Wie kann man ein "von" wieder im Namen tragen?

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  • hauptstadtdetektei
    Neuer Benutzer
    • 20.06.2007
    • 2

    Wie kann man ein "von" wieder im Namen tragen?

    Wie kann man ein "von" wieder im Namen tragen? Wurde nachweislich früher einmal verwendet.
  • Joachim v. Roy
    • 01.04.2007
    • 787

    #2
    Re: Wie kann man ein "von" wieder im Namen tragen?

    Hallo,

    auf diese knappe Frage eine ebenso knappe Antwort: „läßt sich nicht bewerkstelligen".

    MfG

    Kommentar

    • hauptstadtdetektei
      Neuer Benutzer
      • 20.06.2007
      • 2

      #3
      RE: Wie kann man ein "von" wieder im Namen tragen?

      Warum nicht? Die Person hat einen Vorfahren 1700 der nachweislich diesen Zusatz trug, was können die Behörden dagegen vorbringen? Der Name lautet" von Böttger".

      Kommentar


      • #4
        RE: Wie kann man ein "von" wieder im Namen tragen?

        der nachweislich diesen Zusatz trug
        Dann hat diese Person ja auch bis 1700 Ahnenforschung betrieben und weiß, warum dieses "von" aus dem Namen verschwunden ist.

        Und wie heißt es so schön: einmal weg, immer weg.

        Gruß

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        • roi
          Erfahrener Benutzer
          • 15.11.2006
          • 377

          #5
          Wozu sollte das gut sein? Andere Leute lassen es bewusst weg.

          Kommentar

          • Joachim v. Roy
            • 01.04.2007
            • 787

            #6
            Wie kann man ein "von" wieder im Namen tragen?

            Hallo,

            in dem vom Deutschen Adelsarchiv herausgegebenen „Adelslexikon“ (Bd. I, Limburg a.d. Lahn 1972), das alle deutschen Adelsgeschlechter aufführt,
            die nach 1800 gelebt haben, wird eine Familie v. BÖTTGER nicht genannt.

            Aber auch im „Deutschen Adelslexicon“ von Prof. Kneschke (Bd. I, Leipzig 1859), das auch deutsche Adelsgeschlechter aufführt, die vor 1800 gelebt haben, sowie in Zedlers „Universal-Lexicon (Bd. IV, Halle-Leipzig 1733), wird eine Familie v. BÖTTGER nicht genannt.

            Dies erlaubt den Schluß, daß es eine Adelsfamilie v. BÖTTGER nie gegeben hat. Hingegen ist der – nicht-adelige – Familienname BÖTTGER in Deutschland überaus weit verbreitet.

            MfG

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            • #7
              RE: Wie kann man ein "von" wieder im Namen tragen?

              Hallo,

              ein "von" bedeutet doch nicht = adelig.

              Ich kenne einige Personen, die ein "von" tragen, aber absolut nicht adlig sind. Und die kann man dann natürlich auch nicht in den einschlägigen Büchern finden.

              Ich kenne auch Leute, deren Vorfahren haben ihr "von" verkauft und anderen wurde es in grauer Vorzeit das "von" aberkannt.

              Ich kenne aber leider niemanden, der das irgendwann mal in der Familie getragene "von" aus irgend einem Grunde wieder haben wollte.

              Gruß,

              Ursula

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              • Joachim v. Roy
                • 01.04.2007
                • 787

                #8
                Wie kann man ein "von" wieder im Namen tragen?

                Anmerkung

                Damit die Leser dieses Forums keinen falschen Eindruck erhalten: das Adelsprädikat „von“ konnte man nie verkaufen!

                Freundliche Grüße vom Rhein

                Kommentar


                • #9
                  RE: Wie kann man ein "von" wieder im Namen tragen?

                  Roy,

                  das hatte ich so auch nicht gemeint.

                  Gruß
                  Ursula

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                  • Hina
                    Erfahrener Benutzer
                    • 03.03.2007
                    • 4661

                    #10
                    RE: Wie kann man ein "von" wieder im Namen tragen?

