Stadtarchiv

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  • Gudrid
    Erfahrener Benutzer
    • 22.04.2020
    • 1253

    Stadtarchiv

    Hallo zusammen!

    Gerade habe ich wieder in einem Beitrag gelesen, dass die Suche der Schreiberin im Stadtarchiv ihr viel gebracht hat.
    Ich hatte vor einiger Zeit in meinem Stadtarchiv angerufen und wollte mir einen Termin geben lassen. Die zuständige Heimatpflegerin war ganz erstaunt, was ich da wollte. Und erklärte mir des Langen und des Breiten, wenn da jeder käme, würden die Bücher im Nu fürchterlich ausschauen und wären nicht mehr zu gebrauchen. Als ich sie fragte, ob sie mir dieses und jenes raussuchen könne, war ihre Antwort, ja dafür hätte sie keine Zeit.
    Ist es Ermessenssache einer Stadt, ob ich persönlich das Archiv besuchen kann? Oder muss ich mich auf das beschränken, was ich im Standesamt anfordere?
    Liebe Grüße
    Gudrid
    Lieber barfuß als ohne Buch
  • Niederrheiner94
    Erfahrener Benutzer
    • 30.11.2016
    • 786

    #2
    Hallo Gudrid!


    Eigentlich stehen die staatlichen Archive allen Bürgerinnen und Bürgern zu Nachfroschungen zur Verfügung. Irgendwo zahlen ja auch alle dafür, dass diese unterhalten werden können. In Ausnahmen kann eine Einsicht natürlich gesperrt sein, z.B. wenn der Erhaltungszustand das nicht zulässt. Ich drücke die Daumen, dass sich die Sache positiv entwickelt.



    Viele Grüße
    Fabian

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    • Balle
      Erfahrener Benutzer
      • 22.11.2017
      • 2356

      #3
      Ich denke alle Bundesländer haben ihre Archivgesetze, da ist das geregelt.
      Die Frage ist wohl eher die personelle Besetzung.
      Kleinere Städte haben manchmal nur eine halbe Stelle, da wird das Archiv nur so nebenbei geführt.
      Und wenn keine Aufsicht da ist, dann kommt man da nicht rein...
      Lieber Gruß
      Manfred


      Gesucht: Herkunft von Johann Christoph Bresel (Brösel, Prehel, Brahel),
      ehem. Dragoner im Churfürstlich Sächsischem ehemaligen Herzog Churländischen Regiment Chevaux Legers in Zittau.
      Eheschließung 1781 in Zittau

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      • Basil
        Erfahrener Benutzer
        • 16.06.2015
        • 2418

        #4
        Hallo Gudrid,

        meistens finde ich auf der Webseite des Archivs bzw. der Stadt/Gemeinde/Kommune eine Archivordnung, in der drin steht, wer und warum das Archiv nutzen darf. Und es gibt auch eine Archivgebührenordnung, in der die Gebühren für die Archivnutzung, ob persönlich oder durch Anfrage, aufgeführt sind. Ich sehe es daher so, dass wenn es sogar eine "Preisliste" gibt, die Nutzung des Archivs ein Dienstleistungsangebot ist, dass ich als Privatperson in Anspruch nehmen kann. Das kann aber natürlich im Einzelfall auch anders sein. Ein Archiv kann Archivalien für die Nutzung sperren, um diese vor weiteren Schäden zu schützen. Darum werden Kirchen- und Personenstandsbücher mikroverfilmt oder direkt digitalisiert, wenn die Geldmittel vorhanden sind. Aber die Bearbeitung einer Anfrage abzulehnen, finde ich ungewöhnlich.

        Mir fällt dabei ein, mein Urgroßvater musste damals bei der Reichstelle für Sippenforschung einen Mitgliedsausweis seines Ahnenforschervereins per Sichtvermerk bestätigen lassen, was in berechtigte, in Archiven zu forschen. Das diente wohl der Bewahrung der unter "Schutz gestellten Schriftdenkmäler", die durch die Heerscharen derjenigen, die nur für ihren Ariernachweis forschten, übel behandelt wurden. Das hatte ich hier auch mal als Thema.

        Viele Grüße
        Basil
        Zuletzt geändert von Basil; 19.02.2021, 13:49.
        Zimmer: Oberlausitz und Dresden; Stephanus: Zittau, Altenburg und Ronneburg
        Raum Zittau: Heidrich, Rudolph
        Erzgebirge: Uhlmann, Lieberwirth, Gläser, Herrmann
        Burgenlandkreis: Wachtler, Landmann, Schrön


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        • Gudrid
          Erfahrener Benutzer
          • 22.04.2020
          • 1253

          #5
          Danke für eure Antworten.

