Datenweitergabe durch ancestry und andere

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  • Kastulus
    Erfahrener Benutzer
    • 18.03.2012
    • 1515

    #16
    Guten Abend, danke für die letzten Hinweise. Ich drehe mich immer noch im Kreis. Klagen käme für mich nicht in Frage. Vielleicht ist mein Hauptproblem: Ich habe immer den Verwandten, die ich ausgefragt habe, gesagt, dass ich nichts ins Netz stelle (stimmt ja) und andere sollen es bitteschön auch nicht tun. Und jetzt? Aber eigentlich habe ich die "alten" Daten ja alle selbst gefunden und nicht erfragt ... Mmh ...
    Kastulus denkt

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    • dirkpeters
      Erfahrener Benutzer
      • 21.10.2008
      • 811

      #17
      Hallo Kastulus,
      Zitat von Kastulus Beitrag anzeigen
      Guten Abend,
      vielleicht kann mir jemand meine Frage beantworten?
      Wenn ich in einen ancestry-Stammbaum meine Daten eingebe, muss ich dann davon ausgehen, dass von "ancestry" diese Daten auch an "Family Search", "Find my Past", "Root Magic" oder andere automatisch weitergegeben werden?
      Den allgemeinen Informationen von "ancestry" konnte ich keine Hinweise dazu entnehmen.
      Danke im Voraus
      Kastulus
      Warum sollte Ancestry das tun? Ancestry verdient Geld mit seinen Kunden und bietet diesen nicht nur das Durchsuchen von Dokumenten, sondern auch die Übernahme von Daten aus Stammbäumen anderer Nutzer, so diese ihre Stammbäume auf öffentlich gestellt haben. Mit Familysearch hat Ancestry einen Vertrag, was die Indexierung von Dokumenten angeht. Die Stammbäume der Nutzer werden nicht an Familysearch übergeben. Familysearch bietet ebenfalls die Möglichkeit eigene Stammbäume anzulegen und von dort aus die Personen auch in Ancestry oder MyHeritage zu suchen. Allerdings muss man dazu registrierter Nutzer der jeweiligen Systeme sein. Ich würde mir da keine allzu großen Sorgen machen, allerdings meinen Stammbaum auch nicht als öffentlich einstellen.


      Viele Grüße


      Dirk
      Familienforschung Peters - Datenbank - OFB Schillingstedt

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      • Garfield
        Erfahrener Benutzer
        • 18.12.2006
        • 2140

        #18
        Zitat von Julchen53 Beitrag anzeigen
        Mich würde interessieren, wer ein Klagerecht hat.
        Nur der, dessen Familie nachweislich betroffen ist oder jeder andere auch?

        LG
        Julchen
        Betreffend welchem Fall jetzt genau?

        Zitat von Kastulus Beitrag anzeigen
        Guten Abend, danke für die letzten Hinweise. Ich drehe mich immer noch im Kreis. Klagen käme für mich nicht in Frage. Vielleicht ist mein Hauptproblem: Ich habe immer den Verwandten, die ich ausgefragt habe, gesagt, dass ich nichts ins Netz stelle (stimmt ja) und andere sollen es bitteschön auch nicht tun. Und jetzt? Aber eigentlich habe ich die "alten" Daten ja alle selbst gefunden und nicht erfragt ... Mmh ...
        Kastulus denkt
        Und wenn du eine GEDCOM exportierst, in der keine lebenden Personen enthalten sind? Dann könnte der andere Forscher nur Daten irgendwo hochladen, die sowieso nicht mehr geschützt sind.
        Viele Grüsse von Garfield

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        • gki
          Erfahrener Benutzer
          • 18.01.2012
          • 4823

          #19
          Hallo,

          ich halte es bei der Datenweitergabe iA so:

          - ich gebe nur Daten von vor 1900 weiter, meist noch früher
          - ich gebe Daten nie als Gedcom weiter, lediglich als PDF. Dadurch stelle ich sicher, daß die nicht "mal eben" alle irgendwo online landen und dann auch meiner immer beigefügten Bitte auf Überpüfung ggf eher entsprochen wird.
          Gruß
          gki