                    Hallo,

                    selbst wenn man nachweisen kann, dass die Familie einmal adlig war, dagegen spricht einfach das heute geltende deutsche Namensrecht. Wir leben nicht mehr in der Monarchie. Der Adel wurde mit der Weimarer Republik als Stand abgeschafft und damit auch die Privilegien. Einzig wurden Titel und das "von" fester Bestandteil des Familiennamens, im Gegensatz z.B. zu Österreich, wo das Tragen des Adelstitels sogar unter Strafe gestellt wurde. Wurde in Deutschland auf die Verwendung dieser Adelsprädikate im Namen verzeichtet, dann war das auch für die Zukunft so.

                    Im Fall Deines Bekannten, ist es, falls die Familie jemals adlig war - oben wurde ja bereits erwähnt, dass sie in den einschlägigen Büchern nie erwähnt wurde -, dann wurde es schlicht und einfach darauf verzichtet, diese Adelsprädikate zu übernehmen. Das ist jetzt nicht mehr rückgängig zu machen.

                    Noch ein paar Zeilen zu dem Aspekt, wie verliert man Adelsprädikate. Entweder man hat darauf verzichtet. Das ist dann durch eine offizielle Erklärung geschehen und war nicht mehr rückgängig zu machen. Alle weiteren Nachfahren waren dann auch niemals adlig, denn nur tatsächlich vorhandener Adel konnte vererbt werden. Zweite Möglichkeit ist, dass der direkte Vorfahre ein Straftäter war, dem der Adelstitel aberkannt wurde. Seine danach geborenen Nachfahren waren somit auch niemals adlig. Die Behauptung, einer ganzen Familie wurde der Adelstitel aberkannt, ist übrigens falsch. Dann hätte die ganze Familie entsprechende Straftaten verübt haben müssen. Die dritte Möglichkeit ist der verschleierte Adel. Das heißt, die Familie hatte über Generationen nicht vom Adelsprädikat Gebrauch gemacht. Dann war es auch schon früher nur mit belegtem Nachweis möglich, evtl. so eine "Nichtbenutzung" wieder in den Papieren in Ordnung zu bringen. Heute spricht wie gesagt das geltende deutsche Namensrecht dagegen, eine Namensänderung auf Bezug einer Tatsache, die einige Jahrhunderte zurückliegt, zu erwirken.

                    Viele Grüße
                    Hina

                    PS: dass ein Name sich verändert hat, ist noch lange kein Grund, dass Standesämter bereit sein sollten, auf eine alte Form zurück zu greifen. Das gibt es fast in jeder Familie, dass es unterschiedliche Schreibarten je nach Region des Familienaufenthalts gab. Meine Familie hieß nachweislich z.B. Prewner, von Breunner, von Breuner, von Breiner, von Breyner, de Breyner, de Melo Breyner - worauf da eigentlich berufen? Kein Mensch würde das irgendwie ändern.
                    "Der Mensch kennt sich selbst nicht genügend, wenn er nichts von seiner Vergangenheit weiß." Karl Hörmann

                    Kommentar

                    • AvdL
                      Neuer Benutzer
                      • 21.06.2007
                      • 14

                      #11
                      RE: Wie kann man ein "von" wieder im Namen tragen?

                      Hallo, was ist denn im folgendem Fall zu erwarten?

                      Die Familie hat bis 1805 ein nachweisliches "von" im Namen, das dann im Zuge eines Umzug an den Niederrhein von dem dortigen Standesbeamten in ein niederdeutsches "van" mutierte und bis heute blieb. Da es doch ein Fehler eines Standesamtes war, kann doch ein heutiges Standesamt diesen Fehler wieder korrigieren?! Zumal kein neues Präfix dem Namen vorangestellt würde.

                      Gruß

                      A.

                      Kommentar

                      • Hina
                        Erfahrener Benutzer
                        • 03.03.2007
                        • 4661

                        #12
                        RE: Wie kann man ein "von" wieder im Namen tragen?

                        Hallo A.,

                        in diesem Fall ist wie in fast allen Fällen nichts zu erwarten, denn auch diese Variante der Namensänderung geht mit dem geltenden deutschen Namensrecht nicht konform.

