Scheidung in den 1920/30er Jahren

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  • Cassiopeiia
    Erfahrener Benutzer
    • 10.08.2017
    • 152

    Scheidung in den 1920/30er Jahren

    Guten Morgen,

    Vielleicht hat sich schon mal jemand damit befaßt, obwohl es zu dieser Zeit wohl sehr selten gewesen sein dürfte: Gibt es eine Möglichkeit noch Informationen zu Ehescheidungen bestimmter Vorfahren zu finden? Also wurden irgendwo an offizieller Stelle Eintragungen (außer im Standesamt) dazu vorgenommen?

    Und zwar war laut Sterbeurkunde mein Ururopa zur Zeit seines Todes geschieden, aber zumindest beim Suchindex des Familienregisters in Ancestry kann ich keine Hinweise darauf finden. Sicher ist nur, daß er und seine (Ex?)Frau getrennt (in unterschiedlichen Städten) lebten.

    Ich finde es deshalb so interessant, weil Scheidung damals schon harter Tobak war und Ehen anscheinend nur im allerdringendsten Notfall geschieden wurden.

    Vielen Dank für Eure Hinweise!
  • A Be
    Erfahrener Benutzer
    • 24.03.2011
    • 1298

    #2
    Zitat von Cassiopeiia Beitrag anzeigen
    obwohl es zu dieser Zeit wohl sehr selten gewesen sein dürfte:

    Gibt es eine Möglichkeit noch Informationen zu Ehescheidungen bestimmter Vorfahren zu finden? Also wurden irgendwo an offizieller Stelle Eintragungen (außer im Standesamt) dazu vorgenommen?

    Ich finde es deshalb so interessant, weil Scheidung damals schon harter Tobak war und Ehen anscheinend nur im allerdringendsten Notfall geschieden wurden.
    Hallo Cassiopeiia,

    das würde ich so pauschal nicht sagen, Scheidungen gab es durchaus öfters als man denkt

    Hinweise finden sich auch als Randbemerkungen auf Heiratsurkunden

    Scheidungsakten:
    die Scheidung war Sache von Land oder Amtsgerichten
    Akten sofern diese überhaupt noch erhalten sind dann in den Staatsarchiven
    z.B.> http://www.archivdatenbank.lha-rlp.de/

    Landesarchiv Speyer-
    D Moderne Verwaltung-
    D.6 Justizbehörden-

    oft wurden aber die Scheidungsakten als nicht erhaltungswürdig vernichtet,
    das wird aber sicher Regional unterschiedlich gehandhabt worden sein.

    LG JoAchim

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    • Socke13
      Erfahrener Benutzer
      • 06.04.2017
      • 206

      #3
      Hallo Cassiopeiia,
      ob es irgendwo noch Unterlagen zu Scheidungen in der Zeit gibt, weiß ich leider auch nicht.
      Aber soooooo selten, wie man denkt, war eine Scheidung damals auch wieder nicht. Das ist mir aufgefallen, als ich bei ancestry Standesamteinträge zu Eheschließungen durchgesehen habe. Es gab schon ab und an Randvermerke über vollzogene Scheidungen. Auch oft nach ziemlich kurzer Zeit(1 Jahr nach der Hochzeit).

      Ich selber habe auch Scheidungen in meinem Stammbaum, sogar aus dem 19. Jh. und dazu noch eine Pastorentochter.


      VG Sirka

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      • consanguineus
        Erfahrener Benutzer
        • 15.05.2018
        • 5533

        #4
        Zitat von A Be Beitrag anzeigen
        Scheidungen gab es durchaus öfters als man denkt

        Und auch schon weit früher als in den 1920ern!

        Viele Grüße
        consanguineus
        Suche:

        Joh. Christian KROHNFUSS, Jäger, * um 1790
        Carl KRÜGER, Amtmann in Bredenfelde, * um 1700
        Georg Melchior SUDHOFF, Pächter in Calvörde, * um 1680
        Ludolph ZUR MÜHLEN, Kaufmann in Bielefeld, * um 1650
        Dorothea v. NETTELHORST a. d. H. Kapsehden, * um 1600
        Thomas SCHÜTZE, Bürgermeister in Wernigerode 1561

        Kommentar

        • Cassiopeiia
          Erfahrener Benutzer
          • 10.08.2017
          • 152

          #5
          Hallo,

          Laut einer Statistik, wurden 1920 ca. 36000 Ehen geschieden und 1930 ca. 40000. Das machte 4,2% bzw. 7,2% der Eheschließungen aus. Anscheinend war es auch nicht so einfach, geschieden zu werden. Man brauchte wohl einen "Schuldigen", sprich ein Partner mußte sich schwere Verfehlungen geleistet haben.
          Deshalb dachte ich mir, daß man in dem Fall, in dem ein Ehepaar einfach nicht mehr "gut miteinander ausgekommen" ist, vielleicht eine räumliche Trennung der offiziellen Scheidung vorgezogen hätte, vor allem wenn man nicht mehr vorhatte, ein weiteres Mal zu heiraten.

