Tod einer geschiedenen Person

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  • Raschdorf
    Erfahrener Benutzer
    • 25.03.2012
    • 505

    Tod einer geschiedenen Person

    Hallo,
    der eine oder andere von euch hatte doch sicher Vorfahren, die geschieden wurden und nicht wieder geheiratet haben. Wurde die Scheidung bei seinem bzw. ihrem Tod vom Standesbeamten erwähnt oder nicht? Wenn ja, mit welchen Worten?

    Freundliche Grüße
    Jo
  • Horst von Linie 1
    Erfahrener Benutzer
    • 12.09.2017
    • 19748

    #2
    Nein, meine Vorfahren wurden sämtlich durch den Tod geschieden.
    Bei den "anderen" liest man im 19. Jahrhundert häufig "separi(e)rt.
    Falls im Eifer des Gefechts die Anrede mal wieder vergessen gegangen sein sollte, wird sie hiermit mit dem Ausdruck allergrößten Bedauerns in folgender Art und Weise nachgeholt:
    Guten Morgen/Mittag/Tag/Abend. Grüß Gott! Servus.
    Gude. Tach. Juten Tach. Hi. Hallo.

    Und zum Schluss:
    Freundliche Grüße.

    Kommentar

    • Muecke
      Benutzer
      • 08.06.2020
      • 75

      #3
      Hallo,

      Bei. Mir sind auch alle, die ich bis jetzt gefunden habe, verheiratet geblieben. Nur mein Großvater hatte sich in den 40er Jahren scheiden lassen, aber dann meine Großmutter heiratet.

      Gruß, Jan

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      • Garfield
        Erfahrener Benutzer
        • 18.12.2006
        • 2142

        #4
        Hallo

        Ich denke, das kommt mal wieder auf Zeit und Ort an. Ich nehme an, du beziehst dich auf Sterberegister und Todesurkunden?

        Wenn dafür Formulare / vorgeschriebene Register verwendet wurden und dort der Zivilstand dabei ist, müsste folglich "geschieden" erwähnt werden.

        Bei den aktuellen Todesurkunden in der Schweiz wird der Zivilstand erwähnt, aus Kostengründen habe ich aber keine Todesurkunde der einzigen Verwandten, die nach der Scheidung nicht wieder geheiratet hat. In der Schweiz gibt es noch das Familienbüchlein, sozusagen eine kompakte offzielle Sammlung mit allen standesamtlichen Einträgen der Familie (Geburt, Heirat, Tod der Eltern, Geburt und Heirat oder Tod der Kinder). Dort steht eine Scheidung natürlich drin.
        Viele Grüsse von Garfield

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        • Mr. Black
          Erfahrener Benutzer
          • 12.08.2009
          • 760

          #5
          Hallo Jo,

          ich habe diverse Beispiele in dem Kontext; nachfolgend drei ausgewählte:

          1893 heißt es: "gerichtlich geschieden von ..."
          1916 heißt es: "geschieden"
          1952 heißt es: "geschieden".

          Alles Standesamt; KB habe ich nicht nachgesehen.

          Alles Gute

          Marcus
          Just a drop of water in an endless sea. All we are is dust in the wind.
          http://ahnensuche.wordpress.com/

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          • Raschdorf
            Erfahrener Benutzer
            • 25.03.2012
            • 505

            #6
            Hallo,
            vielen Dank für die Antworten.
            Garfield hat wohl Recht, dass es auf Zeit und Ort ankommt, ich vermute, auch auf das Geschlecht des Verstorbenen.
            Zwei Beispiele aus Sterberegistern:

            1. Verstorbene Frau aus Patschkau/Schlesien, 1900:
            XY zeigte an, dass die separirte P. G., geborene A., verwitwet gewesene Z., am ... verstorben sei.

            2. Verstorbener Mann aus Münsterberg/Schlesien, 1925:
            P. B. zeigte an, dass der J. B., ihr Ehemann, am ... verstorben sei.
            Bei dem verstorbenen Mann geht überhaupt nicht hervor, dass er geschieden war. Er war aber geschieden!

            Vielleicht hat jemand noch weitere Beispiele, möglichst von Personen, die nicht wieder geheiratet haben.

            Freundliche Grüße
            Jo

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            • Horst von Linie 1
              Erfahrener Benutzer
              • 12.09.2017
              • 19748

              #7
              Zitat von Raschdorf Beitrag anzeigen
              2. Verstorbener Mann aus Münsterberg/Schlesien, 1925:
              P. B. zeigte an, dass der J. B., ihr Ehemann, am ... verstorben sei.
              Bei dem verstorbenen Mann geht überhaupt nicht hervor, dass er geschieden war. Er war aber geschieden!

              Verstehe ich es richtig, dass die Anzeigende nicht die geschiedene, sondern die Folgefrau ist?

              In dieser Konstellation (Geschiedener ist wiederverheiratet) steht mMn im vorschriftsmgemäßen Eintrag über frühere Ehen und Scheidungen nichts.
              Falls im Eifer des Gefechts die Anrede mal wieder vergessen gegangen sein sollte, wird sie hiermit mit dem Ausdruck allergrößten Bedauerns in folgender Art und Weise nachgeholt:
              Guten Morgen/Mittag/Tag/Abend. Grüß Gott! Servus.
              Gude. Tach. Juten Tach. Hi. Hallo.