                        Das Namensänderungsgesetz regelt, das es einen gewichtigen Grund für eine Namensänderung geben muß. Als gewichtige Gründe können gelten:
                        1. Sammelname (Namen mit Verwechslungsgefahr, Namen ohne Namensklarheit);
                        2. anstößig oder lächerlich klingende Namen oder Namen, welche zu unangemessenen oder frivolen Wortspielen Anlass geben;
                        3. Namen, die in Schreibweise und Aussprache über das Normalmaß hinaus Schwierigkeiten zur Folge haben;
                        4. orthographische Probleme, die zu erheblichen Behinderungen führen;
                        5. Bereinigungen von Besonderheiten eines ausländischen Namensrechts, die in Deutschland hinderlich sind (Vatersnamen, geschlechtsbezogene Namensendungen)

                        In dem von Dir beschriebenen Fall trifft das alles nicht zu.

                        Der "Umzügler", der falsch beurkundet wurde, hatte obendrein die Möglichkeit, diesen Fehler aufzudecken und durch Widerspruch eine Änderung erwirken können. Stattdessen wurde das "van" als Bestandteil des Familiennamens akzeptiert und das über mehrere Generationen. Vielleicht sogar, weil die Familie dadurch nicht als "Fremdländer" auffiel, was vielleicht sogar vorteilhaft war. Es kann auch sein, dass die Gesetzgebung dort am Niederrhein das zu dieser Zeit auch als "muß" regelte. Wie dem auch sei, es ist dann der feste Familienname geworden.

                        Viele Grüße
                        Hina
                        "Der Mensch kennt sich selbst nicht genügend, wenn er nichts von seiner Vergangenheit weiß." Karl Hörmann

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                        • Arnd Ried
                          Neuer Benutzer
                          • 20.06.2007
                          • 4

                          #13
                          RE: Wie kann man ein "von" wieder im Namen tragen?

                          Original von Joachim v. Roy
                          Anmerkung

                          Damit die Leser dieses Forums keinen falschen Eindruck erhalten: das Adelsprädikat „von“ konnte man nie verkaufen!
                          Das ist so nicht richtig. Es ist unbestritten so gewesen, dass man den
                          einfachen Adel, sowie die höheren Titel (Freiherr oder Graf) käuflich erwerben konnte. Verkäufer waren der Kaiser bzw. seine Hofkanzlei, sein Stellvertreter
                          (Pfalzgrafen bei Rhein u. Sachsen bzw. der Reichsvikar) die
                          Hofpfalzgrafen, schon früh einige Könige und ab 1806 alle Könige und
                          Fürsten.

                          War der Adel in der Familie, konnte man ihn bis zum 18. Jhd. auch sehr
                          schnell wieder verlieren. Viele Söhne, wenig Geld - dann war nach ein
                          oder zwei Generationen die Sache schon wieder am Ende.

                          So z.B. bei meiner Familie. Vor ca. 20 Jahren gab es für meine Eltern das verbriefte Rückkaufrecht. Ich kann mich erinnern, dass es sich damals um ca. 20.000 DM handelte und somit jenseits jeglicher Überlegung lag. Allerdings weiß ich nicht mehr um welchen Titel es sich handelte. In meiner Linie kann ich bis 1780 nichts davon finden...
                          Auf Wunsch und des Nachweises wegen, werde ich meine Eltern gerne darum bitten mir diesen Brief auszuhändigen. Vorausgesetzt er existiert noch

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                          • Hina
                            Erfahrener Benutzer
                            • 03.03.2007
                            • 4661

                            #14
                            RE: Wie kann man ein "von" wieder im Namen tragen?

                            Hallo Arnd,

                            in einem gebe ich Dir recht. Es gab Fälle, wo jemand geadelt wurde, weil der Landesherr bei ihm reichlich verschuldet war. Besonders, wenn kostspielige Kriege viel Geld verschlangen, kam das durchaus vor. In solchen Fällen könnte man fast wirklich von einem Verkauf sprechen. Aber es wird sich kaum ein Adelsbrief finden, wo das dann auch so direkt drin steht. Vielmehr werden sich Formulierungen in der Art finden, für die treuen Verdienste usw.

                            Adlige konnten aber niemals ihren Adel an einen Bürger verkaufen. Das ist ein Märchen. Adel wurde erblich verliehen. Es war also eine Würde und Würden kann und konnte man einfach nicht verkaufen. Es gab auch unvererbbaren Adel, der nur einer Person verliehen wurde. Die Nachfahren waren dann keine Adligen.

