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#21
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Weißt du dann das Geburtsdatum deines Opas?
Vllt reicht das ja schon um beim für Tempelhof zuständigen Gericht anzufragen! Und nun eine andere Frage! Du schreibst das Mutter und Tochter nach der Adoption Schwestern sein! Versteh ich das richtig? Wie geht das? Kann mir das jemand bitte erklären? Und welche Eltern stehen dann in der Geb.Urkunde deiner Mutter? Grüße Geändert von weissa (01.04.2018 um 11:33 Uhr) |
#22
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Zitat:
Lg, Claudia |
#23
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Hallo Claudia,
kein Problem! ;-) LG vom Micha :-) |
#24
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Hallo Sandra,
hier eine kleine Skizze ich hoffe sie erklärt Deine Frage ;-) In der Original-Geburtsurkunde steht natürlich die leibliche Mutter. Später, also nach der Adoption erhält man dann die Geburtsurkunde mit den Adoptiv-Eltern drauf. Aber auf der Original-Urkunde ist der Randvermerk drauf in dem steht dass sie später von Paul und Marie adoptiert wurde. Gruß Micha :-) |
#25
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Hallo,
zu der Frage von eben, wie das geht, dass Mutter und Kind plötzlich Geschwister werden: Durch die Adoption entsteht juristisch ein Eltern - Kind Verhältnis, das rechtlich auch gleichgestellt ist zu eigenen Kindern. Das ist z.B. auch erbrechtlich relevant. Wenn also Großeltern die Enkelin adoptieren, dann wird die Enkelin juristisch zur Tochter und damit gleichgestellt mit ihrer eigenen Mutter, die ja auch Tochter dieser Eltern ist, ergo eine Schwester ihrer Tochter wird. Diese Absurdität hat also auch Logik. Stellt sich noch die Frage, welche Rechte nun Deine Mutter hat, um hier Einsicht zu erlangen. Zu einer Zeit, wo selbst Kinder von Samenspendern erfahren dürfen, wer ihr Vater ist (wurde ja schon erfolgreich eingeklagt vor ein paar Jahren), sollte man doch annehmen, dass eine leibliche und eheliche Tochter Auskunft bekommen müsste. Falls Deine Mutter also noch lebt, hast Du schon mal versucht in ihrem Namen an die Informationen zu kommen ? Deine Mutter ist ja in jedem Fall in direkter Linie verwandt, was sogar nachweisbar ist. Wäre vielleicht mal interessant, die Urteilsbegründung zu dem Samenspender-Prozess zu lesen und dann den Standesbeamten um die Ohren zu hauen, die die Auskunft verweigern. Viel Erfolg auf jeden Fall bei den Recherchen. Viele Grüße Tusnelda |
#26
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#27
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Danke Tusnelda und Horst!
@ Tusnelda Natürlich habe ich es auch schon im Namen meiner Mutter versucht an die 2. Ehe ihres leiblichen Vaters zu kommen Aber daraufhin bekam sie die gleiche Antwort. Sie ist nicht berechtigt diese Informationen zu erhalten da sie rein rechtlich gesehen nicht mehr mit dem Walter Steinmetz verwandt ist. Sie mag zwar jetzt die Schwester ihrer eigenen Mutter sein was aber nichts mehr mit der 2. Ehe des leiblichen Vaters zu tun hat. Viele Grüße vom Micha :-) |
#28
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@ Michael999 und Tusnelda
DANKESCHÖN für die Skizze und Erklärung. Durch die "Blutlinie" sag ich mal sind sie ersten Grades verwandt aber juristisch/gesetzlich nur zweiten Grades. Wahnsinn... Wünsch dir dennoch viel Glück das du an deine Infos kommst. |
#29
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Hi Horst,
das kommt davon, wenn man mit halbem Ohr Nachrichten hört. Danke für die Info. |
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