Zurück   Ahnenforschung.Net Forum > Allgemeine Diskussionsforen > Erfahrungsaustausch - Plauderecke
Hier klicken, falls Sie Ihr Kennwort vergessen haben.

Hinweise

Antwort
 
Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht
  #1  
Alt 23.07.2012, 12:03
Benutzerbild von Rheinländer
Rheinländer Rheinländer ist offline
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 14.02.2012
Beiträge: 1.468
Standard Keine Ahnenforschung bei Adoption?

Hallo ihr Lieben,
heute habe ich einen derben Rückschlag hinnehmen müssen. Ich war beim Standesamt, um mir eine Abschrift des Geburtseintrages meiner Großmutter zu bestellen - diesen bekomme ich aber nicht! Da mein Vater schon als Minderjähriger adoptiert wurde, sei, laut Standesbeamtin, die Verwandtschaft zur "leiblichen" Großmutter aufgehoben und ich dürfte keine Auskünfte bekommen. So etwas hab ich ja noch nie gehört! Was jetzt? Vielleicht weiß jemand von Euch Rat?
Mit Zitat antworten
  #2  
Alt 23.07.2012, 12:08
gudrun gudrun ist offline
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 30.01.2006
Beiträge: 3.277
Standard

Hallo,

rechtlich bist Du durch die Adoption tatsächlich nicht mehr mit Deiner Großmutter verwandt. Für Familienforscher ist das natürlich blöd.
Wenn Du vom Standesamt keine Auskunft erhälst, müßtest Du tatsächlich warten, bis der Datenschutz abgelaufen ist.
Es gibt natürlich noch die Möglichkeit über "Verwandte" weiterzukommen.
Lebt Deine Oma noch?
Dann fahr zu ihr, da bekommst Du die besten Auskünfte.

Ich wünsch Dir viel Glück
Gudrun
Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 23.07.2012, 13:04
Benutzerbild von Rheinländer
Rheinländer Rheinländer ist offline
Erfahrener Benutzer
Themenstarter
 
Registriert seit: 14.02.2012
Beiträge: 1.468
Standard

Hallo Gudrun,
wie ist das denn mit dem Datenschutz? Weiß das genaue Geburtsdatum meiner Oma leider nicht (sie ist auch schon tot), aber es liegt auf jeden Fall von 1935 - wie lange müsste ich da warten?
Ich weiß, dass es noch ein paar Onkel gab, aber habe keine Ahnung, wo die abgeblieben sind...
Vielen Dank!
Mit Zitat antworten
  #4  
Alt 23.07.2012, 13:23
gudrun gudrun ist offline
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 30.01.2006
Beiträge: 3.277
Standard

Hallo,

Geburtsdaten 110 Jahre, also Geburten vor 1902
Heiratsdaten 80 Jahre, vor 1932 und
Sterbedaten 30 Jahre, vor 1982

frei.

Wenn Deine Oma schon vor 1982 gestorben sein sollte,
könntest Du bei Gut Will der Standesämter die
Geburtsurkunde schon früher bekommen.
Auch eine Suche in der Zeitung nach der Todesanzeige könnte Dir vielleicht helfen.

Versuch doch die Onkels zu finden oder deren Nachkommen.
Nachkommen Suche ist allerdings auch ziemlich aufwändig.

Viel Glück
wünscht
Gudrun
Mit Zitat antworten
  #5  
Alt 23.07.2012, 13:36
Benutzerbild von Rheinländer
Rheinländer Rheinländer ist offline
Erfahrener Benutzer
Themenstarter
 
Registriert seit: 14.02.2012
Beiträge: 1.468
Standard

Zitat:
Zitat von gudrun Beitrag anzeigen

Geburtsdaten 110 Jahre, also Geburten vor 1902
Heiratsdaten 80 Jahre, vor 1932 und
Sterbedaten 30 Jahre, vor 1982
Oh mein Gott! - Da müsste ich ja mindestens bis 2030/40 warten!!
Sie ist lange vor den 80ern gestorben, irgendwann um 1955/65... Muss sogar eine kleine Todesanzeige gegeben haben, aber keine Ahnung wann das war...
Man, ist das kompliziert...
Mit Zitat antworten
  #6  
Alt 23.07.2012, 13:38
Benutzerbild von Gabriella
Gabriella Gabriella ist offline weiblich
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 22.10.2007
Ort: Bad Breisig
Beiträge: 236
Standard

Hallo Martin,
das tut mir aber leid, daß Dein Forscherdrang so gebremst wird...
diese Auskunft hätte Dir die freundliche Standesbeamtin aber auch gleich geben können - die muß doch gemerkt haben, daß Dich das sehr getroffen hat. Eigentlich hätte sie Dir auch einen Ausweg aufzeigen sollen, finde ich. Du bist doch trotz allem der Enkel Deiner Großmutter - es war ja nicht Deine Entscheidung, die damals gefällt wurde.
Frag' doch mal einen kompetenten Standesbeamten oder Ahnenforscher, die so eine Situation schon kennengelernt haben.
Mir ist schon vorgekommen, daß das Amtsgericht die Absicht eines Vaters, der seine leibliche Tochter adoptieren wollte, zu verhindern versuchte, indem es behauptete, die Einverständniserklärung der Mutter sei dazu zwingend erforderlich und obwohl die Tochter (damals schon über 50 Jahre alt) die Adoption als "späte Wiedergutmachung" wünschte, erhielt sie ein Schreiben dieses Amtsgerichtes, daß sie als Behörde anstelle der verstorbenen Mutter das Einverständnis dazu erteilen müßte... Es ging nachher auch ohne - aber mir kam nach Kenntnis dieser Situation der Gedanke, es sei sicher besser, nie in die Mühlen unserer Justiz zu geraten!! - Die stellen sogar die Naturgesetze auf den Kopf!
Hast Du denn keinerlei andere Möglichkeiten, Familiengeschichte zu erforschen?