          Dies steht in der Satzung für die Archivbenutzung der Stadt, Fassung 2006, 3 Jahre gültig:

          "ABSCHNITT III: BENÜTZUNG
          § 6 - Benutzungsberechtigung
          Das im Stadtarchiv verwahrte Archivgut steht nach Maßgabe dieser Satzung Behörden, Gerichten und sonstigen öffentlichen Stellen, natürlichen und juristischen Personen auf Antrag für die Benützung zur Verfügung. Minderjährige können zur Benützung zugelassen werden. Die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters soll vorliegen.

          § 7 - Benützungszweck
          Das im Stadtarchiv verwahrte Archivgut kann nach Maßgabe dieser Satzung benützt werden, soweit ein berechtigtes Interesse an der Benützung glaubhaft gemacht wird und nicht Schutzfristen entgegenstehen. Ein berechtigtes Interesse ist insbesondere gegeben, wenn die Benützung zu amtlichen, wissenschaftlichen, heimatkundlichen, familiengeschichtlichen, rechtlichen, unterrichtlichen oder publizistischen Zwecken oder zur Wahrnehmung von berechtigten persönlichen Belangen erfolgt.

          § 8 - Benützungsantrag
          Die Benützung ist beim Stadtarchiv, Rathaus, Ludwigstr. 62, 84524 Neuötting, schriftlich zu beantragen. Der Benützer hat sich auszuweisen.
          Im Benützungsantrag sind der Name, der Vorname und die Anschrift des Benützers, gegebenenfalls der Name und die Anschrift des Auftraggebers, sowie das Benützungsvorhaben, der überwiegende Benützungszweck und die Art der Auswertung anzugeben. Ist der Benützer minderjährig, hat er dies anzuzeigen. Für jedes Benützungsvorhaben ist ein eigener Benützungsantrag zu stellen.
          Der Benützer hat sich zur Beachtung der Archivsatzung zu verpflichten.
          Bei schriftlichen oder mündlichen Anfragen kann auf einen schriftlichen Benützungsantrag verzichtet werden."
          Liebe Grüße
          Gudrid
          Lieber barfuß als ohne Buch

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          • DoroJapan
            Erfahrener Benutzer
            • 10.11.2015
            • 2510

            #6
            Hallo Gudrid,

            war erst verwundert weil dort steht Fassung von 2006, 3 Jahre gültig.

            Fand auf der Webseite eine Fassung von 2009, aber der Inhalt ist der gleiche
            Die offizielle Webseite der Stadt Neuötting. Stadtportal mit Informationen zu Bürgerservice, Politik, Wirtschaft, Freizeit, Kultur und Tourismus.


            auch interessant:

            -----

            § 11 Benützung im Stadtarchiv

            1. Die Benützung erfolgt durch die Einsichtnahme in Findmittel, Archivgut und
            Reproduktionen in den dafür vorgesehenen Räumen des Stadtarchivs. Dieses kann
            die Benützung auch durch Beantwortung von schriftlichen oder mündlichen
            Anfragen, durch Abgabe von Reproduktionen oder durch Versendung von Archivgut
            ermöglichen.

            [...] (vielleicht bezieht sie sich auf den nachfolgenden Abschnitt)

            Das Archivgut, die Reproduktionen, die Findmittel und die sonstigen Hilfsmittel
            sind mit größter Sorgfalt zu behandeln. [...]

            -----

            Eine Gebührenverordnung ist dort nicht enthalten.

            Liebe Grüße
            Doro
            Zuletzt geändert von DoroJapan; 19.02.2021, 15:54.
            Brandenburg: Lehmann: Französisch Buchholz; Mädicke: Alt Landsberg, Biesdorf; Colbatz/Kolbatz: Groß Köris; Lehniger, Kermas(s), Matzke: Schuhlen-Wiese(Busch)
            Schlesien: Neugebauer: Tschöplowitz+Neu-Cöln (Brieg); Gerstenberg: Pramsen; Langner, Melzer, Dumpich: Teichelberg (Brieg); Kraft: Dreißighuben (Breslau), Lorankwitz
            Pommern-Schivelbein: Barkow: Falkenberg; Bast: Bad Polzin
            Böhmen-Schluckenau: Pietschmann: Hainspach, Schirgiswalde; Kumpf: Alt Ehrenberg 243, 28; Ernst: Nixdorf 192

            Kommentar

            • Gudrid
              Erfahrener Benutzer
              • 22.04.2020
              • 1253

              #7
              Die Dame hat mich also als "Mehraufwand" abgewiegelt?