                            Ebenso konnte und kann man bis heute keinen Adel kaufen oder rückkaufen. Alles was da so rumgeistert ist Quatsch. Es gibt ja einige Zeitgenossen, die haben sich in eine Adoption eingekauft. Aber auch Adoptierte sind dann keine Adligen sondern sie sind auf diese Weise nur zu einem adligen Namen gekommen.

                            Wieviele Söhne ein verarmter Adliger hatte, spielte überhaupt keine Rolle. Sie haben dann zwar kein Hab und Gut geerbt aber trotzdem Titel und Namen. Manche haben unter diesen Umständen allerdings darauf verzichtet. Es war sicher nicht so glücklich mit einem "von" von Almosen zu leben.

                            Eine Ausnahme bildete allerdings der polnische Kleinadel. In Polen war der Adel an den Landbesitz gebunden. Wenn der Besitz durch Vererbung so oft geteilt wurde, dass er den Herren nicht mehr ernähren konnte, dann waren diese Leute meist gezwungen, bürgerlichen Berufen nachzugehen. Damit verloren sie dann tatsächlich ihren Adel.

                            Die Sache mit dem Rückkaufsrecht - mit Verlaub - da hat Euch jemand aber mächtig zum Narren gehalten. Wer war denn der Meinung, er könnte Euch Euren Adel zurückverkaufen? Aber sei vertröstet, auf der Schiene fahren so einige dubiose Geschäftemacher, die darauf vertrauen, dass sie entsprechende Unwissende finden, denen sie diesen Bären aufbinden können. Derartige Dinge kann man überall finden, nur sie machen nunmal aus einem Bürger keinen Adligen. Allerdings wäre dieser Brief doch mal interessant. Vermutlich sind die Urheber mittlerweile wieder aus der JVA entlassen worden, sofern sie überhaupt Bürger der Bundesrepublik Deutschland waren und nicht von den Bermudas aus, das Anliegen angetragen haben.

                            Ich weiß nicht so recht, warum das eigentlich alles so kompliziert ist. Wir leben in der Bundesrepublik Deutschland - es ist eine demokratische Republik und keine Monarchie. Es gelten also die Gesetze der Bundesrepublik Deutschland und zwar für jeden Bürger dieses Landes, egal ob adlig oder nicht, ob mit adligen Vorfahren oder nicht, ob es einem paßt oder nicht. Die Gesetze sind einsehbar. Adel als Stand ist mit der Weimarer Republik abgeschafft worden, es gibt also wirklich und endgültig keine Möglichkeit mehr, adlig zu werden.

                            Für mich bleibt bei all dem eigentlich die Frage offen. Warum ist es für einige so wichtig, adlig zu sein? Was wird sich eigentlich davon versprochen?

                            Viele Grüße
                            Hina
                            "Der Mensch kennt sich selbst nicht genügend, wenn er nichts von seiner Vergangenheit weiß." Karl Hörmann

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                            • Arnd Ried
                              Neuer Benutzer
                              • 20.06.2007
                              • 4

                              #15
                              RE: Wie kann man ein "von" wieder im Namen tragen?

                              Original von Hina
                              es gibt also wirklich und endgültig keine Möglichkeit mehr, adlig zu werden.
                              Es sei denn man lässt sich z.B. als Hans-Robert Lichtenberg von Marie Auguste Prinzessin von Anhalt adoptieren und mutiert damit zu einem Frédéric Prinz von Anhalt. Das Spielchen lässt sich beliebig weiter betreiben, mindestens so lange bis man seine eigenen Kosten eingeholt hat

                              Original von Hina
                              Für mich bleibt bei all dem eigentlich die Frage offen. Warum ist es für einige so wichtig, adlig zu sein? Was wird sich eigentlich davon versprochen?
                              Nun vielleicht aus dem selben Grund heraus, weshalb Menschen ein besonderes Auto fahren wollen, besonders attraktiv oder unattraktiv aussehen wollen, zu besonderen Urlaubsorten hin verreisen ----------> Ein Wenig Einzigartigkeit!!

                              Lieber Gruß
                              Arnd

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