Auskunft Personenstandsregister: WIE den Tod beweisen?

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  • JenJun
    Erfahrener Benutzer
    • 14.05.2013
    • 150

    Auskunft Personenstandsregister: WIE den Tod beweisen?

    Guten Tag allerseits,


    es geht um diesen Fall. Ich benötige die Geburtsurkunde der Schwester meines Opas (Margarete) . Die 110 Jahre Sperrfrist laufen erst in 14 Jahren ab. Aber sie verstarb vor über 30 Jahren. Ich weiß nur das exakte Datum nicht (zwischen 82-85).

    Die Dame vom Amt macht mich wahnsinnig, sie verweigert mir jegliche Auskunft.

    Das Melderegister könnte mir bestätigen, dass Margarete über 30 Jahre tot ist. Nach 3 Wochen habe ich nun endlich wieder Antwort von der Dame vom Amt: DAS würde ihr nicht reichen, sie braucht eine Sterbeurkunde ?!



    (Es wäre ja auch zu einfach: Die einfache Meldeauskunft kostet 10Eur, eine ausführliche womöglich 30 EUR (mit exaktem Sterbedatum), dann muss ich ja noch die Sterbeurkunde anfordern für x EUR. Die Dame macht mich wahnsinnig !)


    Hat ja jmd Erfahrung? Hat jmd eine Quelle, wo steht, wie dieser Beweis der 30 Jahre zu erbringen ist?! Und wieso die Auskunft vom Melderegister nicht reicht?


    Danke, LG JEnny
    JUNGNICKEL: Märkisch Oderland, Woxfelde. MÜLLER: Berlin, Lübbecke, Osterode am Harz. KÖBKE: Pyritz, Märkisch Oderland. FÖRSTER: Woxfelde. SPECKMEIER: Fiestel/Twiehausen. WAGEMANN: Koselitz/Schwetz, Bromberg. SCHULZE: Berlin, Niederschlesien. TEGTMEYER: Lübbecke, Heimsen. SCHRÖDER: Fiestel, Levern. KÜSTER: Lübbecke. KROHNE: Twiehausen. HALBER/HALVE. WITTENBRINK: Lübbecke. SCHMIDT: Weimar, Northeim. von WESTERHAGEN. REINECKE: Osterode am Harz. HOYER: Bublitz, Meklenburg Strelitz. ADLER. LINDNER.
  • OliverS
    Erfahrener Benutzer
    • 27.07.2014
    • 2938

    #2
    Ja das ist wohl wieder so eine Sache.
    Hier ist zwar schon etwas älter aber ich habe mir das mal gespeichert:
    Liebe Forenmitglieder,da in letzter Zeit immer wieder Diskussionen zum Thema Personenstandsgesetz und die Auslegung der darinnen erhaltenen §§ aufflammen, habe ich mich entschlossen, einiges Grundsätzliches für Euch niederzuschreiben. Ich hoffe, es…
    Dauersuchen:

    1) Frau ?? verwitwerte WIECHERT, zwischen 1845 und 1852 neu verheiratete SPRINGER, wohnhaft 1852 in Leysuhnen/Leisuhn
    2) GESELLE, geboren ca 1802, Schäfer in/aus Kiewitz bei Schwerin a.d. Warthe und seine Frau Henkel
    3) WIECHERT, geboren in Alikendorf (Großalsleben) später in Schönebeck

    Kommentar

    • scheuck
      Erfahrener Benutzer
      • 23.10.2011
      • 4383

      #3
      Hallo,

      dass Dir all diese Auskünfte nicht recht sind, ist verständlich, aber ...

      Es ist nun mal so, dass nur die Sterbe-Urkunde beweisen kann, dass der Tod mehr als 30 Jahre zurückliegt. - Ich weiß jetzt nicht auswendig, in welchem Paragraphen das steht, ich weiß aber ganz sicher, dass der Tod vor mehr als 30 Jahren bewiesen werden muss, und das geht leider nur mit der Urkunde.

      Manchmal muss man etwas um die Ecke denken:
      a) war die Dame verheiratet; wenn ja, weiß Du, wo und wann? - Du könntest die Heirats-Urkunde anfordern (Schutzfrist 80 Jahre) und darauf hoffen, dass es einen Randvermerk zum Tod gibt. Somit hättest Du sogar die genaue Urkunden-Nummer.

      b) weißt Du, wo sie zwischen 82 und 85 (1982/1985 oder im Alter von 82-85?) gestorben ist? Wenn ja, ist der nächste Schritt, die Todesanzeige in einer Tageszeitung zu suchen; der zweite, der Weg zur Friedhofsverwaltung.

      c) Hast Du bei den Familienanzeigen im Inet mal nachgesehen?
      Herzliche Grüße
      Scheuck

      Kommentar

      • AhnenforschungAnfänger
        Benutzer
        • 02.02.2021
        • 69

        #4
        Hallo,
        hatte die Schwester deiner Oma Kinder, die du kanntest?
        Meiner Meinung nach gilt die Sperrfrist ja nicht für Verwandte ersten Grades wenn ich mich recht erinnere.

        Falls du also Nachfahren von ihr kennst, sollte das kein Problem sein, dass sie den Antrag stellen.


        Hoffe das stimmt so und wünsche dir viel Erfolg!

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