Familienwappen & DNS-Genealogie

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  • Familienpuzzle
    Erfahrener Benutzer
    • 03.12.2010
    • 169

    Familienwappen & DNS-Genealogie

    Guten Tag zusammen,

    zur folgender Situation habe ich mir einige Gedanken gemacht und würde mich über Austausch freuen.
    In Zeiten wo DNS-Analysen & Vaterschaftstest fast alltäglich sind, kann man diese auch in die Heraldik einbinden?
    Nehmen wir die als Beispiel die fiktive Familie Rumpelstilzchen. Ralf Rumpelstilzchen ist Hobby-Ahnenforscher, er hat seine väterliche Linie viele Generationen lang zurückverfolgt, es sind keine unehelichen Geburten dabei.
    Nun hat Ralf einen Verwandten gefunden, der vom selben Stammvater abstammt, nennen wir ihn mal Dieter. Ralf und Dieter entschließen sich ein Wappen zu stiften. Sie wollen nun wissen, ob sie wirklich vom gleichen Stammvater abstammen, sie machen einen DNS-Test. In der Theorie sollten sie dasselbe Y-Chromosom besitzen, da dieses über die paternale Linie vererbt wird. Der Test ist positiv.
    Da taucht Max Rumpelstilzchen auf. Max ist ebenfalls Hobby-Genealoge. Seinen Vaterstamm führt er ebenfalls weit zurück. Allerdings ist sein Stammvater nicht derselbe wie von Ralf und Dieter. Die Stammväter kommen aber jeweils aus dem Nachbarsort.
    Dieter und Ralf vergleichen ihr Y-Chromosom mit Max seinem, es ist identisch.

    Was haltet ihr davon? Wäre eine Wappenstiftung für die Nachkommen eines unbekannten Stammvaters i.O.? Was wäre, wenn man die Führungsberechtigung der agnatischen Verwandtschaft zuspricht, nicht nur den Nachkommen einer bestimmten Person?
    Wenn z.B. die Stammväter nun Cousins, oder sogar Brüder wären. Sie würden dann ja wohl kaum zwei komplett neue Familien begründen, nur ist der Ursprung der Familie in den Annalen der Geschichte verschwunden.
    Wie denkt ihr darüber?


    Mehr zum Thema: http://www.die-maus-bremen.de/bdm/dg...eite_71-80.pdf


    Freundliche Grüße
    Jan
  • iGENEA
    Benutzer
    • 16.11.2006
    • 5

    #2
    Hallo Jan,

    schöne Idee, hatten wir so auch noch nicht.

    Wenn der Fall so liegt wie in Deinem Beispiel spricht aus meiner Sicht nichts dagegen.

    Das Statut der Deutschen Wappenrolle sieht bspw. die Möglichkeit einer Wappensatzung vor, in der die Führungsberechtigung geregelt werden kann. Allerdings ging man dabei natürlich nicht von der Idee einer genetisch nachweisbaren biologischen Verwandtschaft aus.

    Eine generelle Führungsberechtigung für die gesamte agnatische Verwandtschaft ohne Konkretisierung führt zu einigen Problemen:

    1. Unklarheiten bei verschiedenen Nachnamen

    Zwar ist in oben genanntem Statut auch bereits von "Namens-/Mannesstamm" die Rede, nach meiner persönlichen Meinung ist jedoch die Verknüpfung eines Wappen mit einem einzigen Nachnamen (und nicht nur mit dem Mannesstamm) sehr anzuraten. Zwar ist es generell noch nicht so häufig, dass Männer bei der Heirat ihren Nachnamen ändern, so dass das wohl noch kein grosses Problem darstellt. Aber man stelle sich vor, ein heutiger Wappenstifter hat in 500 Jahren viele männliche Nachkommen mit 5 verschiedenen Nachnamen, die aber alle noch das gleiche Wappen führen bzw. führen dürfen.

    Das gleiche Ergebnis hätte man, würde man die Führungsberechtigung an ein bestimmtes genetisches Profil knüpfen: Mehrere Stämme, die zwar genetisch einen Stammvater gemein haben, aber verschiedene Nachnamen tragen, führen plötzlich das selbe Wappen.


    Der "Namensstamm" eröffnet ja Frauen die Möglichkeit, ihren Nachnamen inklusive Wappen zu führen und zu vererben. Männer können also das Wappen und den Namen ihres Grossvaters mütterlicherseits erben, wodurch quasi ein ganz fremdes Y-Chromosom mit dem Namen und Wappen verknüpft. Wenn aber nun zusätzlich immer mehr Männer trotz unterschiedlichen Nachnamens ein gemeinsames Wappen führen dürfen sollen, nur weil es vor 1.000 Jahren einen gemeinsamen genetischen Stammvater gab, dann stellt sich schon die Frage, warum die Tochter des Wappenstifters, die heiratet und den Nachnamen wechselt das "Familienwappen" dann nicht mehr führen dürfen soll. Das Ende vom Lied kann aber nicht sein, dass alle Nachkommen das Wappen führen, es denke nur jeder an seine Spitzenahnen und an die Nachkommen, die dieser heute vermutlich hat.



    Abgesehen von der Verwirrung gibt es ein Abgrenzungsproblem:


    2. Wann ist man ausreichend nah genug verwandt um führungsberechtigt zu sein?

    Wenn man bedenkt, dass eine Linie sich in jeder Generation aufspalten kann (eben auch in der letzten Generation vor Entstehung der Nachnamen) und dass DNA nicht immer gleichmässig mutiert, dann kann man sich vorstellen, dass eine klare Grenzziehung nicht möglich ist.

