Anerkennung von unehelichen Kindern

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  • gki
    Erfahrener Benutzer
    • 18.01.2012
    • 4842

    #16
    Hallo Alter Mansfelder!

    Zitat von Alter Mansfelder Beitrag anzeigen
    danke für die Beispielrechnung und den Link auf die interessante Studie. Ich frage mich trotzdem: Was bringen sie im konkreten Fall? Da wir ja weder mathematisch noch genetisch, sondern historisch forschen,
    Im konkreten Fall bringt die Aussage der Studie die Einsicht, daß die Ergebnisse der Forschung nach Aktenlage, die wir betreiben, im Resultat so falsch nicht sein werden und der Vater aus der Urkunde in den Forschungsunterlagen eben als Vater eingetragen werden sollte.
    Gruß
    gki

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    • Herbstkind93
      Erfahrener Benutzer
      • 29.09.2013
      • 1929

      #17
      Zitat von Alter Mansfelder Beitrag anzeigen
      @Herbstkind: Was steht denn im standesamtlichen und kirchlichen Geburtseintrag von 1896? Und wie haben denn die 1896 geborene Person und ihr Umkreis den Sachverhalt bewertet? So lange ist das ja noch nicht her.

      Der kirchliche Geburtseintrag liegt mir nicht vor. Was auf der Geburtsurkunde steht, habe in meinem ersten Beitrag geschrieben. Der Ehemann der Mutter erkennt das Kind als das Seinige an, von gezeugt - wie sonst üblich - steht da nichts. Auf der Heiratsurkunde der Eltern steht nichts zum Kind.
      Mir ist nicht bekannt, wie die betreffende Person den Sachverhalt gesehen hat.


      LG
      Herbstkind
      Dauersuche nach FN Samariter (Samland; Berlin; Spremberg/Lausitz)

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      • gustl
        Erfahrener Benutzer
        • 25.08.2010
        • 676

        #18
        Hallo "Herbstkind",

        in beiden Fällen waren die Väter bereit, Alimente zu zahlen. Im "das Seinige" - Fall könnte es sein, dass das Kind auch den Namen des Vaters tragen durfte.? Das müsstest Du doch herausfinden können?

        Wir haben einige wenige Adoptionen im und vor dem 19. Jahrhundert. In allen Fällen ging es um kinderlose Ehepaare, die einen Erben adoptiert haben. In dem einen Fall, über den ich etwas mehr weiss, wurde das "Kind" mit 18 Jahren adoptiert. Es kann verschlampt worden sein, denn als das Kind zu dem betreffenden Ehepaar in Pflege kam, lebte die Mutter noch. In einem anderen Fall aus dem 19. Jhdt. weiss ich nicht, wie alt das Kind bei der Adoption gewesen ist. Im ersten von mir genannten Fall ging es eindeutig darum, das Kind zum Erben des Paares zu machen. Es handelt sich aber in beiden Fällen um ehelich Kinder, Waisen.

        Hier im Forum wurde ja schon an verschiedenen Stellen diskutiert, dass uneheliche Kinder oft beim Namen des Vaters gerufen wurden, wenn der sich zu den Kindern bekannte. Oft hieß es dann in den Urkunden "Hans Meier genannt Müller". Mama war also das Fräulein Meier, Papa der Herr Müller. Deswegen kam ich auf die Idee, dass die Formulierung, die Dir soviel Kopfzerbrechen macht, etwas zu tun haben könnte, dass das Kind offiziell den Vatersnamen tragen darf. Vielleicht war der Vater ja verheiratet. Aber wie gesagt, vielleicht kann man das ja herausfinden.

        Beste Grüße aus dem Marathon-vollen Berlin
        Cornelia

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        • Brigitte Bernstein
          Erfahrener Benutzer
          • 02.08.2010
          • 590

          #19
          Hallo Herbstkind.
          Auch ich sehe in den beiden Aussagen keinen Unterschied. Ich habe diese Formulierungen auch in meinen Matrikel. In einem Fall wurde das Kind schon 5 Jahre vor de Hochzeit der Eltern geboren. In der Matrikel stand, dass der Vater das Kind als das von ihm gezeugte anerkennt. Ein weiteres Mal wurde das Kind zirka 4 Wochen nach der Hochzeit geboren. Auch da ist angemerkt, das dieses Kind vom Ehemann der Frau gezeugt wurde und sein Kind ist. Ansonsten bin ich der gleichen Meinung wie Alter Mansfelder.

          Schöne Grüße Brigitte
          Suche im Raum Trautenau, Parschnitz, Alt Rognitz, Deutsch Prausnitz, Bausnitz und Lampersdorf. Meine Namen Rasch, Staude, Reichelt, Letzel,

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          • Hinna65
            Benutzer
            • 30.12.2008
            • 52

            #20
            Hallo Herbstkind93,

            mein Urgroßvater hatte bei der Eheschließung 1906 auch das 1903 geborenen Kind als das seine anerkannt.
            Opa war nämlich von 1903 bis 1906 eingezogen. Und Omadoch nicht so keusch, wie uns die Alten immer vormachen wollten
            Das Kind war schon von ihm. Aber zu dieser Zeit konnten sie eben noch nicht heiraten (beide Jahrgang 1885).
            Also man muß auch die Lebensumstände beachten - Krieg, Volljährigkeit, Auslandsaufenthalte oder Knast?
            Und wenn man dann erst nach der Geburt heiratet, muß der Vater das Kind anerkennen als Formsache. Falls die Eltern nicht geheiratet hatten, eben wegen der Allimente (bei einem anderen Großvater von mir).
            Wenigstens weiß man dann, wer der Vater ist.

            Corinna

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