              Und zum Schluss:
              Freundliche Grüße.

              Kommentar

              • Raschdorf
                Erfahrener Benutzer
                • 25.03.2012
                • 505

                #8
                Hallo,

                ja, die Anzeigende war nicht die geschiedene, sondern die Folgefrau.

                Jo

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                • Horst von Linie 1
                  Erfahrener Benutzer
                  • 12.09.2017
                  • 19748

                  #9
                  Unbedarfte Standesbeamte (kleine Standesämter auf dem Land) haben sicherlich manchmal mehr eingetragen, als sie sollten.
                  Die versierten sicher nicht. Frühere Ehen waren beim Tod mMn nicht mehr zu erwähnen.
                  Falls im Eifer des Gefechts die Anrede mal wieder vergessen gegangen sein sollte, wird sie hiermit mit dem Ausdruck allergrößten Bedauerns in folgender Art und Weise nachgeholt:
                  Guten Morgen/Mittag/Tag/Abend. Grüß Gott! Servus.
                  Gude. Tach. Juten Tach. Hi. Hallo.

                  Und zum Schluss:
                  Freundliche Grüße.

                  Kommentar

                  • Mismid
                    Erfahrener Benutzer
                    • 21.02.2009
                    • 987

                    #10
                    Zitat von Raschdorf Beitrag anzeigen
                    Hallo,
                    der eine oder andere von euch hatte doch sicher Vorfahren, die geschieden wurden und nicht wieder geheiratet haben. Wurde die Scheidung bei seinem bzw. ihrem Tod vom Standesbeamten erwähnt oder nicht? Wenn ja, mit welchen Worten?

                    Freundliche Grüße
                    Jo

                    Ich kenne das frühestens ab den 1870er Jahren. Normal steht ja dabei, der ledige, verheiratete, geschiedene.
                    Wenn er natürlich mehrmals verheiratet war, kann auch verheiratet mit dem Partner in 2., 3., ...10. Ehe obwohl er davon vielleicht mindestens einmal geschieden war. Davor war es extrem schwierig sich scheiden zu lassen z.B nachgewiesener Ehebruch, weil es sonst einer Exkommunikation gleichkam. Und das war früher nicht so toll.
                    Zuletzt geändert von Mismid; 09.05.2021, 17:59.

                    Kommentar

                    • Raschdorf
                      Erfahrener Benutzer
                      • 25.03.2012
                      • 505

                      #11
                      Hallo,
                      ist es eigentlich völlig ausgeschlossen, dass ein Standesbeamter statt "geschieden" schrieb: "verheiratet gewesen mit ...", gefolgt von dem Namen des geschiedenen, noch lebenden Ehepartners? (Um 1920 herum in einer überwiegend katholischen Kleinstadt)

                      Jo

                      Kommentar

                      • Garfield
                        Erfahrener Benutzer
                        • 18.12.2006
                        • 2142

                        #12
                        Zitat von Horst von Linie 1 Beitrag anzeigen
                        In dieser Konstellation (Geschiedener ist wiederverheiratet) steht mMn im vorschriftsmgemäßen Eintrag über frühere Ehen und Scheidungen nichts.
                        Genau, denn für das Standesamt ist ja der Zivilstand im Moment des Todes relevant, und das ist bei einer zweiten Heirat nun mal "verheiratet", egal ob die vorherige Ehe durch Tod oder Scheidung endete.
                        Viele Grüsse von Garfield

                        Suche nach:
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                        Keller von Schlosswil BE/Schweiz

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                        • salbeitee
                          Benutzer
                          • 10.10.2018
                          • 56

                          #13
                          Zitat von Raschdorf Beitrag anzeigen
                          Hallo,
                          ist es eigentlich völlig ausgeschlossen, dass ein Standesbeamter statt "geschieden" schrieb: "verheiratet gewesen mit ...", gefolgt von dem Namen des geschiedenen, noch lebenden Ehepartners? (Um 1920 herum in einer überwiegend katholischen Kleinstadt)

                          Jo
                          In der Ahnenforschung sollte man zwar nichts ausschliessen, aber wenn ich diesen Eintrag so lese "...verheiratet gewesen mit ..." gehe ich davon aus, dass der Mensch noch verheiratet war zum Zeitpunkt des Todes, also nicht geschieden.

                          Gruß,
                          Kathrin

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                          • schulkindel
                            Erfahrener Benutzer
                            • 28.02.2018
                            • 872

                            #14
                            Ich kann anbieten
                            Standesamt derselben (Groß-)stadt

                            Eintrag beim Vater
                            "Der Verstorbene war verheiratet mit Marie Friederike ... verstorben in ... ."

                            Einige wenige Jahre später Eintrag bei dessen Sohn.
                            "Der Verstorbene war verheiratet mit ... wohnhaft in ..."

                            Im ersten Fall starb der Mann, seine Frau war vor ihm verstorben, er war also Witwer.
                            Im zweiten Fall war der Verstorbene geschieden, warum auch immer.
                            Beide waren evangelisch.

                            Renate

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                            • schulkindel
                              Erfahrener Benutzer
                              • 28.02.2018
                              • 872

                              #15
                              Noch ein Nachtrag zum eben aufgeführten Fall:

                              Der Vater, Witwer, starb 1943, der Sohn, geschieden, 1947.

                              Renate

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