I. Schwurgerichtssitzung im Jahre 1861
Kreis-Amtsblatt für Schwaben und Neuburg - Augsburg, den 7. Dezember 1860:
In Vollziehung des Artikels 18 und 114 des Gesetzes vom 10. November 1848 (Gesetzesblatt Nr. 25) ist durch höchste Entschließung des kgl. Staatsministeriums der Justiz rubricirten Betreffs d. d. 26., eingelaufen 29. ds. Mts. die Eröffnung der ersten für den Kreis Schwaben und Neuburg im Jahre 1861 zu Augsburg abzuhaltenden Schwurgerichtssitzung auf Montag den 4. März 1861 festgesetzt und zum Präsidenten des Schwurgerichtshofes der kgl. Appellationsgerichtsrath Ernst Sartorius, zu dessen Stellvertreter aber der Rath des kgl. Bezirksgerichts Augsburg Bernhard Hohenleitner ernannt worden.
Kreis-Amtsblatt für Schwaben und Neuburg - Augsburg, den 7. Dezember 1860:
In Vollziehung des Artikels 18 und 114 des Gesetzes vom 10. November 1848 (Gesetzesblatt Nr. 25) ist durch höchste Entschließung des kgl. Staatsministeriums der Justiz rubricirten Betreffs d. d. 26., eingelaufen 29. ds. Mts. die Eröffnung der ersten für den Kreis Schwaben und Neuburg im Jahre 1861 zu Augsburg abzuhaltenden Schwurgerichtssitzung auf Montag den 4. März 1861 festgesetzt und zum Präsidenten des Schwurgerichtshofes der kgl. Appellationsgerichtsrath Ernst Sartorius, zu dessen Stellvertreter aber der Rath des kgl. Bezirksgerichts Augsburg Bernhard Hohenleitner ernannt worden.
Kommentar