Hallo Eliana,
bei der Akte R 9361-IV/19145 besteht noch eine Schutzfrist, da in ihr zahlreiche Kinder genannt sind. Die Karteikarten haben keine Signaturen und werden automatisch herausgesucht. R 9361-IV/445201 ist übrigens nur ein Stammblatt und wird keine weiteren Informationen als die Akte liefern. Manchmal ist auf den Stammblättern ein Passfoto, das kann bei fehlenden Karteikarten interessant sein.
Ich habe auf dem "Schriftweg" mit dem Ausfüllen der Formulare nicht viel zu tun gehabt, da das Referat die Angaben immer selbst herausgesucht und eingetragen hat. Ich würde es deshalb wie folgt empfehlen:
Beim "Antragsformular für Reproduktionen" kreuzt Du an, in welcher Form Du die Reproduktionen haben möchtest (Fotokopien, Scans auf USB-Stick oder CD/DVD). Unten Namen hinschreiben und danach unterschreiben. Die restlichen Felder lässt Du leer.
Im eigentlichen Bestellformular trägst Du oben unter Aktenzeichen Dein Bundesarchiv-Aktenzeichen ein (BE 3 2023/...). Das Aktenzeichen ist inzwischen länger als das Feld zulässt, ich schreibe es deshalb immer darüber.
Unter Auftraggeber gibst Du Deine Daten an, hier auch ankreuzen, ob du CD/DVD oder USB-Stick haben möchtest. RE (Rechnung) per E-Mail würde ich empfehlen, so kommt diese früher, Du kannst früher bezahlen und hast schneller die Unterlagen da. Unten Datum hinschreiben, unterschreiben und Deine Sachbearbeiterin freundlich bitten, die Signaturen selbst nachzutragen.
Du erhältst ein Speichermedium (USB-Stick, CD/DVD) pro Auftrag, d. h. alle Akten werden auf einen Stick geladen. Ich würde Dir als Medium eine CD-ROM empfehlen, da diese günstiger als USB-Sticks sind. Solltest Du kein CD-Laufwerk haben, ist ein Stick natürlich schlauer. Als Dateiformat unbedingt JPEG auswählen, TIFFs sind sehr teuer und lohnen sich nur bei Einzelaufnahmen (z. B. bei Fotos).
Beim Antrag auf Schutzfristverkürzung gibst Du als genehmigten Benutzungszweck den Benutzungszweck aus dem Benutzungsantrag an. Archivsignaturen lässt Du (wie oben beschrieben) leer.
Die Schutzfristen sind grundsätzlich für folgende Personen noch nicht abgelaufen:
Maria * 22.03.1924
Agnes * 09.10.1925
Else * 28.07.1927
Katharina * 09.01.1929
Helene * 01.10.1930
Liese * 07.02.1936
Lydia * 06.12.1937
Frieda * 27.05.1941
Irma * 24.08.1943
Du schreibst selbst einen weiteren Zettel, auf denen Du diese Personen nennst. Du musst angeben, ob bzw. wann die Personen verstorben sind (ungefähre Angaben reichen). Wenn sie vor über zehn Jahren verstorben sind, sind die Schutzfristen abgelaufen und die Person spielt in diesem Antrag keine Rolle mehr. Sollte jemand noch leben, brauchst Du eine schriftliche Genehmigung der Person. Ist leider so, das Bundesarchiv ist manchmal sehr bürokratisch.
Viele Grüße
Kleeschen
bei der Akte R 9361-IV/19145 besteht noch eine Schutzfrist, da in ihr zahlreiche Kinder genannt sind. Die Karteikarten haben keine Signaturen und werden automatisch herausgesucht. R 9361-IV/445201 ist übrigens nur ein Stammblatt und wird keine weiteren Informationen als die Akte liefern. Manchmal ist auf den Stammblättern ein Passfoto, das kann bei fehlenden Karteikarten interessant sein.
Ich habe auf dem "Schriftweg" mit dem Ausfüllen der Formulare nicht viel zu tun gehabt, da das Referat die Angaben immer selbst herausgesucht und eingetragen hat. Ich würde es deshalb wie folgt empfehlen:
Beim "Antragsformular für Reproduktionen" kreuzt Du an, in welcher Form Du die Reproduktionen haben möchtest (Fotokopien, Scans auf USB-Stick oder CD/DVD). Unten Namen hinschreiben und danach unterschreiben. Die restlichen Felder lässt Du leer.
Im eigentlichen Bestellformular trägst Du oben unter Aktenzeichen Dein Bundesarchiv-Aktenzeichen ein (BE 3 2023/...). Das Aktenzeichen ist inzwischen länger als das Feld zulässt, ich schreibe es deshalb immer darüber.
Unter Auftraggeber gibst Du Deine Daten an, hier auch ankreuzen, ob du CD/DVD oder USB-Stick haben möchtest. RE (Rechnung) per E-Mail würde ich empfehlen, so kommt diese früher, Du kannst früher bezahlen und hast schneller die Unterlagen da. Unten Datum hinschreiben, unterschreiben und Deine Sachbearbeiterin freundlich bitten, die Signaturen selbst nachzutragen.
Du erhältst ein Speichermedium (USB-Stick, CD/DVD) pro Auftrag, d. h. alle Akten werden auf einen Stick geladen. Ich würde Dir als Medium eine CD-ROM empfehlen, da diese günstiger als USB-Sticks sind. Solltest Du kein CD-Laufwerk haben, ist ein Stick natürlich schlauer. Als Dateiformat unbedingt JPEG auswählen, TIFFs sind sehr teuer und lohnen sich nur bei Einzelaufnahmen (z. B. bei Fotos).
Beim Antrag auf Schutzfristverkürzung gibst Du als genehmigten Benutzungszweck den Benutzungszweck aus dem Benutzungsantrag an. Archivsignaturen lässt Du (wie oben beschrieben) leer.
Die Schutzfristen sind grundsätzlich für folgende Personen noch nicht abgelaufen:
Maria * 22.03.1924
Agnes * 09.10.1925
Else * 28.07.1927
Katharina * 09.01.1929
Helene * 01.10.1930
Liese * 07.02.1936
Lydia * 06.12.1937
Frieda * 27.05.1941
Irma * 24.08.1943
Du schreibst selbst einen weiteren Zettel, auf denen Du diese Personen nennst. Du musst angeben, ob bzw. wann die Personen verstorben sind (ungefähre Angaben reichen). Wenn sie vor über zehn Jahren verstorben sind, sind die Schutzfristen abgelaufen und die Person spielt in diesem Antrag keine Rolle mehr. Sollte jemand noch leben, brauchst Du eine schriftliche Genehmigung der Person. Ist leider so, das Bundesarchiv ist manchmal sehr bürokratisch.
Viele Grüße
Kleeschen
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