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Pachtvertrag im 18. Jahrhundert
Hallo,
ich habe einige allgemeine Fragen zum Thema Pachtverträge Mitte des 18. Jahrhunderts in Sachsen, resp. Deutschland: Wenn jemand ein Bauerngut pachtete, wurde doch ein Vertrag abgeschlossen, den man schriftlich fixierte. - Wo wurden diese Verträge niedergelegt? Gab es so etwas wie ein Pachtbuch beim Amtsgericht? Oder kamen die mit in die Gerichtshandelsbücher? Wurden sie notariell abgeschlossen oder vor dem Dorfrichter? Lg, Claudia von den bergkellnern |
#2
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Hallo Claudia,
die Verpachtung von Bauerngütern kam vergleichsweise selten vor. Ich kenne wenigstens für den in Rede stehenden Zeitraum aus meiner Gegend nicht einen einzigen Fall. Zumeist wurden Bauernhöfe zu anderem Besitzrecht vergeben (Lehen, Erbzins, Meierzins). Mir ist das Rechtsgeschäft der Verpachtung eigentlich nur bei Rittergütern, Schriftsassenhöfen, Freigütern etc. bekannt, also Höfen, die definitiv keine Bauernhöfe waren, oder bei landesherrlichen Domänen, die häufig vom Amtmann auf eigene Rechnung bewirtschaftet wurden. Deine Frage beantwortet das leider nicht. Ich würde die Amtshandelsbücher befragen, wobei ich da aus dem Bauch heraus nicht allzuviel Hoffnung habe. Viele Grüße consanguineus |
#3
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Staatsarchiv Sachsen, Leipzig
Hallo Claudia,
kannst ja mal die Seiten des Staatsarchives online befragen, in Leipzig gibt es eins über Sachsen, da habe ich für meinen Kurs schon was suchen sollen, oder Dresden, Mein 2x Urgroßvater war Pächter an der Domäne Haigerloch, was ich in Sigmaringen (Katholisch) Staatsarchiv suchen kann. Das gehörte damals zu Preußen KP steht an den Grenzsteinen noch. (Hohenzollern). Hechingen war evangelisch gehörte woanders hin. Gruß Bachstelze |
#4
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Nach meiner Erfahrung wurden Pachtverträge in Sachsen für den fraglichen Zeitraum nur äußerst selten in Gerichtsbüchern festgehalten. Im Grunde waren es ja nur Mietverträge, für die man keine amtliche/dorfrichterliche Bestätigung brauchte.
Geändert von rigrü (05.02.2021 um 19:52 Uhr) |
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