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  #1  
Alt 14.03.2020, 11:16
Benutzerbild von Horst von Linie 1
Horst von Linie 1 Horst von Linie 1 ist offline
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Standard Erbanteil- wie viel bekommen die Erben?

Guten Tag,

abgeleitet, aber stark angelehnt an einen Echtfall eine Frage zu folgender Konstellation:
Ein Mann stirbt kinder- und ehelos ohne Testament.
Er war Einzelkind, die Eltern vorverstorben.
Sein Vater hatte drei Geschwister, seine Mutter sieben Geschwister.
Sämtliche Geschwister der Eltern sind bereits ebenfalls vorverstorben.

Väterlicherseits hat der Mann vier Cousins und Cousinen, mütterlicherseits 16 Cousins und Cousinen.

Welchen Anteil vom Erbe erhält ein Cousin väterlicherseits?
1/4 von 1/2 = 1/8?
Oder erhält er 1/20?
Oder einen ganz anderen Anteil?

Ich weiß es nicht. Wer weiß es?
Auch Vermutungen werde gerne gehört.

Vielen lieben Dank.
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Falls im Eifer des Gefechts die Anrede mal wieder vergessen gegangen sein sollte, wird sie hiermit mit dem Ausdruck allergrößten Bedauerns in folgender Art und Weise nachgeholt:
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  #2  
Alt 14.03.2020, 11:30
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consanguineus consanguineus ist offline männlich
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Hallo Horst,

geh mal hilfsweise davon aus, daß die vier Cousins väterlicherseits Geschwister sind und deren Vater das einzige Geschwister des Vaters des Verstorbenen und zudem noch am Leben ist. Dann bekäme dieser Onkel die Hälfte. Da der Onkel nicht mehr lebt, müssen sich dessen Erben die Hälfte teilen. Somit bekäme jeder Cousin väterlicherseits 1/8 der Erbmasse.

Allerdings war meine letzte Vorlesung über Erbrecht Anfang der 90er und seitdem habe ich mich damit nicht mehr befassen müssen. Insofern hafte ich nicht für den Wahrheitsgehalt meiner Aussage...

Ein schönes Wochenende wünscht
consanguineus
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Geändert von consanguineus (14.03.2020 um 11:56 Uhr)
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  #3  
Alt 14.03.2020, 12:00
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Horst von Linie 1 Horst von Linie 1 ist offline
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Guten Tag und vielen Dank für die Antwort.

Im konkreten Fall ist der Cousin eines von zwei Kindern eines Geschwisterkindes (es waren deren drei) des Vaters des Erblassers.
Demnach 1/2 von 1/3 von 1/2 = 1/12.
Also ist er zu 1/12 Erbe?

Hingegen bekäme ein Cousin mütterlicherseits als Einzelkind im Höchstfall 1/14. Sollte er noch drei Geschwister gehabt haben: 1/56.
Stimmt das?

Fragt weiterhin unsicher:
Horst
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  #4  
Alt 14.03.2020, 12:05
landolin landolin ist offline
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Hallo Horst von Linie 1,

das Erbe des kinderlosen Mannes von 100% (z.B. 1000€) wird an dessen verstorbenen Eltern zu je 50% (500€) verteilt. Da diese gestorben sind, werden diese 50% (500€) an die Geschwister der verstorbenen Eltern zu je 1/3 (166,66€ für jeden Bruder/Schwester des Vaters) auf der Vaterlinie und zu 1/7 (71,42€ für jeden Bruder/Schwester der Mutter) auf der Mutterlinie verteilt -sofern diese lebende Nachkommen haben (sonst wird’s noch komplizierter)

Wie sind die 4 Cousinen „verteilt“?

Wenn z. B. eins der 3 Geschwister des Vaters des kinderlosen Mannes 2 Nachkommen hat, bekommt jedes 50% des Drittels als Erbe (83,33€), bei 3 Nachkommen ein Drittel des Drittels (55,55€)…usw. Wenn nur ein Nachkomme da ist, bekommt das Kind alles (1/3). Sollte ein Geschwisterteil des Vaters keine Kinder haben, wird dieser Anteil auf die anderen beiden Brüder/Schwestern verteilt.

Voraussetzung, dass es kein Testament gibt. Dies ist die gesetzliche Erbfolge.

Ein bisschen kompliziert aber ich hoffe dass es so verstanden wird.

Gruß Landolin
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  #5  
Alt 14.03.2020, 12:22
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benangel benangel ist offline männlich
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Die Frage, die sich mir hierbei noch stellt ist die, ob das Erbe auf alle Cousins gleich verteilt wird oder ob die 50 % des Vaters auf die 3 Cousins und die 50 % der Mutter auf die 16 Cousins verteilt werden. Es sind ja alles Erben dritter Ordnung und damit gleichberechtigte Erben?
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Gruß
Bernd
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  #6  
Alt 14.03.2020, 12:27
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Hier ist mal eine Antwort einer Rechtsanwältin zu dem Thema. Hiernach erben die Cousins/Cousinen wohl nicht gleichberechtigt, sondern jeweils nur den Teil des Vaters bzw. der Mutter.
https://www.frag-einen-anwalt.de/Erb...--f286379.html
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Gruß
Bernd
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  #7  
Alt 14.03.2020, 13:38
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Guten Tag
und erneut vielen Dank für die Beiträge.

Wenn ich das in Beitrag 6 Verlinkte bis zum Ende durchackere und auf "meinen" Fall anwende, lande ich bei der in Beitrag 3 geschilderten Konstellation bei einem Erbanteil von 1/12 für den erbenden Cousin.

Zum Glück sind es wesentlich mehr als die in Beitrag 4 durchdeklinierten 1.000 €.
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  #8  
Alt 14.03.2020, 14:12
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Im Grunde waren wir uns ja alle einig. Lädst Du uns nun schick zum Essen ein?
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  #9  
Alt 14.03.2020, 14:23
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Guten Tag,
virtuell in jedem Fall .
Oder nach Schweinau in die Metzgerei Boggnsagg https://www.youtube.com/watch?v=7YGnBf3Nx9k
zum Mittagstisch.

Zum Glück stehe ich mit der Erbschaft noch an.
Für mich wären es 1/24.
Dann unter dem steuerlichen Freibetrag von 20.000 €.
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  #10  
Alt 15.03.2020, 09:09
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Karla Hari Karla Hari ist offline
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das kannst du ja dann unter dem Thema "Was habt ihr heute bekommen" posten -nun schon mehr als 1 Mio Hits.


https://forum.ahnenforschung.net/showthread.php?t=35333
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Lebe lang und in Frieden
KarlaHari

Geändert von Karla Hari (15.03.2020 um 09:10 Uhr)
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