Culpose Tödtung eines Kindes

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  • trabajador
    Erfahrener Benutzer
    • 25.12.2014
    • 441

    [gelöst] Culpose Tödtung eines Kindes

    Jahr, aus dem der Begriff stammt: 1843
    Region, aus der der Begriff stammt: Kreis Plön, Ostholstein


    Was bedeutet "Culpose Tödtung eines Kindes", insbesondere der Begriff "Culpose". Darin steckt wohl der lateinische Begriff culpa (Schuld). Also womöglich bedeutet es schuldhaft.
    Gefunden im
    "Verzeichnis der in Haft gewesenen Verbrecher im Herzogtum Holstein (1803-1865)"
    Vielen Dank!
    Zuletzt geändert von trabajador; 09.01.2023, 11:49.
    Oberschlesien, Neustadt: Wistuba, Henschel, Peschel, George
    Niederschlesien, Militsch: Titzmann, Bänisch, Matzke
    Schleswig-Holstein, Plön/Segeberg:
    Wisser, Sindt, Colmorgen, Rönnau, Nüser, Thedran
    Schleswig-Holstein, Ostholstein: Vorhaben, Wöbs, Bumann
    Mecklenburg: Weber
    Mittelpolen, Masowien: Biernacka/Berneck/Bernadse, Dawid, Lücke, Telke, Kelm, Klingbeil, Müske, Stein, Klaus, Ortlieb, Beyer, Bonkowski
    Posen, Großpolen: Dobslaw, Guderian, Egiert, Oheim, Wolter, Butz
  • sternap
    Erfahrener Benutzer
    • 25.04.2011
    • 4072

    #2
    da die katholiken in der heiligen messe zu beginnn, mea culpa, mea culpa, mea maxima culpa, rufen mussten, war das ein volksbegriff.
    man übersetze das schuldbekenntnis mit , meine schuld, meine schuld, meine übergroße schuld.
    freundliche grüße
    sternap
    ich schreibe weder aus missachtung noch aus mutwillen klein, sondern aus triftigem mangel.
    wer weitere rechtfertigung fordert, kann mich anschreiben. auf der duellwiese erscheine ich jedoch nicht.




    Kommentar

    • trabajador
      Erfahrener Benutzer
      • 25.12.2014
      • 441

      #3
      Was mich stutzig macht ist die geringe Strafe. Nur 15 Tage Gefängnis ("Dreimal 5-tägiges Gefängniß bei Wasser und Brod", also möglicherweise sogar in 3 Etappen absitzbar?). Aber Schuld würde wohl nicht Vorsatz bedeuten. Sonst hätte man es als Mord bezeichnet. Schuld wäre wohl auch bei fahrlässiger Tötung gegeben.
      Es bedeutet wohl nur, dass der Verurteilte verantwortlich für den Tod ist. In dem Sinne ist es also kein Mord, sondern wohl eher Totschlag. Wegen der geringen Strafe möglicherweise eher eine fahrlässige Tötung.
      Vielleicht war der Begriff fahrlässig 1843 noch nicht gebräuchlich. In der Zeit gehörte Schleswig-Holstein noch zu Dänemark und nicht zu Preußen. Der Begriff fahrlässig wurde wohl juristisch erst später gebräuchlich.
      Ich meine daher, dass culpos(e) wohl eher mit fahrlässig ins heutige Juristendeutsch zu übersetzen wäre.
      Zuletzt geändert von trabajador; 09.01.2023, 12:42.
      Oberschlesien, Neustadt: Wistuba, Henschel, Peschel, George
      Niederschlesien, Militsch: Titzmann, Bänisch, Matzke
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      Kommentar

      • sternap
        Erfahrener Benutzer
        • 25.04.2011
        • 4072

        #4
        ihr oben im norden habt in früheren zeiten häufiger gesetzesauffassungen wie in österreich,
        wo man einen verschuldeten todesfall rund um die geburt als möglicherweise durch eine hormonelle umstellung verursacht und deshalb nicht so hart bestrafbar sah. schon eine falsche geburtshaltung könnte ein kind töten, oder pressen bevor das köpfchen sich drehte.
        das ist dann zwar schuldhaft, aber nicht gewollt und kein mord.
        freundliche grüße
        sternap
        ich schreibe weder aus missachtung noch aus mutwillen klein, sondern aus triftigem mangel.
        wer weitere rechtfertigung fordert, kann mich anschreiben. auf der duellwiese erscheine ich jedoch nicht.