          Kommentar

          • Garfield
            Erfahrener Benutzer
            • 18.12.2006
            • 2140

            #20
            Zitat von gki Beitrag anzeigen
            - ich gebe Daten nie als Gedcom weiter, lediglich als PDF. Dadurch stelle ich sicher, daß die nicht "mal eben" alle irgendwo online landen und dann auch meiner immer beigefügten Bitte auf Überpüfung ggf eher entsprochen wird.
            Das verhindert aber nicht, dass ein anderer Forscher die Daten bei sich ins Programm eintippt und dann irgendwo hoch lädt. Es dauert nur ein wenig länger...
            Viele Grüsse von Garfield

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            • gki
              Erfahrener Benutzer
              • 18.01.2012
              • 4823

              #21
              Natürlich verhindert es das nicht. Wenn ich das wollte, dürfte ich sie nicht weitergeben. Aber bei alten Daten stelle ich mich auf den Standpunkt, daß die im Prinzip jeder erheben kann, der nur genug Einsatz zeigt. Meiner eigener Einsatz ist bei KB-Daten dank Matricula ja eh nicht so hoch.
              Gruß
              gki

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              • Julchen53
                Erfahrener Benutzer
                • 30.09.2015
                • 426

                #22
                @Garfield:
                Ich meinte, ob mich nur der/diejenige verklagen könnte, dessen Persönlichkeitsrechte (oder die seiner Familie) ich verletzt habe, oder ob das jeder x-Beliebige machen darf.
                Bezogen auf keinen speziellen Fall, sondern nur in Hinsicht auf das Geschäftsmodell der Abmahnanwälte oder auf Mitmenschen, die aus diversen Gründen gerne andere anschwärzen.


                LG
                Julchen
                -----------------------------------------------
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                • Garfield
                  Erfahrener Benutzer
                  • 18.12.2006
                  • 2140

                  #23
                  Hallo Julchen

                  So wie ich das verstanden habe (betreffend privates Fotografieren), muss man für die "Datenverarbeitung" die Einwilligung der betreffenden Person haben. Beim Fotografieren heisst das zum Beispiel, dass ich jemanden vorher fragen muss, bevor ich ein Foto mache. Das wird im näheren Kreis (Freunde, Verwandte) kaum nötig sein, da weiss man ja üblicherweise, wer etwas dagegen hat. Etwas heikler wird es beim Online-stellen von Daten, das finden weniger Leute toll. Da macht vorher fragen natürlich Sinn, oder halt wie bisher einfach mal machen und offline nehmen, wenn sich jemand beschwert.

                  Schlussfolgerung von mir:
                  a) Gerichte werden besseres zu tun haben als jemanden wegen einem einzelnen Foto zu verklagen, das in der Zwischenzeit nicht mehr online ist.
                  b) Abmahnanwälte können gar nicht wissen, von wem ich die Erlaubnis habe, Daten zu erheben oder etwas online zu stellen
                  c) anschwärzende Mitmenschen können das genausowenig und würden von Gerichten auch kaum ernst genommen werden. Wenn man aber in seinem Umfeld solche Mitmenschen hat, hilft es sicher, vorher schriftliche Erlaubnis einzuholen, dass man die Daten erheben und ggf. online stellen darf. Sollte es dann tatsächlich zu einer Klage kommen, kann man beweisen, dass man die Erlaubnis hat(te). Das ist auch das, was die neue Datenschutzverordnung eigentlich verlangt, aber im Sinne der Verhältnismässigkeit im näheren Umfeld nicht empfohlen wird.
                  Viele Grüsse von Garfield

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                  Kommentar

                  • Julchen53
                    Erfahrener Benutzer
                    • 30.09.2015
                    • 426

                    #24
                    Hallo Garfield,


                    danke für deine Antwort.

                    Dann wollen wir mal hoffen, dass der gesunde Menschenverstand siegt.

                    Der Sieg der Hoffnung über die Erfahrung *smile*.



                    LG

                    Julchen
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