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Hallo Zusammen,
ich habe wirklich keine Ahnung ob mir jemand hier weiterhelfen kann, dennoch versuche ich mein Glück. Kurz zum Sachverhalt: Von 1949 bis Ende 1950 erschien auf Veranlassung des Zentral-Justizamtes für die Britische Zone (Besatzungsbehörde) in der britischen und amerikanischen Besatzungszone die "Verschollenheitsliste für die britische und amerikanische Besatzungszone und die Länder Rheinland-Pfalz und Württemberg-Hohenzoller" Darin wurden alle Todeserklärungsverfahren und Beschlüsse in dieser Zeit veröffentlicht. Da diese Listen auch sehr interessante genalogische Quellen sind, kam der Gedanke nach einer Digitalisierung und Indexierung auf. Nach Kontaktaufnahme mit der Bayerischen Staatsbibliothek in München war man dort durch aus bereit, die Listen zu digitalisieren. Als eigentlich "amtliches Werk" wäre dies auch kein Problem. Nun kam leider das Problem auf, dass man die Rechtsnatur des "Zentral-Justizamt" nicht beurteilen kann als Urheber der Listen und auch auf welcher Grundlage man diese veröffentlicht hat. Nachfolgend ein Auszug aus der E-Mail hierzu: Zitat:
Die Grundlage sehe ich in dem "Gesetz über die Bekanntmachung in Fällen der Kriegsverschollenheit" die in jeweiligen Ländern zu unterschiedlichen Zeitpunkten erlassen wurde (siehe Anhang 1). Als Beispiel das diese Todeserklärungen im dem o. g. Werk veröffentlicht werden musste, siehe Anhang 2, der angefügt der Gesetzestext aus Bayern. Dieser dürfte gleichlautend in den anderen Ländern erlassen worden sein. Ich hoffe ihr habt auch noch einige gute Argumente. Auch zur Rechtsnachfolge vom Zentral-Justizamt und auch dem Urheberrecht für Besatzungsbehörden. Danke!! Gruß Alex Geändert von Henry Jones (24.01.2021 um 13:40 Uhr) |
#2
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![]() Hallo Alex
Leihe Dir doch die Liste aus, dann kannst Du selbst entscheiden was Du damit machst. https://zdb-katalog.de/title.xhtml?i...21#DE-24;DE-21 Geändert von Anna Sara Weingart (24.01.2021 um 13:54 Uhr) |
#3
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![]() Hallo,
es geht um die öffentliche zur Verfügungstellung und ggf. Indexierung als genealogisches Hilfsmittel. Da hilft mir das ausleihen wenig, da ich die Zeitungsbände in der Menge und Größe auch nicht selber digitaliseren kann. Ich suche eine stichhaltige Begründung, damit die BSB die Bände digistalisieren kann. Gruß Alex |
#4
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![]() Hallo,
für mich fällt diese Veröffentlichung unter die in 5, 1 genannten Erlasse und Bekanntmachungen. Und da es sich vermutlich nicht um eine in rechtsfreiem Raum geschaffene Behörde handelt, würde ich sagen, entweder handelt es sich um eine Behörde, für die sowieso deutsches Recht gilt ( zB Rechtsvorgänger wie das Deutsche Reich oder aber für Handlungen der Besatzungsmächte auf deutschem Boden nach einer Rechtsansicht, zur Abgrenzung vgl zB https://www.zaoerv.de/49_1989/49_1989_3_b_499_519.pdf allerdings zu Akten in Verbindung mit Menschenrechten ) oder aber eine solche, die als ausländische oder supranationale anzusehen ist. Für letztere steht in wikipedia zu "Amtliches Werk": Ausländische und supranationale amtliche Werke werden nach deutschem Recht behandelt (Territorialitäts- und Schutzlandprinzip). Amtliche Fassungen von EU-Richtlinien sind daher zum Beispiel nach deutschem Recht gemeinfrei. Also gibt es mE keine Konstellation, in der diese Vorschrift nicht anzuwenden ist. Grüße Thomas Geändert von Kasstor (24.01.2021 um 15:02 Uhr) |
#5
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![]() Hallo Alex,
wenn sich die Bestände des Zentral-Justizamtes im Bundesarchiv befinden, frag doch da nach. Die sollten das dann eigentlich rechtlich einordnen können. Gruß Zeitenwende |
#6
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![]() Hallo
Zur rechtlichen Einordnung kann ich leider nichts beitragen. Aber ich möchte darauf hinweisen, dass ein ähnliches Werk aus der französischen Besatzungszone schon seit einigen Jahren online einsehbar ist. Nämlich das "Journal officiel du Commandement en chef français en Allemagne" bei Gallica, dem Online-Archiv der französischen Nationalbibliothek. Gruss Svenja |
#7
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![]() Hallo,
vielen Dank für eure Beiträge. Bundesarchiv werde ich evtl. versuchen, wenn ich auf meine erneute Argumentation keine positive Reaktion erhalte. Ich habe der BSB jetzt einmal das zustande kommen der. Listen erklärt und auf die in Verbindung stehenden Gesetze verwiesen. Auch sehe ich das Bundes Justizministerium hier als Rechtsnachfolger. Auf einer Seite der DNB sind auch viele Rechtsverordnungen usw. aus der Besatzungszeit digitalisiert und freizugänglich, auch aus BSB Beständen, darunter auch Veröffentlichungen des Zentral-Justizamts. Der Hinweis auf andere, ähnliche europäische Quellen ist super. Auch auf den Hinweis dass diese auch als amtliches Werk einzustufen sind. Mal sehen was rauskommt. Viele Grüße Alex |
#8
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![]() Hallo
Haben die keinen Rechtsdienst bei ihrer zuständigen Behörde, an den sie sich wenden können? Das wird doch nicht die erste (vor allem nicht die letzte) solche Frage sein? |
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