Gerichtsakte des Ober-Appellationsgerichts in Kassel Teil 18

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  • Christian40489
    Erfahrener Benutzer
    • 25.03.2008
    • 1683

    [gelöst] Gerichtsakte des Ober-Appellationsgerichts in Kassel Teil 18

    Quelle bzw. Art des Textes: juristischer Schriftsatz
    Jahr, aus dem der Text stammt: 1833-35
    Ort und Gegend der Text-Herkunft: Schemmern
    Namen um die es sich handeln sollte: Dilchert


    Hallo liebe Experten,
    weiter geht's mit dem nächsten Scan, bei dem ich Euch wieder um Hilfe bitte.
    Gruß Christian

    wie ich es mir __ gedacht habe.
    4. Appellant wird ____ für ___ erachtet
    und endlich bestraft wegen des Ereignißes in Vten Sp[ecial] Proto-
    colle, das nicht vorliegt, und zum civil Senat des Obergerichts
    abgegeben ist, um ___ den Amts Secretair Adams corrigi-
    ren zu lassen. Es sagt nach dem Beschluße, daß letzterer
    für den ____ des stattgehabten ___gehalten wird,
    und wenn Appellant, wie er, nicht unwahrscheinlich, behauptet, wegen
    seines ungezogenen Betragens in der ____ ___Beschluß?
    bereits bestraft worden ist, auch ___Strafe, wie er in der Beschwer-
    deschrift angiebt,wircklich schon abgebüßt hättte: So kann ich in
    der That keinen Grund dazu finden, denselben wie in Urtheil w.w.
    gesagt wird, wegen Hintanstellung der dem Justizamte schu-
    digen Achtung und der Wiedersetzlichkeit nochmals zu bestrafen.
    Umgekehrt muß m.E. die Sache als abgethan angesehen werden,
    und den Acta? überlassen bleiben, die 24stündige Gefängnis Strafe
    wenn sie noch nicht abgebüßt seyn solle, vollstrecken zu lassen.
    5. Endlich folgt das Urthel w.w. den mehreren Ex_____ des
    Appellanten, auch nach noch Eigenmacht hiezu, nur die noch nicht ________
    _____ ____ 3monatliche Freyheits Strafe zu ____
    Offenbar liegt bey diesem letzten Punkt das Sp[cial] Prot[ocoll] III
    zum Grunde, und es bleibt hiebey? zu bedenken, daß wegen
    gleicher Verletzungen, die sich Appellant gegen Pfändungs ___
    zu Schulden kommen lassen, mit dem Anfange des Jahrs 1832
    wie
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  • Balthasar70
    Erfahrener Benutzer
    • 20.08.2008
    • 2636

    #2
    Hallo Christian,

    ich ergänze ein wenig:

    wie ich es mir vermuthungsweise gedacht habe.
    4. Appellant wird ____ für treffenlich erachtet
    auch endlich? bestraft, wegen des Ereignißes in Vten Sp[ecial] Proto-
    colle, das nicht vorliegt, und zum civil Senat des Obergerichts
    abgegeben ist, um erst nach den Amts Secretair Adams corrigi-
    ren zu lassen. Es sagt nach dem Beschluße, daß letzterer
    für den ____ des stattgehabten Auftritts gehalten wird,
    und wenn Appellant, wie er, nicht unwahrscheinlich, behauptet, wegen
    seines ungezogenen Betragens in der ____ zu Beschluß?
    bereits bestraft worden ist, auch solche Strafe, wie er in der Beschwer-
    deschrift angiebt,wircklich schon abgebüßt hättte: So kann ich in
    der That keinen Grund dazu finden, denselben wie in Urtheil w.w.
    gesagt wird, wegen Hintanstellung der dem Justizamte schu-
    digen Achtung und der Wiedersetzlichkeit nochmals zu bestrafen.
    Umgekehrt muß m.E. die Sache als abgethan angesehen werden,
    und den Acta? überlassen bleiben, die 24stündige Gefängnis Strafe
    wenn sie noch nicht abgebüßt seyn solle, vollstrecken zu lassen.
    5. Endlich folgt das Urthel w.w. den mehreren Excessen des
    Appellanten, auch nach Eigenmacht hiezu, nun die noch richterlichen
    _____ ____ 3monatliche Freyheits Strafe zu motiviren
    Offenbar liegt bey diesem letzten Punkt das Sp[cial] Prot[ocoll] III
    zum Grunde, und es bleibt hiebey? zu bedenken, daß wegen
    gleicher Verletzungen, die sich Appellant gegen Pfändungs Abgabe
    zu Schulden kommen lassen, mit dem Anfange des Jahrs 1832
    wie
    Zuletzt geändert von Balthasar70; 14.02.2021, 23:56.
    Gruß Balthasar70