Ein Pfarrer wird sicher nie solche Standpunkte einnehmen... frag' doch mal einen, den Du kennst, was Du tun kannst.
Vielleicht findet sich hier im Forum doch noch Jemand, der aus eigener Erfahrung einen Tipp für Dich hat!?
Viel Erfolg!
__________________
Lieben Gruß
Gabriella
__________________________________
Meine Ahnen: Schmetz, Lande, Scholl, Havenith - Rüttgen, Dümpelfeld, Koll, Gappe
Mit Zitat antworten
  #7  
Alt 23.07.2012, 14:52
Benutzerbild von Rheinländer
Rheinländer Rheinländer ist offline
Erfahrener Benutzer
Themenstarter
 
Registriert seit: 14.02.2012
Beiträge: 1.468
Standard

Hallo Gabriella,
danke für deine aufmunternden Worte und Tipps! Ich habe wohl auf das große Pech, dass man dort auch sehr übertrieben genau ist. Als ich im Bonner Stadtarchiv war, um den Tod einer Vorfahrin zu suchen, hat man mir ohne Nachfrage sämtliche Geburts-, Heirats- und Sterberegister bis 1935 gegeben!! Mit dem Pfarrer ist vielleicht keine schlechte Idee. In Köln gibt es nur KB aus dieser Pfarrei bis 1873 - liegen die restlichen Bücher noch am Ort?
Mit Zitat antworten
  #8  
Alt 23.07.2012, 15:30
gudrun gudrun ist offline
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 30.01.2006
Beiträge: 3.277
Standard

Hallo,

versuch an die Sterbeurkunde Deiner Oma zu kommen.
Die Sterbeurkunde gibt es in dem Standesamt, wo Deine Großmutter verstorben ist.
Auch die Meldekarte könnte Dir eventuell Daten liefern, die Dich weiterbringen.
Bei der Sterbeurkunde ist die Frist abgelaufen, eventuell findest Du die Urkunde schon im Stadtarchiv.

Viel Erfolg
wünscht
Gudrun
Mit Zitat antworten
  #9  
Alt 23.07.2012, 15:32
Minna23 Minna23 ist offline weiblich
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 15.12.2011
Ort: Willich
Beiträge: 301
Standard

Hallo Rheinländer,
ich kenne das Problem, mein Vater und meine Oma sind adoptiert.
Ich habe auch oft zu hören bekommen, da dürfen wir ihnen kein Dokument ausstellen. Da das verwandtschaftliche Verhältnis durch die Adoption erloschen ist darf sie nur eingeschränkt Informationen rausgeben. Das war der komplette Name, Geburtsdatum und Ort, Sterbedatum und Ort. Geboren 1921, gestorben 2002.
Fag doch einfach nochmal nach, ob man dir zumindest die Auskünfte geben kann. Dann hast du nur keine Urkunde.

Liebe Grüße
Alexandra
__________________
Suche nach Schulz(e), Li(e)bmann, Büttner, Kirchmeier, Schlickeiser, Grunwald
In Berlin, Jüterbog und Neumark
Mit Zitat antworten
  #10  
Alt 23.07.2012, 16:02
Benutzerbild von Rheinländer
Rheinländer Rheinländer ist offline
Erfahrener Benutzer
Themenstarter
 
Registriert seit: 14.02.2012
Beiträge: 1.468
Standard

Zitat:
Zitat von gudrun Beitrag anzeigen
Hallo,

versuch an die Sterbeurkunde Deiner Oma zu kommen.
Die Sterbeurkunde gibt es in dem Standesamt, wo Deine Großmutter verstorben ist.
Auch die Meldekarte könnte Dir eventuell Daten liefern, die Dich weiterbringen.
Bei der Sterbeurkunde ist die Frist abgelaufen, eventuell findest Du die Urkunde schon im Stadtarchiv.

Viel Erfolg
wünscht
Gudrun
Hallo Gudrun, danke für den Tipp - habe direkt geschaut und bin fündig geworden: Sterberegister bis 1978 sind frei einsehbar, und da die Oma wesentlich früher verstorben ist, müsste ich eigentlich fündig werden. Da die die Bände nicht dort haben, muss man einen Antrag stellen, dann wird recherchiert, aber der beste Satz war: "Eine Benutzung der Zweitregister ist nur durch schriftliche Anfrage möglich. Für die frei zugänglichen Jahrgänge der Register entfällt der Nachweis der Verwandtschaft in
direkter Linie." Das klingt doch vielversprechend!
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen

Stichworte
adoption , standesamt

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.

Gehe zu

Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 04:21 Uhr.