          Ich habe mir die Möglichkeiten im Staatsarchiv angesehen - leider passen die vorhandenen Zeiträume nicht. Trotzdem Danke für die Hilfe!

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          • Zetteltante
            Erfahrener Benutzer
            • 02.11.2009
            • 615

            #6
            Hallo Cassiopeiia,


            hat die Person danach wieder geheiratet? Wenn ja, solltest Du Dir die Sammelakte dieser neuen Heirat mal anschauen. Ich hatte eine komplette Gerichtsakte der Scheidung darin.


            Viel Erfolg.


            Zetteltante

            Kommentar

            • Cassiopeiia
              Erfahrener Benutzer
              • 10.08.2017
              • 152

              #7
              Hallo Zetteltante!

              Die Person hat nicht mehr geheiratet, da bin ich mir ziemlich sicher.

              Ich frage mich nur, ob das Paar tatsächlich geschieden war.
              In der Todesurkunde des Ehemannes steht, er sei geschieden. Im Mainzer Familienregister steht aber anscheinend nichts davon. In Urkunde wurde aber auch behauptet, der "Pflegling" sei ohne Beruf gewesen, was aber ebenfalls nicht stimmt.

              Die Todesurkunde der Ehefrau konnte ich bisher nicht auftreiben.

              LG,
              Cassiopeiia

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              • Zetteltante
                Erfahrener Benutzer
                • 02.11.2009
                • 615

                #8
                Hallo Cassiopeiia,


                Du schreibst Todesurkunde, meinst aber was genau? Die Sterbeurkunde oder den Totenschein ( diesen findet man meist, leider nicht immer, in der Sammelakte ). Wenn Du garnicht weiterkommst, ist die Sammelakte zur entsprechenden Urkunde Gold wert. Der Beruf wurde zum Zeitpunkt des Todes vielleicht nicht mehr ausgeübt. Deshalb "ohne Beruf" ?


                Viele Grüße


                Zetteltante

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                • awilde
                  Erfahrener Benutzer
                  • 17.12.2012
                  • 259

                  #9
                  Hallo zusammen,

                  hier könnt ihr genau sehen, was für Angaben die jeweiligen standesamtlichen Urkunden und die dazugehörigen Sammelakten enthalten können:



                  Viele Grüße
                  Andreas
                  Zuletzt geändert von awilde; 17.01.2019, 15:25. Grund: link korrigiert

                  Kommentar

                  • Cassiopeiia
                    Erfahrener Benutzer
                    • 10.08.2017
                    • 152

                    #10
                    Hallo Zetteltante,

                    Ich meinte die Sterbeurkunde.
                    Mir war nicht bewußt, daß der Beruf in den Heirats- und Sterbeurkunden für die tatsächliche aktuelle Beschäftigung stand. Ich ging immer davon aus, daß es der erlernte Beruf war, es sei denn, jemand hatte nichts gelernt und dann eben unterschiedliche Hilfsarbeiten ausgeführt. Bei anderen Vorfahren in Rente stand da z.B. auch "der Zahnarzt Sowieso ist verstorben".

                    Meine Vermutung war, daß mein Vorfahre eventuell schon länger vor seinem Tod geistig nicht mehr in der Lage war, genauere Angaben zu machen und da er auch in der Nähe vermutlich keine Verwandten mehr hatte, auch niemand mehr dazu befragt werden konnte. Selbst sein 2. Vorname, der sonst überall eingetragen ist, fehlt. Das Pflegeheim, in dem er verstorben ist, hat veranlaßt, daß in der Sterbeurkunde eingetragen wurde, daß er im Mai 1934 verstorben ist. In dem Familienregister-Index von Ancestry stimmen Todesjahr und -ort mit denen in der Sterbeurkunde überein, jedoch wurde als Todesmonat September eingetragen.

                    @awilde:
                    Danke für die Info! Wird das bzw. wurde das denn deutschlandweit so gehandhabt, oder ist das der Standard für Hamburg?

                    Kommentar

                    • awilde
                      Erfahrener Benutzer
                      • 17.12.2012
                      • 259

                      #11
                      Zitat von Cassiopeiia Beitrag anzeigen
                      @awilde:
                      Danke für die Info! Wird das bzw. wurde das denn deutschlandweit so gehandhabt, oder ist das der Standard für Hamburg?
                      Hallo,

                      das war der Standard für alle westdeutschen Bundesländer inkl. West-Berlin. Vor 1945 galt dies für das gesamte deutsche Reich.

                      LG
                      Andreas
                      Zuletzt geändert von awilde; 17.01.2019, 18:32. Grund: Ergänzung

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                      • Cassiopeiia
                        Erfahrener Benutzer
                        • 10.08.2017
                        • 152

                        #12
                        Vielen Dank!

                        Dann werde ich in Mainz mal anfragen, wie ich an diese Unterlagen kommen kann

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