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  • Gahde
    Benutzer
    • 24.05.2012
    • 75

    #16
    Super !
    Ich schau mal rein Vieleicht ist noch hoffnun da ich Ergere mich immer noch das ich das Geld bezahlt habe und die mit Namen und Wappen jetzt Geld machen .
    Lieben Gruß Gahde

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    • Gahde
      Benutzer
      • 24.05.2012
      • 75

      #17
      Hallo !
      das schafe ich nicht alleine ich hatte euro. Heraldik alle info geschriben jetzt wird es verkauft unter Namensurkunde sogar die Familien geschicht giebt es drauf ich mußte 350 euro bezahlen man sagte nur gewerblich darf ich es nicht muß ich eine Ahnenforsche Duch die Kirche haben ? Und wie geht es dann weiter wenn ich eine Ahnenfor. habe ?

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      • Billet
        Erfahrener Benutzer
        • 21.01.2007
        • 1985

        #18
        @ Gahde

        Eine Empfehlung kann nicht ausgesprochen werden
        http://www.heraldik-info.de
        Wappen-Billet.de
        M.d.WL.
        M.d.MWH.

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        • Gahde
          Benutzer
          • 24.05.2012
          • 75

          #19
          Genau das ist das was ich meinte !
          werd auf jeden Fall mir die Hilfe nehmen und Warnen!!

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          • Zeitlupe
            Erfahrener Benutzer
            • 23.04.2012
            • 132

            #20
            @Gahde, ich lese gerade auf der Website dieser obskuren Firma ... Adressen einer Werbemittelfirma im Impressum, da geht's schon los ... massig Halbwahrheiten und Falschinformationen ... da hat man dich wohl abgezockt ... für deine Sache solltest du dir jetzt einen Anwalt deines Vertrauens nehmen, der wird dir sagen ob du überhaupt Chancen hast dein Geld jemals wiederzusehen. Du wirst z.B. erstmal nachweisen müssen dass diese Firma deine Familiengeschichte (die du denen ja gegeben hast) weiterverkauft. Wo hast du eigentlich deine Familiengeschichte her, wenn du nicht selber Ahnenforschung betrieben hast?

            Du kannst dir aber auch selber ein hübsches Warenzeichen ausdenken, das sehr wohl wie ein Wappen geformt sein darf, und es im Warenzeichenregister kostenpflichtig eintragen lassen. Es darf nur nicht mit einem anderen existierenden Warenzeichen zu verwechseln sein. Das ist dann international als Warenzeichen und auch urheberrechtlich geschützt und darf nur von dir verwendet werden. Bei einem Warenzeichen brauchst du dich auch nicht um lästige Gestaltungsregeln zu kümmern und sparst dir somit den Heraldiker. Freie Bahn für deine gestalterische Fantasie!

            Dieses eingetragene Warenzeichen kannst du dir dann z.B. auf den Briefkopf machen, auf den Oberarm tätowieren lassen oder auf den selbstgebastelten Ritterschild aufmalen den du an deine Wohnungstür hängen kannst, wenn dein Vermieter das gestattet.

            Übrigens, "Die Kirche" muss gar nichts suchen, für niemanden, leider auch nicht für dich. Das Suchen muss man selber machen, oder Leute dafür bezahlen. Falls du wissen willst ob dieser genannte Gahde, Joachim, 1667 Bürgercapitän in Hamburg, gest. 1675 wirklich dein Vorfahr war, finde es selber raus, oder zahle einen Ahnenforscher für diese Arbeit. Wenn dieser genannte Joachim Gahde nachprüfbar dein direkter Vorfahr war, dann kannst du dessen Wappen möglicherweise tragen.

