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Beginne gerade mit meinem Stammbaum und der Erforschung in den Kirchenbücher.
Mein "Problem" ist die uneheliche Geburt meiner Mutter und daher kein Vater am Taufschein. Weiß da wer Rat? |
#2
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![]() Hallo Kalterer1946,
Bis 1953 war die Regelung bei unehelichen Kindern in Österreich so: Der gesetzliche Vormund des Kindes konnte nur der Vater oder ein anderer männlicher Verwandter sein, nicht jedoch die Kindesmutter. Wenn kein männlicher Verwandter die Obsorge beantragte, wurde diese vom Staat ausgeübt. Das bedeutet, dass am zuständigen Bezirksgericht ein Akt über deine Mutter vorliegen sollte, wenn sie vor 1954 geboren wurde. Grüße Kaisermelange |
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Stichworte |
geburt , uneheliche |
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