Hilfe bei der Übersetzung

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge
  • dkrahl1983
    Neuer Benutzer
    • 27.08.2018
    • 4

    [gelöst] Hilfe bei der Übersetzung

    Quelle bzw. Art des Textes: Heiratsurkunde
    Jahr, aus dem der Text stammt: 1942
    Ort/Gegend der Text-Herkunft: Spremberg/Lausitz


    Hallo Forum,
    wäre es möglich das mir einer beim übersetzten der Heiratsurkunde helfen könnte ich tue mir da noch etwas schwer.

    Danke schon mal vor ab.

    mfg

    Dave
    Angehängte Dateien
  • Verano
    Erfahrener Benutzer
    • 22.06.2016
    • 7819

    #2
    Hallo Dave,

    Ich könnte ja jetzt frech sein und fragen in welche Sprache übersetzen.
    Hier sagt man übertragen.

    Kannst du denn gar nichts selber lesen? Auch nicht die Namen?


    Hier was zum Üben:

    Töpfernarbeiter Fritz Krahl,
    glaubenslos,
    Kochsdorf Kreis Spremberg
    Turnstraße 9
    beruflose Anna Hedwig Schacht, geborene Gursch
    evangelisch

    Sänitz Kreis Rothenburg O/L.
    Bautzner Straße 35
    Zuletzt geändert von Verano; 24.09.2018, 13:00.
    Viele Grüße August

    Die Vergangenheit ist ein fremdes Land, dort gelten andere Regeln.

    Kommentar

    • lieschen
      Benutzer
      • 15.07.2009
      • 95

      #3
      Ich versuch es mal:
      Spremberg, den 14 November 1942
      Der Töpfereiarbeiter Fritz Kraft, glaubenslos
      geboren 17 Juli1899 in.....Kreis Spremberg
      (Standesamt Schloß Spremberg in Spremberg Nr. 62
      wohnhaft in Spremberg Turnstraße 9
      die berufslose Anna Hedwig Schlonst, geborene ......
      evangelisch
      geboren am 3. Oktober 1902.......
      ...........
      wohnhaft in Spremberg, ......Straße35

      Die Bertha ......
      32 Jahre alt
      wohnhaft in Spremberg, Luisenstraße 28
      bekannt

      Der Arbeiter Paul......
      48 Jahre alt
      wohnhaft in Spremberg, Luisenstraße 28
      bekannt

      Gruß Alice
      Suche:
      Güttler, Keil, Ender aus Heidersdorf, Peterswaldau, Senitz, Kreis Nimptsch, Schlesien
      Zaske, Habermann, Dittberner aus Klaushagen, Kreis Neustettin, Pommern
      Lange, Kurzhals(Korthals), Olboeter aus Tempelburg, Kreis Neustettin, Pommern

      Kommentar

      • Wolfg. G. Fischer
        Erfahrener Benutzer
        • 18.06.2007
        • 4918

        #4
        Hallo August,

        Fritz Krahl war Töpfereiarbeiter.

        Mit besten Grüßen
        Wolfgang

        Kommentar

        • Verano
          Erfahrener Benutzer
          • 22.06.2016
          • 7819

          #5
          Zitat von Wolfg. G. Fischer Beitrag anzeigen
          Hallo August,

          Fritz Krahl war Töpfereiarbeiter.

          Mit besten Grüßen
          Wolfgang



          Da hast du vollkommen Recht!

          Ich spendiere noch die Hertha Nakrinz und ihren Mann, den Arbeiter Paul.
          Viele Grüße August

          Die Vergangenheit ist ein fremdes Land, dort gelten andere Regeln.

          Kommentar

          • henrywilh
            Erfahrener Benutzer
            • 13.04.2009
            • 11784

            #6
            Zitat von Verano Beitrag anzeigen
            Ich könnte ja jetzt frech sein und fragen in welche Sprache übersetzen.
            Hier sagt man übertragen.
            Nicht so streng sein!

