Großherzogliche Hessische Regierungsblatt 1840
Se. Königliche Hoheit der Großherzog haben geruht:
am 20 November 1839 den Baron Heinrich Mappes für sich und seine
ehelichen Nachkommen in den Adelstand des Großherzogthums aufzunehmen
am 16. December 1893 den Großherzogl. Medicinalrath und Professor
an der Landesuniversität Gießen, Dr. Ferdinand August Maria Ritgen für sich und seine ehelichen Nachkommen in den Adelstand des Großherzogthums zu erheben.
anika
Se. Königliche Hoheit der Großherzog haben geruht:
am 20 November 1839 den Baron Heinrich Mappes für sich und seine
ehelichen Nachkommen in den Adelstand des Großherzogthums aufzunehmen
am 16. December 1893 den Großherzogl. Medicinalrath und Professor
an der Landesuniversität Gießen, Dr. Ferdinand August Maria Ritgen für sich und seine ehelichen Nachkommen in den Adelstand des Großherzogthums zu erheben.
anika