            (-Absatz wegen negativer Kritik durch den Moderator vom User selbst gelöscht-)

            Wenn du den Abstammungsbeweis nicht durchführen kannst, hast du keine Chance, dir das Wappen des vorgenannten Joachim Gahde anzueignen und legal irgendwo zu verwenden. Gleicher Nachname beweist leider keine Verwandschaft.
            Zuletzt geändert von Zeitlupe; 01.06.2012, 20:09. Grund: Absatz wegen negativer Kritik durch den Moderator vom User selbst gelöscht
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            • Billet
              Erfahrener Benutzer
              • 21.01.2007
              • 1985

              #21
              @ Zeitlupe

              Was soll diese Anmerkung:
              "Natürlich erbst du dann mit diesem Wappen in diesem Fall nicht den Titel Bürgercapitän. Aber, viel Eindruck im Bekanntenkreis schinden kannst du mit diesem tollen Trick: Gründe doch einfach z.B. einen "Orden von der Goldenen Erdnuss am Bande", lass das als e.V. eintragen, und schon kannst du dir dazu einen eindrucksvollen nicht eintragungsfähigen Titel ausdenken, mit dem du dich dann von den anderen Vereinsmitgliedern anreden lässt."

              Die Verunsicherung des User "Gahde" ist schon groß genug, da sollten solche Anmerkungen unterbleiben.

              Und so nebenbei:
              Eingetragene Warenzeichen können sowohl National als auch International eingetragen werden. Die Eintragungs-Gebühren müßen nach Ablauf einer bestimmten Frist erneuert werden.
              Was bei Wappenregistrierungen nicht der Fall ist.
              Wappen-Billet.de
              M.d.WL.
              M.d.MWH.

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              • Gahde
                Benutzer
                • 24.05.2012
                • 75

                #22
                Danke Billet !
                Ich bin in die sache graten weil unser Vater uns als Kinder von unsern Ahnen und von den Wappen erzählte dieses wurde vor den Krieg seinen Opa gestohlen mein Bruder und ich dachten das wir duch die suche noch mehr erfahren leider wurde ich ab gezockt . Ich dachte man könnte mir Helfen .

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                • Hina
                  Erfahrener Benutzer
                  • 03.03.2007
                  • 4661

                  #23
                  Allerdings sei davor gewarnt zu glauben, dass jede Wappenabbildung, die sich in den Familien befindet oder befand auch tatsächlich das Wappen der eigenen Familie ist. So wie es heutzutage betrügerische Geschäftemacher mit Wappen gibt, so gab es Wappenschwindel schon immer. Auch Deinem Opa kann genau wie Dir das selbe widerfahren sein. Leider ist das sogar äußerst häufig der Fall. Auch hier sei immer wieder angemerkt, Namensgleichheit bedeutet nicht zwangsläufig Familiengleichheit oder Wappengleichheit. Gut möglich, dass die Irlandgeschichte sogar auf dem Wappenblatt stand und auch nicht korrekt ist. Um eine gründliche Ahnenforschung wirst Du nicht drumrumkommen, um das Rätsel um das Wappen zu lösen.
                  "Der Mensch kennt sich selbst nicht genügend, wenn er nichts von seiner Vergangenheit weiß." Karl Hörmann

                  Kommentar

                  • gki
                    Erfahrener Benutzer
                    • 18.01.2012
                    • 4842

                    #24
                    Zitat von Billet Beitrag anzeigen
                    Sie dürfen dies Wappen nicht nutzen, wenn Sie Ihre direkte Zugehörigkeit zur wappenführenden Familie nicht nachweisen können.
                    Gibt's Paragraphen oder Gerichtsurteile dazu oder ist das lediglich heraldischer Usus?
                    Gruß
                    gki

                    Kommentar

                    • Hina
                      Erfahrener Benutzer
                      • 03.03.2007
                      • 4661

                      #25
                      Es gibt kein speziell geregeltes Wappenrecht in Deutschland aber im Streitfall wird analog § 12 BGB - Namensrecht geurteilt. Es gibt auch Urteile auf Unterlassung. Noch schlimmer steht es, wenn jemand sich nicht nur eines fremden Wappens bedient, sondern auch noch die Wappenzeichnung "übernimmt" (es sei denn, die ist über 100 Jahre alt). Da kommt dann noch zusätzlich das Urheberrecht an der Zeichnung selbst zum tragen.

                      Viele Grüße
                      Hina
                      "Der Mensch kennt sich selbst nicht genügend, wenn er nichts von seiner Vergangenheit weiß." Karl Hörmann

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                      • gki
                        Erfahrener Benutzer
                        • 18.01.2012
                        • 4842

                        #26
                        Danke!
                        Gruß
                        gki

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                        • Zeitlupe
                          Erfahrener Benutzer
                          • 23.04.2012
                          • 132

                          #27
                          @Billet:

                          Ich nehme in aller Höflichkeit deine Belehrungen zur Kenntnis.