            Vom Wortsinn her ist ja gar kein Unterschied zwischen "übersetzen" und "übertragen".
            Ob ich vom Englischen ins Deutsch "übersetze" oder "übertrage" - oder von Schreibschrift in Druckschrift, was wir hier tun - egal.

            Letzteres wird ja unter uns Fachfrauen und -männern "Transkription", also "Um-Schreibung" genannt, damit klarer zwischen den verschiedenen Übertragung-Arten (s.o.) unterschieden wird.
            Schöne Grüße
            hnrywilhelm

            Kommentar

            • Verano
              Erfahrener Benutzer
              • 22.06.2016
              • 7819

              #7
              Zitat von henrywilh Beitrag anzeigen
              Nicht so streng sein!

              Vom Wortsinn her ist ja gar kein Unterschied zwischen "übersetzen" und "übertragen".
              Ob ich vom Englischen ins Deutsch "übersetze" oder "übertrage" - oder von Schreibschrift in Druckschrift, was wir hier tun - egal.

              Letzteres wird ja unter uns Fachfrauen und -männern "Transkription", also "Um-Schreibung" genannt, damit klarer zwischen den verschiedenen Übertragung-Arten (s.o.) unterschieden wird.

              So intelligent wollte ich jetzt auch nicht klingen.

              Was anderes, hier schrammt der Einsender aber haarscharf am Datenschutz.
              Viele Grüße August

              Die Vergangenheit ist ein fremdes Land, dort gelten andere Regeln.

              Kommentar

              • henrywilh
                Erfahrener Benutzer
                • 13.04.2009
                • 11784

                #8
                Zitat von Verano Beitrag anzeigen
                Was anderes, hier schrammt der Einsender aber haarscharf am Datenschutz.
                Davon verstehe ich jetzt wieder (noch) weniger.
                Schöne Grüße
                hnrywilhelm

                Kommentar

                • Verano
                  Erfahrener Benutzer
                  • 22.06.2016
                  • 7819

                  #9
                  Zitat von henrywilh Beitrag anzeigen
                  Davon verstehe ich jetzt wieder (noch) weniger.

                  Geburtenregister 110 Jahre
                  Eheregister 80 Jahre
                  Sterberegister 30 Jahre



                  Danach ist es Archivgut und darf ohne Zustimmung etwaiger Angehöriger veröffentlicht werden.

                  So habe ich es bisher verstanden und gehandhabt.
                  Viele Grüße August

                  Die Vergangenheit ist ein fremdes Land, dort gelten andere Regeln.

                  Kommentar

                  • dkrahl1983
                    Neuer Benutzer
                    • 27.08.2018
                    • 4

                    #10
                    Hallo an Alle,
                    Danke für die freundliche Hilfe !
                    Das mit dem Jahresgrenzen war mir so nicht ganz bewust,
                    werde mich in zukunft daran halten.


                    mfg Dave

                    Kommentar

                    • henrywilh
                      Erfahrener Benutzer
                      • 13.04.2009
                      • 11784

                      #11
                      Da gibt es aber noch diese Bestimmung, und die dämpft z.B. die Regelung bei Geburtseinträgen ("110 Jahre") in den meisten Fällen:

                      30 Jahre nach Tod des „letzten Beteiligten“
                      Eine weitere Möglichkeit der Benutzung eröffnet jetzt § 62 Abs. 3 PStG: Vor Ablauf der Fristen reicht ein berechtigtes Interesse (wie etwa Familienforschung) auch außerhalb des Kreises der nächsten Angehörigen aus, wenn seit dem Tod des zuletzt verstorbenen Beteiligten 30 Jahre vergangen sind. Beteiligte sind danach:

                      • Beim Geburtsregister: Die Eltern und das Kind
                      • Beim Heiratsregister: Beide Ehegatten (bzw. Lebenspartner)
                      • (Beim Sterberegister gilt mit dem neuen Gesetz ohnehin eine Frist von 30 Jahren)
                      Schöne Grüße
                      hnrywilhelm

                      Kommentar

                      Lädt...
                      X