        Kommentar

        • Huber Benedikt
          Erfahrener Benutzer
          • 20.03.2016
          • 4650

          #5
          moin
          wie vom Fst bereits zutreffend erkannt bedeutet culpos = schuldhaft.
          Im Rahmen der Schuld (Vorwerfbarkeit) wurde und wird unterschieden zwischen
          Vorsatz (mit Wissen und Wollen, zielgerichtet) = dolos
          und nicht zielgerichtet, ungewollt aber vermeidbar = culpos.
          vgl auch:
          Lexikoneintrag zu »Culpos«. Pierer's Universal-Lexikon, Band 4. Altenburg 1858, S. 576.
          Zuletzt geändert von Huber Benedikt; 09.01.2023, 13:24.
          Ursus magnus oritur
          Rursus agnus moritur

          Kommentar

          • trabajador
            Erfahrener Benutzer
            • 25.12.2014
            • 441

            #6
            Zitat von Huber Benedikt Beitrag anzeigen
            moin
            wie vom Fst bereits zutreffend erkannt bedeutet culpos = schuldhaft.
            Im Rahmen der Schuld (Vorwerfbarkeit) wurde und wird unterschieden zwischen
            Vorsatz (mit Wissen und Wollen, zielgerichtet) = dolos
            und nicht zielgerichtet, ungewollt aber vermeidbar = culpos.
            vgl auch:
            http://www.zeno.org/Pierer-1857/A/Culpos
            vielen Dank. Also in dem Sinne wäre es also eher doch vorsätzlich. In dem Link steht es anders als du es schreibst, nämlich dass dolos fahrlässig bedeutet.
            Demnach wäre culpos das Gegenteil von fahrlässig, also vorsätzlich. Das wäre also Mord. Dann ist die Strafe wiederum doch sehr gering.
            Leider habe ich keine weiteren Informationen zu dem Urteil.
            Aber irgendwas hat wohl den Täter in den Augen des Richters entlastet.
            Weil es nur ein Kind war? Vielleicht unehelich? Da kann man nur spekulieren.
            Offensichtlich hat der Täter ein Kind ermordet und ist nur zu 15 Tagen Haft verurteilt worden (???)
            Zuletzt geändert von trabajador; 09.01.2023, 13:54.
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            • Huber Benedikt
              Erfahrener Benutzer
              • 20.03.2016
              • 4650

              #7
              Da hast du das verlinkte falsch verstanden.
              Nochmal:
              dolos = Vorsätzlich (dolosus)
              culpos = fahrlässig (culposus)


              Bitte genau lesen und dann schreiben:
              Culpos ist......im Gegensatz zu dolos (s.d.),...... aus Fahrlässigkeit.
              Was ein Gegensatz ist setz ich als bekannt voraus !!!
              EOT
              Zuletzt geändert von Huber Benedikt; 09.01.2023, 14:15.
              Ursus magnus oritur
              Rursus agnus moritur

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              • Anna Sara Weingart
                Erfahrener Benutzer
                • 23.10.2012
                • 15113

                #8
                Hi
                Definition von "Criminalculpa":

                "... Folge schuldhafter Unaufmerksamkeit des Subjects irrthümlichen Vorstellung hinsichtlich der
                Causalität oder hinsichtlich der Rechtmäßigkeit seines Verhaltens"



                Quelle: Lehre von der Fahrlässigkeit
                Angehängte Dateien
                Zuletzt geändert von Anna Sara Weingart; 09.01.2023, 18:28.
                Viele Grüße

                Kommentar

                • trabajador
                  Erfahrener Benutzer
                  • 25.12.2014
                  • 441

                  #9
                  ?
                  Zuletzt geändert von trabajador; 09.01.2023, 22:48.
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