              Ganz schlau werd ich nicht aus dem Text.

              Aber sag mal Doro, wie hast du die Stadt gefunden? Ich wollte niemanden zu nahe treten und hab deshalb den Link nicht eingestellt.
              Liebe Grüße
              Gudrid
              Lieber barfuß als ohne Buch

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              • Svenja
                Erfahrener Benutzer
                • 07.01.2007
                • 4352

                #8
                Hallo

                Bei familysearch findet man via Katalog Digitalisate von diversen Dokumenten aus vielen Stadtarchiven in Bayern.

                Gruss
                Svenja
                Meine Website über meine Vorfahren inkl. Linkliste:
                https://iten-genealogie.jimdofree.com/

                Interessengemeinschaft Oberbayern http://forum.ahnenforschung.net/group.php?groupid=38

                Interessengemeinschat Unterfranken http://forum.ahnenforschung.net/group.php?groupid=37

                Interessengemeinschaft Sudetendeutsche http://forum.ahnenforschung.net/group.php?groupid=73

                Kommentar

                • Basil
                  Erfahrener Benutzer
                  • 16.06.2015
                  • 2418

                  #9
                  Hallo,

                  ich bin kein Jurist, aber ich verstehe die Satzung so: Benutzungsberechtigt sind auf Antrag (§ 8) u.a. natürliche Personen (§ 6) zu familiengeschichtlichen Zwecken (§ 7). Damit sind doch wir Familienforscher gemeint, oder nicht? Der Benutzungsantrag dürfte eigentlich nur eine Formalie sein. Die wollen wissen, wer in ihr Archiv kommt. Dass aktuell die Archive für Besucher geschlossen sind oder die Bearbeitung einer Anfrage länger dauert, wäre verständlich. Welche Aufgabe hat denn diese Heimatpflegerin? Ist die überhaupt von der Stadtverwaltung?

                  Übrigens steht die Anschrift des Stadtarchivs im ersten Satz § 8, den du gepostet hast.

                  Grüße
                  Basil
                  Zimmer: Oberlausitz und Dresden; Stephanus: Zittau, Altenburg und Ronneburg
                  Raum Zittau: Heidrich, Rudolph
                  Erzgebirge: Uhlmann, Lieberwirth, Gläser, Herrmann
                  Burgenlandkreis: Wachtler, Landmann, Schrön


                  Kommentar

                  • Gudrid
                    Erfahrener Benutzer
                    • 22.04.2020
                    • 1253

                    #10
                    Zitat von Basil Beitrag anzeigen
                    Übrigens steht die Anschrift des Stadtarchivs im ersten Satz § 8, den du gepostet hast.
                    Auch wieder wahr, habe ich übersehen.

                    Mein Anruf war schon im vergangenen Sommer, da war noch alles offen, ich habe wegen einem Termin angefragt.
                    Diese Dame ist Kreisheimatpflegerin und ich denke vom Landratsamt bezahlt. Sollten irgendwann die Türen wieder geöffnet werden, werde ich einen neuen Versuch starten.

                    Danke euch!
                    Liebe Grüße
                    Gudrid
                    Lieber barfuß als ohne Buch

                    Kommentar

                    • Basil
                      Erfahrener Benutzer
                      • 16.06.2015
                      • 2418

                      #11
                      Wenn die Dame gar nicht zur Stadtverwaltung gehört, kann ich ihre ablehnende Haltung verstehen, da es bestimmt nicht ihre Aufgabe ist, solche Anfragen zu bearbeiten. Wende dich direkt ans Stadtarchiv, da wird dir sicher geholfen.

                      Grüße
                      Basil
                      Zimmer: Oberlausitz und Dresden; Stephanus: Zittau, Altenburg und Ronneburg
                      Raum Zittau: Heidrich, Rudolph
                      Erzgebirge: Uhlmann, Lieberwirth, Gläser, Herrmann
                      Burgenlandkreis: Wachtler, Landmann, Schrön


                      Kommentar

                      • Ursula
                        Erfahrener Benutzer
                        • 18.01.2007
                        • 1348

                        #12
                        Es ist aber wie schon oben gesagt, auch eine Sache der personellen Ausstattung. In einer kleinen Stadt habe ich mal dringend was gesucht. Der dort Zuständige meinte, ja, sowas müssten sie haben, aber wo? Vermutlich im Keller. In den oberen Räumen sei es auf jeden Fall nicht, das wüsste er sicher. Er habe aber keine Zeit, dort unten im Keller zu wühlen.
                        Ich bot an, selber zu suchen, wenn er mir nur ungefähr sagen könnte, wo ich ungefähr suchen muss. Das ging nicht, er wusste es nicht, irgendwo da halt im Keller. Das Zeug gehört schon lange sortiert und gepflegt, klagte er, aber wer soll das denn machen?

