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  #1  
Alt 30.09.2018, 09:16
IchVersuchsMal IchVersuchsMal ist offline männlich
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Registriert seit: 24.01.2016
Ort: Erzgebirge
Beiträge: 642
Standard WaSt und ein Problem

Hallo,


bei der WaSt stellte ich eine Anfrage zu meinem Großonkel.


Jetzt wünschte die WaSt eine Einverständniserklärung bzw. Vollmacht des Rechtsnachfolgers.
Eine Vollmacht von meinem Großvater als noch lebender Bruder wurde nicht anerkannt.


Laut WaSt muss die Vollmacht von den Kindern aus. Dabei beruft sich die WaSt auf die WASt-VO §6 Absatz 1 und 2.


Ich habe mich mittlerweile auf die WASt-VO §6 Absatz 3 berufen da keine schutzwürdigen Belange mehr vorhanden sein sollten.

Der Großonkel starb in den 50ern (also über 10 Jahre), geboren wurde er 1919 (also vor über 90 Jahren) und seit dem die damaligen Unterlagen entstanden sind vergingen bereits über 70 Jahre.
Der Absatz 3 würde somit in allen Punkten erfüllt.


Ergebnis war, das ich jetzt wieder das gleiche Schreiben vom Sachbearbeiter erhielt.


Allerdings ist meiner Meinung nach, ein noch lebender Bruder mit den gleichen Eltern, nach §6 Absatz 2 ebenfalls geradlinig verwandt.


Jetzt überlege ich mir, ob ich das ganze einfach akzeptieren und auf sich beruhen lassen soll.
Zukünftig werde ich da noch mehrere Auskünfte einholen wollen und wenn ich mich da jetzt bei einem Sachbearbeiter "unbeliebt" mache wird das wohl nicht so toll für mich.


Andererseits war gerade dieser Bruder als "Prüfer" in einem Arbeitslager beschäftigt und daher wäre ich sehr an dessen militärischen Lebenslauf interessiert.


Wie würdet Ihr weiter vorgehen?


Viele Grüße


Jürgen
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  #2  
Alt 30.09.2018, 11:38
OliverS OliverS ist offline männlich
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Registriert seit: 27.07.2014
Ort: Süddeutschland
Beiträge: 2.938
Standard

Die WAST hat eigene Gesetze Das ist leider so.
Standesamtsfristen gelten dort nicht.
Du musst einen Nachfolger präsentieren oder glaubhaft machen das es keinen mehr gibt.

Geradlinig ist der Bruder eben leider nicht. Er zweigt ja ab. Also nur Eltern und Kinder sind erlaubt.



Aber wie du schon schreibst, dafür brauchst du ausdauer und machst dich nicht beliebt.
Ist leider schon öfters so gewesen wenn man so mitliest.
Gruß
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  #3  
Alt 30.09.2018, 11:53
Kasstor Kasstor ist offline männlich
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Hallo,


die Rechtslage scheint mE eindeutig, da die Bedingungen in § 6 (1) der VO alternativ aufgeführt sind und somit die Bedingung in Nr 2 c in Vbg mit § 6 (3) ausreicht.

Tja zur Feststellung der falschen Rechtsauslegung wohl nur der Gang über einen Vorgesetzten bzw die Rechtsaufsicht oder das Verwaltungsgericht.


Im Hinblick auf http://dipbt.bundestag.de/doc/btd/19/026/1902630.pdf aber vllt etwas abwarten
Die zu übernehmenden Mitarbeiter werden sich dann hoffentlich an die dann geltenden archivrechtlichen Bestimmungen schnell gewöhnen.
EDIT: Im Hinblick auf in Hamburg erfolgte Vernichtung bestimmter Akten vor/bei Übernahme von Standesamtsunterlagen ( zB Sammelakten ) in Bezug auf "bleibenden Wert" ist hier ja auch etwas zu befürchten.



Frdl Grüße


Thomas
__________________
FN Pein (Quickborn vor 1830), FN Hinsch (Poppenbüttel, Schenefeld), FN Holle (Hamburg, Lüchow?), FN Ludwig/Niesel (Frankenstein/Habelschwerdt) FN Tönnies (Meelva bei Karuse-Estland, später Hamburg), FN Lindloff (Altona, Lüneburg, Suderburg)

Ceterum censeo progeniem hominum esse deminuendam

Geändert von Kasstor (30.09.2018 um 12:02 Uhr)
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  #4  
Alt 30.09.2018, 13:46
IchVersuchsMal IchVersuchsMal ist offline männlich
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Registriert seit: 24.01.2016
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Beiträge: 642
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Die Übernahme durch das Bundesarchiv bringt Hoffnung.
Ob ich die Unterlagen ein Jahr früher oder später erhalte ist ja relativ egal bei fast drei Jahren Bearbeitungszeit.


