Stettin - E.E. Rath

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge
  • OlliL
    Erfahrener Benutzer
    • 11.02.2017
    • 4596

    Stettin - E.E. Rath

    Die Suche betrifft das Jahr oder den Zeitraum:
    Genaue Orts-/Gebietseingrenzung:
    Konfession der gesuchten Person(en):
    Bisher selbst durchgeführte Internet-Recherche (Datenbanken):
    Zur Antwortfindung bereits genutzte Anlaufstellen (Ämter, Archive):



    Hallo,


    ich habe eine Ehe 1739 unter der in Bergland, Kr. Randow steht:
    cum consensus EE Rath Stettin
    Siehe auch: https://forum.ahnenforschung.net/sho....php?p=1332597

    Weiss einer was mit EE Rath aus Stettin gemeint ist?

    Man findet im Netz verschiedene Dokumente die E.E. Rath in Stettin referenzieren. So z.B. auch:


    Vorletzter Absatz des Dokumentes:
    Dessen zu mehrer Urkund und Verpflichtung hat E. E. Rath diesen Combinationsreceß gewöhnlicher Maßen unterschrieben und besiegeln lassen. Da ging es wohl um Postämter in Stettin, Anklam und Demmin.

    Was ist mit E.E. Rath gemeint? Eine explizite Person oder eher eine Funktion - und wenn ja - welche? Und - Wo könnte man evtl. noch etwas zu dem Consens finden?

    viele Grüße,
    OlliL
    Mein Ortsfamilienbuch Güstow, Kr. Randow: https://ofb.genealogy.net/guestow/
    Website zum Familienname Vollus: http://www.familie-vollus.de/
  • OlliL
    Erfahrener Benutzer
    • 11.02.2017
    • 4596

    #2
    Man findet auch Referenzen im Netz auf "E. E. Rath der Altstadt Erlangen" oder auch Danzig... es müsste also schon irgendein Titel sein?!


    E.E. könnte für sowas wie "Euer Ehrwürden" oder so stehen? Aber passt das zu Rat oder Magistrat?
    Angehängte Dateien
    Mein Ortsfamilienbuch Güstow, Kr. Randow: https://ofb.genealogy.net/guestow/
    Website zum Familienname Vollus: http://www.familie-vollus.de/

    Kommentar

    • Kasstor
      Erfahrener Benutzer
      • 09.11.2009
      • 13440

      #3
      "Ein Ehrenwerter"? so wie hier 1844 http://www.albert-gieseler.de/dampf_...madet805.shtml

      Grüße

      Thomas
      FN Pein (Quickborn vor 1830), FN Hinsch (Poppenbüttel, Schenefeld), FN Holle (Hamburg, Lüchow?), FN Ludwig/Niesel (Frankenstein/Habelschwerdt) FN Tönnies (Meelva bei Karuse-Estland, später Hamburg), FN Lindloff (Altona, Lüneburg, Suderburg)

      Ceterum censeo progeniem hominum esse deminuendam

      Kommentar

      • AKocur
        Erfahrener Benutzer
        • 28.05.2017
        • 1371

        #4
        Hiernach steht E.E. für "ein ehrsamer".

        LG,
        Antje

        Kommentar

        • Malte55
          Erfahrener Benutzer
          • 02.08.2017
          • 1625

          #5
          Moin Olli,
          gefunden http://digibib.studienstelleog.de/fo...hsuchbar_k.pdf
          >14. Des Senators und Forst=Secretairs Ulrich Holzhof auf der Oberwiek,
          welcher Platz zwar unstreitig zum Stadt=Fundo gehört, demselben aber ohne
          Vorwissen und Consens E. E. Raths vom Königl. Gouvernement überlassen und verschrieben worden ist*)<

          Und:
          >... am 12. May 1734. Alten=Stettin, gedruckt bey Hermann
          Gottfried Essenbahrten, E. E. Raths= und Stadt=Buchdrucker.<

          Und:
          >plünderten die Stettinschen Ackerhöfe zu Bergland
          am Dammschen See. Zur Vertheidigung des Passes über die Große Reglitz
          ließ E. Erbarer Rath der Stadt Stettin bei der Zollstätte ...<


          Ich würde es als >Euer Ehrbarer Raths< interpretieren, also keine Einzelperson sondern alle vom Stadtrath bzw. Stadtgericht. Ob Ehrbar, Ehrsam oder Ehrenwert ist mir dabei egal. Und wie du siehst, gehörten zumindest einige Ackerhöfe in Bergland der Stadt Stettin. Wenn nun der älteste Sohn auf den Hof heiratete und ihn annahm, bedurfte es der Erlaubnis des Rates der Stadt.
          LG Malte
          Zuletzt geändert von Malte55; 27.01.2021, 09:45.

          Kommentar

          • Alter Mansfelder
            Super-Moderator
            • 21.12.2013
            • 4661

            #6
            Hallo zusammen,

            die Abkürzung "E. E. Raths" steht gewöhnlich für "Eines Ehrbaren Raths", hier ca. 1.500, über Google gefundene Nachweise.

            Je nach Bedeutung der Stadt oder der Stellung der Ratspersonen kann es aber auch im Einzelfall als "Eines Ehrenvesten Raths" oder gar als "Eines Edlen Raths" aufgelöst werden. Selbst die Kombination "Eines Edlen Ehrenvesten Raths" war möglich und gebräuchlich.

            Gemeint war damit stets das Kollegium der Ratsherren als Ganzes - also die "Stadtregierung".

            Es grüßt der Alte Mansfelder
            Zuletzt geändert von Alter Mansfelder; 27.01.2021, 10:15.
            Gesucht:
            - Tote Punkte im Mansfelder Land, Harz und Umland
            - Tote Punkte in Ostwestfalen
            - Tote Punkte am Deister und Umland
            - Tote Punkte im Altenburger Land und Umland
            - Tote Punkte im Erzgebirge, Vogtland und Böhmen
            - Tote Punkte in Oberlausitz und Senftenberg

            Kommentar

            • OlliL
              Erfahrener Benutzer
              • 11.02.2017
              • 4596

              #7
              Hallo zusammen,

              vielen Dank für Eure rege Mitarbeit und Eurer Suche sowie Erklärung! Nun ist mehr oder weniger klar, das hier der "Stadtrat" oder vergleichbares seinen Consens zu der Ehe gegeben hat.

              Solche Consense wurden doch sicherlich auch irgendwo schriftlich festgehalten - wären das so in etwa Gerichtsakten? Wahrscheinlich ist aus dieser Zeit aus Stettin in dieser Form eh nix mehr erhalten, aber es würde mich schon interessieren wo man danach suchen müsste.....

              Viele Grüße,
              OlliL
              Mein Ortsfamilienbuch Güstow, Kr. Randow: https://ofb.genealogy.net/guestow/
              Website zum Familienname Vollus: http://www.familie-vollus.de/

              Kommentar

              Lädt...
              X