allergnädigstem
                Herrn, in newlicheit ernster Befehl Zu kommen
                Also ungehindert Und Unbekümmert Zulassen
                Damit Dieselbe orht, da solche Strassen durch
                gehen, nicht nur allein der Beschwerung alles
                Durchreisendes Kriegsvolcks, wie etliche Zeit
                hero beschehen, sondern auch befugtes genusses
                theilhafftig werden mögen.
                D getröste umb Euer Churf. gnaden Ich mich und
                So Vil da mihr Underthenigst, weil ich dieselbe
                nit allein zu allem Fridlieben, Und daß
                Sie
                keinen gegen daß herkommen zu beschwe-
                ren, dannanhero den ihrigen nicht genn Zuheis-
                sen gemeinet, sondern auch dahin in gnad-
                geneigt weiß, daß Sie den Ihrigen solche
                erwerungen nicht befohlen, und ihre gdstr (gnädigste)
                affection gegen mich und dise Herrschafften
                in abschaffung deß jenigen, so ohne daß


                Viele Grüße August

                Die Vergangenheit ist ein fremdes Land, dort gelten andere Regeln.

                Kommentar

                • Hummelchen
                  Erfahrener Benutzer
                  • 24.07.2011
                  • 176

                  #9
                  Ich sage schon einmal vielen herzlichen Dank Euch allen. Am Wochenende werde ich mir Eure Antworten ganz genau ansehen.

                  Liebe Grüße
                  Hummelchen

                  Hummel - Schneemann - Langer - Solero

                  Kommentar

                  • henrywilh
                    Erfahrener Benutzer
                    • 13.04.2009
                    • 11784

                    #10
                    Hallo, August,

                    ob wir uns die beiden rot markierten Wörter noch einmal anschauen sollten?

                    ren, dannanhero den ihrigen nicht genn Zuheis-

                    Beim ersten kann ich das zweite a nicht erkennen, und beim "genn" wundert mich der Verdoppelungsstrich. Gibt es einen solchen sonst noch im Text?

                    Hier:

                    So Vil da mihr Underthenigst, weil ich dieselbe

                    ist das, was in "dannanhero" als zweites a gelesen wird, als i mit angebundenem i-Punkt interpretiert. (stimmt das?)

                    Auch hier

                    geneigt weiß, daß Sie den Ihrigen solche


                    stimmt etwas nicht.
                    Zuletzt geändert von henrywilh; 18.01.2018, 10:37.
                    Schöne Grüße
                    hnrywilhelm

                    Kommentar

                    • Verano
                      Erfahrener Benutzer
                      • 22.06.2016
                      • 7819

                      #11
                      Hallo Henry,

                      da hast du viel Richtiges geschrieben.
                      Das ist ein „i“, danninhero , heißt wohl deshalb.
                      Bei „genn“ bin ich ebenso ins Zweifeln gekommen wegen dem angeblichen Verdoppelungsstrich. Ich hab es mal so übertragen, wohlwissend, dass da Reaktionen kommen können.
                      Was meinst Du? „geu“ und das bedeutet?

                      Bei Ihrigen ist das "h" zuviel.

                      Viele Grüße August

                      Die Vergangenheit ist ein fremdes Land, dort gelten andere Regeln.

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                      • henrywilh
                        Erfahrener Benutzer
                        • 13.04.2009
                        • 11784

                        #12
                        Ich habe im Text nirgends einen angebundenen i-Punkt gefunden und bin fast sicher, dass es hier

                        So Vil da mehr Underthenigst, weil ich dieselbe

                        heißt.
                        Demzufolge heißt es dann nicht "danninhero", sondern "dannenhero".
                        Bedeutung, Definition, Rechtschreibung, Synonyme und Grammatik von dannenher auf fwb-online nachschlagen. Wörterbuch der frühneuhochdeutschen Sprache, des früheren, alten Deutsch.


                        Das mit dem "genn" beschäftigt mich noch.

                        Noch was gefunden auf der 1. Seite:

                        Ich werde von den meinigen
                        berichtet, waß massen Euer Churfürstlich gnaden underbe=

                        (Sinn: Mir wird von den meinigen berichtet, ...)
                        Zuletzt geändert von henrywilh; 18.01.2018, 14:20.
                        Schöne Grüße
                        hnrywilhelm

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                        • henrywilh
                          Erfahrener Benutzer
                          • 13.04.2009
                          • 11784

                          #13
                          Die Stelle mit dem scheinbaren "genn" lautet bei mir:

                          ren, dannenhero den ihrigen nicht gut Zu heis-
                          sen gemeinet, sondern auch dahin in gnaden
                          Schöne Grüße
                          hnrywilhelm

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                          • Verano
                            Erfahrener Benutzer
                            • 22.06.2016
                            • 7819

                            #14
                            Die Genialität folgt immer erst eine Runde später! „gut“

                            Gut, dass Du so hartnäckig bleibst.

                            Zu meiner Rechtfertigung bei "danninhero": Ich hatte wirklich ein „i“ gesehen, was aber nur der dünne Federstrich war.
                            Und das „berichten“ war blöd von mir, wo ich doch schon so viele „t“ gesehen hatte.
                            Viele Grüße August

                            Die Vergangenheit ist ein fremdes Land, dort gelten andere Regeln.

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                            • Verano
                              Erfahrener Benutzer
                              • 22.06.2016
                              • 7819

                              #15
                              Noch was Ungewisses zur Randnotiz, das hatte ich aus den Augen verloren:

                              Randnotiz _und Altherprachten geprauch der Landstrass und Pleitens?

                              Ich meine nun, G(e)leitens.
                              Sinngemäß, der Gebrauch der Straßen und des sicheren Geleites.
                              Viele Grüße August

                              Die Vergangenheit ist ein fremdes Land, dort gelten andere Regeln.

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