    Kommentar

    • mawoi
      Erfahrener Benutzer
      • 22.01.2014
      • 3968

      #3
      wie ich es mir vermuthungsweise gedacht habe.
      4. Appellant wird ____ für straffällig erachtet
      auch wirklich bestraft, wegen des Ereignißes in Vten Sp[ecial] Proto-
      colle, das nicht vorliegt, und zum civil Senat des Obergerichts
      abgegeben ist, um erst noch den Amts Secretair Adams corrigi-
      ren zu lassen. Es folgt aus diesem Beschluße, daß letzterer
      für den Urheber des stattgehabten Auftritts gehalten wird,
      und wenn Appellant, wie er, nicht unwahrscheinlich, behauptet, wegen
      seines ungezogenen Betragens in der Actuariats Stube zu Bischhausen
      bereits bestraft worden ist, auch solche Strafe, wie er in der Beschwer-
      deschrift angiebt,wircklich schon abgebüßt hättte: So kann ich in
      der That keinen Grund dazu finden, denselben wie im Urtheil w.w.
      gesagt wird, wegen Hintansetzung der dem Justizamte schul-
      digen Achtung und der Widersetzlichkeit nochmals zu bestrafen.
      Umgekehrt muß m.E. die Sache als abgethan angesehen werden,
      und dem Amte überlassen bleiben, die 24stündige Gefängnis Strafe
      wenn sie noch nicht abgebüßt seyn solle, vollstrecken zu lassen.
      5. Endlich folgt das Urthel w.w. den mehreren Excessen des
      Appellanten, auch noch Eigenmacht hiezu, nur die nach richterlichem
      Ermessen_____ ____ 3monatliche Freyheits Strafe zu motiviren
      Offenbar liegt bey diesem letzten Punkt das Sp[cial] Prot[ocoll] III
      zum Grunde, und es bleibt hiebey? zu bedenken, daß wegen
      gleicher Verletzungen, die sich Appellant gegen Pfändungs Abgabe
      zu Schulden kommen lassen, mit dem Anfange des Jahrs 1832
      wie


      VG
      mawoi

      Kommentar

      • M_Nagel
        Erfahrener Benutzer
        • 13.10.2020
        • 1674

        #4
        4. Appellant wird hernächst für straffällig erachtet


        5. Endlich setzt das Urthel w.w. den mehreren Excessen des
        Appellanten, auch noch Eigenmacht hinzu...

        ... die nach richterlichem
        Ermessen arbitrirte 3monatliche Freyheits Strafe zu motiviren
        Zuletzt geändert von M_Nagel; 15.02.2021, 11:56.
        Schöne Grüße
        Michael

        Kommentar

        • Christian40489
          Erfahrener Benutzer
          • 25.03.2008
          • 1683

          #5
          Liebe Lesehelfer, vielen Dank und herzliche Grüße!
          Christian
          suche für mein Projekt www.Familienforschung-Freisewinkel.de alles zum Namen Freisewinkel, Fresewinkel, Friesewinkel.

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