subconditione rebaptizata

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  • fps
    Erfahrener Benutzer
    • 07.01.2010
    • 2158

    #16
    Zitat von Huber Benedikt Beitrag anzeigen

    .....Also keinesfalls eine Wiederholung.
    Na ja, aus praktischer Sicht ist es für mich eine Wiederholung. Kirchenjuristen sehen das wohl anders, aber das ist eher ein Problem der Juristerei.
    Gruß, fps
    Fahndung nach: Riphan, Rheinland (vor 1700); Scheer / Schier, Rheinland (vor 1750); Bartolain / Bertulin, Nickoleit (und Schreibvarianten), Kammerowski / Kamerowski, Atrott /Atroth, Obrikat - alle Ostpreußen, Region Gumbinnen

    Kommentar

    • Huber Benedikt
      Erfahrener Benutzer
      • 20.03.2016
      • 4650

      #17
      aber das ist eher ein Problem der Juristerei.

      Keineswegs sondern pure Logik.
      Die Wiederholung von etwas Einmaligem ist per Definition nicht möglich.
      Ursus magnus oritur
      Rursus agnus moritur

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      • henrywilh
        Erfahrener Benutzer
        • 13.04.2009
        • 11784

        #18
        Zitat von Anna Sara Weingart Beitrag anzeigen
        Hallo,
        ich wollte nur ein Beispiel geben für die hohe Bedeutung des Taufaktes um die es ja in diesem thread geht. Viele Grüsse
        Was du wolltest, weiß niemand. Geschrieben hast du aber

        dass die Kindstaufe "die grundlegenden Menschenrechte verletzt"
        - "genauso wie die Beschneidung".
        Schöne Grüße
        hnrywilhelm

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        • Anna Sara Weingart
          Erfahrener Benutzer
          • 23.10.2012
          • 15113

          #19
          Benedikt erklärt das völlig richtig.
          Deswegen ist ja der Wortlaut "sub conditione" so entscheidend.
          Wenn da nur allein stünde "rebaptizata", könnte man es als Wiederholung verstehen.
          Aber "sub conditione rebaptizata" ist eben eine "Wiederholung in Anführungszeichen", die nur als eine Taufe gelten kann, unter der Bedingung (lat. sub conditione), dass die Nottaufe unwirksam war.

          Welches der beiden Daten trägt man als Genealoge nun als das Taufdatum ein? Viel Spaß bei der Entscheidung
          Viele Grüsse
          Zuletzt geändert von Anna Sara Weingart; 12.03.2017, 17:28.
          Viele Grüße

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          • Mia
            Erfahrener Benutzer
            • 15.07.2013
            • 472

            #20
            Vielen Dank für Eure Informationen! Wieder was gelernt Also nix mit 2. Taufe sondern sicherheitshalber nochmal nachgetauft, was aber nur gilt, wenn die (vermutlich Not-)Taufe wegen Formfehler ungültig war.

            Welches der beiden Daten trägt man als Genealoge nun als das Taufdatum ein? Viel Spaß bei der Entscheidung
            Das ist jetzt einfach für mich, denn ich hatte mir kein weiteres Datum notiert . Ich vermute, dass da dann auch keins stand, aber um sicher zu gehen, müsste ich den Eintrag beim nächsten Besuch im Archiv nochmal raussuchen.

            Dickes DANKE an Euch!
            Viele Grüße
            Mia

            Kommentar

            • Mysterysolver
              Erfahrener Benutzer
              • 18.09.2014
              • 391

              #21
              Man stelle sich vor, das atme Kindlein wird mit falscher Formel notgetauft und stirbt dann....

              Aber naja, es gab früher auch Pfarrer, die kein Latein konnten und die Formel falsch gesagt haben -.-
              Lg,
              Susanne

              PS: Suche jegliche "Verflechtungen" zwischen FN Wichert & Zielke (Pommern, evtl. auch andere Gebiete). Außerdem: Nachfahren der Gertrud CYGANEK, geb. KILIAN (aus Leobschütz, Schlesien).
              --
              FN-Liste: Hamersky, Quitoschinger (Böhmen und Sachsen) / Kilian (Schlesien) / Kloss, Ruschkowski, Falkenau, Smok, Kobus (Masuren) / Wichert, Zielke (Pommern) / Huismann, Memering (Emsland und Landkreis Leer)

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