                          Deine ersten beiden Punkte sehe ich wegen des offensichtlich selbsterklärend scherzhaften Inhalts des fraglichen Absatzes in meinem Posting als nicht weiter erklärungsbedürftig an.

                          Zu deinem dritten Punkt: Deine Quellen sind mir unbekannt, aber die maßgebliche persönliche Informationsquelle meines Vertrauens bei juristischen Unklarheiten bezüglich der in diesem thread behandelten Thematik intellectual property u.a. ist in Deutschland KNPZ, und weltweit Blackstone Chambers.
                          ~ Datenaustausch über lebende Personen nur via Privatnachricht ~
                          ~ Exchange of data of living persons via private mail only ~

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                          • Billet
                            Erfahrener Benutzer
                            • 21.01.2007
                            • 1985

                            #28
                            Zitat von Zeitlupe Beitrag anzeigen
                            @Billet:

                            Ich nehme in aller Höflichkeit deine Belehrungen zur Kenntnis.

                            Deine ersten beiden Punkte sehe ich wegen des offensichtlich selbsterklärend scherzhaften Inhalts des fraglichen Absatzes in meinem Posting als nicht weiter erklärungsbedürftig an.

                            Zu deinem dritten Punkt: Deine Quellen sind mir unbekannt, aber die maßgebliche persönliche Informationsquelle meines Vertrauens bei juristischen Unklarheiten bezüglich der in diesem thread behandelten Thematik intellectual property u.a. ist in Deutschland KNPZ, und weltweit Blackstone Chambers.
                            Sorry, von "Belehrung" kann hier nicht die Rede sein, eher von Aufklärung für den Fragesteller Gahde
                            Der "scherzhaft" angedachte Eintrag kann nicht von allen Lesern so verstanden werden, zumindest sollt dies dann auch entsprechend , mittels Smily gekennzeichnet werden.
                            (Ich hatte dies schon richtig verstanden)
                            Die von Ihnen angegebenen "Quellen" sind bei dem Sachverhalt hier nicht relevant.
                            Hier trifft wohl eher das "Markenrecht" und die von Ihnen angesprochene Eintragung zu:

                            ...was jedoch mit der Wappen-Registrierung nicht's zu tun hat.

                            Eine weitere Diskussion, wenn es nicht zur Aufklärung des Fragestellers Gahde dient, halte ich daher für unnötig.
                            Wappen-Billet.de
                            M.d.WL.
                            M.d.MWH.

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                            • gudrun
                              Erfahrener Benutzer
                              • 30.01.2006
                              • 3277

                              #29
                              Hallo Gahde,

                              schau, daß Du diese Geschichte zu Ende bringst. Dann laß Wappen Wappen sein
                              und widme Dich der Ahnenforschung. Die Forschung in direkter Linie ist nicht
                              so teuer.
                              Wenn Du dann bei Deinem Ur-Ur-Urahnen angekommen bist, siehst Du ja, ob die Überlieferung stimmt. Dann geh zu einem seriösen Heraldiker und laß Dich beraten.
                              Die Forschung geht über den Sohn zu dessen Vater und zum Großvater usw.
                              Die meisten hier betreiben Familienforschung, das ist dann teurer, da ja sämtliche
                              Kinder eines Ehepaares mit Nachkommen, wenn möglich, gesucht werden.

                              Viel Erfolg
                              wünscht
                              Gudrun

                              Kommentar

                              • Gahde
                                Benutzer
                                • 24.05.2012
                                • 75

                                #30
                                Hallo gudrun !
                                Das Habe ich gleich heute morgen es ist verbrand !Ich lasse dennoch nach meine Ahnenforschen und dann werde ich sehen was da bei raus kommt den mir ist bekannt das Wappen früher immer an Männer weiter gegeben wurde so kam es vor das es zick zack lief. Das geld bekomme ich auch nicht wider ich mußte da von aus gehen das das stimmt es sind Profis die ich beautragt hatte . Danke
                                Lieben Gruß
                                Zuletzt geändert von Gahde; 08.06.2012, 10:32.

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