Ich hab noch eine weitere Anfrage laufen in der es um den Halbbruder meines Großvaters geht. Da argumentierte ich auch mit §6 Abs. 3. Mal schauen was da die andere Sachbearbeiterin demnächst schreibt. Evtl. ist die etwas kulanter.


Es gäbe noch einen lebenden Sohn. Allerdings hatte ich mit diesem bisher nur zweimal per Brief Kontakt. Ich werd wohl mal mein Glück probieren. Vielleicht hab ich ja Glück und erhalte eine Unterschrift auf die Vollmacht.


Ansonsten werd ich einfach mal abwarten. Die WASt ist ein zu wichtiger Kontakt um sich dort unbeliebt zu machen.
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  #5  
Alt 01.10.2018, 18:02
JürgenP JürgenP ist offline männlich
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Beiträge: 394
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Moin Jürgen,

ich würde mir nicht so große Hoffnungen machen, wenn es um den Übergang der WASt ins Bundesarchiv geht.
Wenn Du Dir den von Thomas dankenswerterweise verlinkten Entwurf mal genau durchliest, dann wirst Du u.a. im Artikel 2 Absatz(3) lesen, daß nur die Unterlagen, die nicht mehr zur Wahrnehmung der Aufgaben der jetzigen WASt benötigt werden, in Archivgut umgewidmet werden können.
Es werden also auch unter Regie des Archivs für Auskünfte die gleichen Kriterien gelten wie jetzt bei der WASt.

Ich an Deiner Stelle würde den Bearbeiter anrufen und nach konkreten Möglichkeiten fragen. Wenn es direkte Nachfahren Deines Großonkels gibt, dann wirst Du um eine Vollmacht nicht herumkommen. Gibt es diese nicht, wird man Dir bei der WASt sagen, wie Du weiter verfahren sollst. Die "Brechstange" mit Verwaltungsgericht o.ä. würde ich da wirklich nur als allerletzte Möglichkeit in Betracht ziehen.
Rede mit den Mitarbeitern und es werden sich Lösungen ergeben. Hat bei mir bis jetzt immer geklappt.

Herzliche Grüße Jürgen

Geändert von JürgenP (01.10.2018 um 18:02 Uhr) Grund: Fehlerkorrektur
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  #6  
Alt 06.10.2018, 17:09
IchVersuchsMal IchVersuchsMal ist offline männlich
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Heute wieder Post erhalten wegen einer anderen Anfrage. Diese liegt bei der DD bei einem anderen Sachbearbeiter.
Weiterhin wird auch von dieser eine Vollmacht verlangt. Und das obwohl die angefragte Person 1941 gefallen ist.
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  #7  
Alt 06.10.2018, 18:20
OliverS OliverS ist offline männlich
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Hallo ,es spielt bei der Wast keine Rolle "wann" jemand gestorben ist.
Sie haben ihre eigenen Regeln und die besagen, keine Unterlagen an "Fremde".
Es geht immer und ewig nur an die direkten Nachkommen oder mit einer Vollmacht dieser. Oder du kannst darlegen das es keine gibt und du daher an deren Stelle trittst.
So hat es bei mir geklappt. Aber mit Stammbaum und Urkunden und so dann ging es.



Das mit den Jahren 110 nach Geburt und so ist nur bei Standesämtern so.


Gruß
Oliver
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  #8  
Alt 06.10.2018, 18:23
IchVersuchsMal IchVersuchsMal ist offline männlich
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@Oliver
Ich beziehe mich nicht auf die Fristen vom Standesamt sondern auf deren eigene WASt-VO und §6 Abs. 3 in deren eigenen Verordnung ist da meiner Meinung nach eindeutig
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  #9  
Alt 06.10.2018, 20:00
OliverS OliverS ist offline männlich
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@ichVersuchsMal. OK dann sollte es tatsächlich so sein.
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  #10  
Alt 07.10.2018, 00:20
Benutzerbild von Matthias Möser
Matthias Möser Matthias Möser ist offline männlich
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Beiträge: 2.264
Standard Div.Füs. Btl. 198 (2. Weltkrieg)

Hallo, liebe Militärexperten,


mein Vater hatte bei der WaSt am 24.07.1990 mal eine Anfrage zu seinem Vater Kurt Möser gestellt, der vom 19.03.45 bis 14.06.1945 in Kriegsgefangenschaft geriet. Truppenteil war das Div. Füs. Btl. 198, Dienstgrad: Unteroffizier.
Erste Meldung: Keine Unterlagen vorhanden.


Kann mir jemand sagen , wo diese Division überhaupt im Einsatz war? Könnte Raum Graudenz evtl. stimmen?


Danke vorab für Eure Hilfe und Unterstützung.



Gruß
Matthias
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