Hallo,
noch etwas Allgemeines.
Auch früher durfte man nicht einfach heiraten. Man musste sich beim Amt erst eine Genehmigung ausstellen lassen. Bei dieser Gelegenheit wurde ein Eheprotokoll ausgsfertigt, in dem auch die Mitgift festgeschrieben wurde. Diese war je nach Hofgröße beschränkt. Damit versuchte die Verwaltung eine zu große Verschuldung der Höfe zu verhindern. In Lippe haben wir das große Glück, das viele dieser Eheprotokolle im Bestand L 108 A erhalten sind. Mit dem Eheschein ging das Brautpaar dann zum Pastor und beantragte die Trauung.
Trotz der Beschränkungen konnten die meisten Höfe die Brautschätze nur sehr stockend bezahlen, wodurch es of zu Prozessen kam.
Wenn ein Eheparter verwitwet war und Kinder hatte, wurde nicht nur der Brautschatz verschrieben, sondern auch das Erbe der Kinder ermittelt (Schichtung). Damit die Kinder auch zu ihrem Recht kamen, erhielten sie Vormünder. Der aufheiratende Ehepatner wurde nicht Hofbesitzer, sondern Interimswirt, das heißt, dass ihm für eine gewisse Zeit die Verwaltung des Hofes übertagen wurde. Die Anzahl der überschriebenen Meierjahre richtete meistens nach dem Alter des Anerben und nach dem Brautschatz, den der Aufheiratende mitbrachte. Auch diese Verschreibungen befinden sich in L 108 A.
Aus der Ehe Drexhage mit Gellhaus gingen zwei Kinder hervor, der älteste Sohn Karl Friedrich Adolf (*1824) war Anerbe. Als die Ww. 1829 Gottlieb M.z.Milse heiratete, wurde diesem die Verwaltung des Hofes bis zum 28. Lebensjahr des Anerben übertragen. Gottlieb hatte dann mit seinen beiden Frauen noch dreizehn Kinder und wohl keine Lust den Hof 1852 an den Anerben abzutreten. Dadurch kam es dann auch wieder zu Prozessen. Gottlieb musste aber den Hof Greste Nr. 20 übergeben und zog nach Hovedissen Nr. 70
Mit besten Grüßen
ahne48
noch etwas Allgemeines.
Auch früher durfte man nicht einfach heiraten. Man musste sich beim Amt erst eine Genehmigung ausstellen lassen. Bei dieser Gelegenheit wurde ein Eheprotokoll ausgsfertigt, in dem auch die Mitgift festgeschrieben wurde. Diese war je nach Hofgröße beschränkt. Damit versuchte die Verwaltung eine zu große Verschuldung der Höfe zu verhindern. In Lippe haben wir das große Glück, das viele dieser Eheprotokolle im Bestand L 108 A erhalten sind. Mit dem Eheschein ging das Brautpaar dann zum Pastor und beantragte die Trauung.
Trotz der Beschränkungen konnten die meisten Höfe die Brautschätze nur sehr stockend bezahlen, wodurch es of zu Prozessen kam.
Wenn ein Eheparter verwitwet war und Kinder hatte, wurde nicht nur der Brautschatz verschrieben, sondern auch das Erbe der Kinder ermittelt (Schichtung). Damit die Kinder auch zu ihrem Recht kamen, erhielten sie Vormünder. Der aufheiratende Ehepatner wurde nicht Hofbesitzer, sondern Interimswirt, das heißt, dass ihm für eine gewisse Zeit die Verwaltung des Hofes übertagen wurde. Die Anzahl der überschriebenen Meierjahre richtete meistens nach dem Alter des Anerben und nach dem Brautschatz, den der Aufheiratende mitbrachte. Auch diese Verschreibungen befinden sich in L 108 A.
Aus der Ehe Drexhage mit Gellhaus gingen zwei Kinder hervor, der älteste Sohn Karl Friedrich Adolf (*1824) war Anerbe. Als die Ww. 1829 Gottlieb M.z.Milse heiratete, wurde diesem die Verwaltung des Hofes bis zum 28. Lebensjahr des Anerben übertragen. Gottlieb hatte dann mit seinen beiden Frauen noch dreizehn Kinder und wohl keine Lust den Hof 1852 an den Anerben abzutreten. Dadurch kam es dann auch wieder zu Prozessen. Gottlieb musste aber den Hof Greste Nr. 20 übergeben und zog nach Hovedissen Nr. 70
Mit besten Grüßen
ahne48
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