                        Diese von mir heißgesuchten Unterlagen habe ich leider bis heute nicht. Vermutlich sind sie in diesem Keller inzwischen verschimmelt.

                        LG
                        Uschi

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                        • Gudrid
                          Erfahrener Benutzer
                          • 22.04.2020
                          • 1253

                          #13
                          Zitat von Basil Beitrag anzeigen
                          Wenn die Dame gar nicht zur Stadtverwaltung gehört, kann ich ihre ablehnende Haltung verstehen, da es bestimmt nicht ihre Aufgabe ist, solche Anfragen zu bearbeiten. Wende dich direkt ans Stadtarchiv, da wird dir sicher geholfen.
                          Die Dame ist Stadt- und Archivheimatpflegerin und ihre Tel. Nr. ist die des Landratsamtes. Also ist sie auch verantwortlich für das Archiv.
                          Die offizielle Webseite der Stadt Neuötting. Stadtportal mit Informationen zu Bürgerservice, Politik, Wirtschaft, Freizeit, Kultur und Tourismus.


                          Ursula, die Dame sitzt im Archiv und sie hat mich am Telefon schon abgewimmelt. Bei nächster Gelegenheit werde ich persönlich vorsprechen und einen Ausdruck der Bestimmungen mitnehmen. Mal schauen.

                          Dank euch sehr!
                          Liebe Grüße
                          Gudrid
                          Lieber barfuß als ohne Buch

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                          • Araminta
                            Erfahrener Benutzer
                            • 12.11.2016
                            • 599

                            #14
                            Hallo Gudrid,
                            es könnte sein, dass du mich meinst denn ich bin eine der glücklichen Personen denen es so ergangen ist.
                            Mittlerweile habe ich auch viele schlechte Erfahrungen gemacht aber grundsätzlich habe ich mit dem Stadtarchiv in meiner Stadt viel Glück. Auch per E-Mail geben sie sich sehr viel Mühe und suchen mir Daten oder Kopien heraus ohne Gebühren.
                            Bei anderen soll ich meinen Stammbaum vorlegen weil ich einen Urkunde von 1902 erfragt habe. Andere kramen nach Urkunden von 1947 im Keller ohne einen Nachweis.
                            Ich glaube es kommt immer auf die Person an, auf die man im Archiv oder in sonstigen Ämtern eben antrifft. Wenn jemand keine Lust hat, hat man Pech aber wenn einer oder eine gut drauf ist hat man Glück.
                            Ich wünsche dir alles GUTE!

                            Kommentar

                            • Ursula
                              Erfahrener Benutzer
                              • 18.01.2007
                              • 1348

                              #15
                              Zitat von Gudrid Beitrag anzeigen
                              Bei nächster Gelegenheit werde ich persönlich vorsprechen und einen Ausdruck der Bestimmungen mitnehmen. Mal schauen.
                              Was nutzt eine Bestimmung wenn es an den Voraussetzungen fehlt?

                              In einem wirklich großen Archiv fragte ich mal nach etwas. Auch diese Dame sagte, dass vermutlich was zu finden sei. Ich dürfte auch gerne selber suchen in 20 laufenden Metern unsortierten Akten, die oft nur 2, 3 Seiten umfassten.
                              Sie sagte, dass jeden Tag Kisten mit Akten ankämen, aber sie einfach nicht genug Leute seien, das alles schnell zu sortieren, zu katalogisieren, pfleglich herzurichten und dann wiederauffindbar aufzubewahren.
                              Natürlich hatten sie auch viele ordentliche Bestände, darin hat mir die Dame auch geforscht, aber es war nichts aufzufinden, was mir weitergeholfen hätte.
                              Dieser Zeitraum und diese Örtlichkeit an der ich interessiert war, befand sich vermutlich entweder in den 20 laufenden Metern oder gar noch in ungeöffneten Versandkisten.


                              Aber nein, mit dem Argument, dass ich Bücher zerfleddern würde, ist mir wahrlich noch niemand gekommen.

                              LG
                              Uschi
                              Zuletzt geändert von Ursula; 20.02.2021, 01:06.

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