    Man kann einem Cousin 30. Grades theoretisch genetisch ähnlicher sein als einem Cousin 25. Grades. Mit dem Cousin 30. Grades hat man vielleicht keinen gemeinsamen Nachnamen, weil der gemeinsame Vorfahre noch keinen hatte, mit dem Cousin 25. Grades vielleicht schon. Das Alter des gemeinsamen Vorfahren lässt sich nicht auf die Generation genau berechnen. Eine Grenzziehung nach genetischer Ähnlichkeit ist daher immer willkürlich.

    Bei häufigen Nachnamen ist es zudem denkbar, dass es zwei Linien gibt, deren Stammvater vor 1.000 Jahren lebte, die aber beide Ihren Nachnamen erst vor 700 Jahren bekamen und dann eben zufällig beide Schmid oder Müller hiessen. Zwar mag da dann eine Vererbung des Berufs vorliegen, die quasi der Vererbung des Nachnamens vorauseilt, aber wenn man bedenkt, wieviele Nachkommen dieser genetisch definierte Stammvater heute hat, die sich in keinster Weise miteinander verbunden fühlen muss man sich fragen ob die Idee eines Familienwappens so einer weitläufigen Verwandtschaft gerecht wird.

    Wir kennen eindeutig identifizierbare Linien die "nur" 1.500 bis 2.000 Jahre alt sind, das sind Gruppen mit teilweise mehreren tausend oder zigtausend Nachkommen eines Stammvaters und heute sicher einigen hundert verschiedenen Nachnamen. Denen allen ein gemeinsames Wappen zu verpassen dürfte den meisten wohl zurecht als grotesk erscheinen.



    Zu Guter Letzt gibt es noch das Konkurrenzproblem:


    3. Welche Verwandtschaft zählt? Die (krichen)rechtliche oder die genetische?

    Nehmen wir an, jemand gehört zu einer wappentragenden Linie, trägt den Nachnamen und ist daher auch führungsberechtigt. Dieser Mann findet nun dank Gentest heraus, dass er genetisch nicht zu dieser Linie gehört, sondern zu einer anderen. Wenn es nun in dieser anderen Linie ein Wappen gibt, das ans genetische Profil gekoppelt ist, dann darf dieser Mann zwei Wappen führen, zum einen passt sein Y-Chromosom, zum anderen sein Nachname.




    Mein Fazit: Bei gleichem Nachnamen (Varianten eingeschlossen) und einem Y-Profil, dass mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit für einen gemeinsamen Stammvater im Zeitraum nach Entstehung der Nachnamen spricht: Ja, gerne ein gemeinsames Wappen.
    Es gibt bspw. schottische Clans, die die Clanzugehörigkeit so regeln.

    In anderen Fällen aus meiner Sicht eher nein.


    Bei der konkreten Ausführung sollten aber dennoch alle Zweige namentlich in der Wappensatzung aufgeführt sein, also keine Definition der Führungsberechtigung nach irgendwelchen genetischen Profilen. Die Möglichkeit, dass ein "neu entdeckter" Stamm die Führungsberechtigung bei entsprechendem Nachweis nachträglich erwirbt sollte gegeben sein. So behält der Stifter sein Wappen in der Hand und es gibt im Zweifel keine Streitereien darüber, ob ein genetisches Profil nun ausreichend ähnlich genug ist oder nicht.



    Wer für die Nachkommen eines Stammvaters, der in der Zeit vor Entstehung der Familiennamen lebte, eine gemeinsame Identität stiften will, dem stehen alle möglichen Organisationsformen offen und vielleicht auch die Möglichkeit einer "Art Wappen" wobei das dann aber eben etwas anderes ist, als unsere klassischen Familienwappen.

    Viele Grüsse

    Roman C. Scholz
    Zuletzt geändert von iGENEA; 30.04.2012, 16:52.

    Kommentar

    • Gahde
      Benutzer
      • 24.05.2012
      • 75

      #3
      Hallo
      Ich heise Gahde und denke es wäre nicht schlecht wenn es so etwas geben würde dann hätte ich jetzt vieleicht nicht das problem an unser Wappen zu kommen.

      Kommentar

      • Billet
        Erfahrener Benutzer
        • 21.01.2007
        • 1985

        #4
        Zitat von Gahde Beitrag anzeigen
        Hallo
        Ich heise Gahde und denke es wäre nicht schlecht wenn es so etwas geben würde dann hätte ich jetzt vieleicht nicht das problem an unser Wappen zu kommen.
        Nun, hier stellt sich natürlich die Frage :
        Gehört das in der Sammlung
        Siebmacher, Bürgerliche, Bd. 10, Teil 2, Abtl. 5, Seite 38, Tafel 44,
        eingetragene Wappen "Gahde"
        (diese Schreibweise ), aus Hamburg,
        auch wirklich zu Ihrer Familie
        Gahde, Joachim, 1667, Bürgercapitän in Hamburg, gest. 1675.

        Hier ist vernünftige ehrliche Ahnenforschung angesagt, nach Belegen der Ahnenreihe,
        immer wieder eine Generation zurück.

        Das ganze "Gedöns" mit der DNA bringt im Endeffekt nicht's.......
        ausser es macht sich jemand die Mühe .....und buddelt die Toten aus. :lol

        Wappen-Billet.de
        M.d.WL.
        M.d.MWH.

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