Die Familiennamen der Hufner und Kätner zu Geesthacht im Verbittelgeldregister von 1618

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  • AndreeP
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    • 16.02.2013
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    Die Familiennamen der Hufner und Kätner zu Geesthacht im Verbittelgeldregister von 1618

    Quellen: 1.) Dr. Johann Friedrich Voigt (1885), in: Mittheilungen des Vereins für Hamburgische Geschichte, Bd. 3, Jg. 8 (1885), Heft 11/12, Hamburg 1885, S. 164 und 165: „Ampt- und Landtbuch zur Lowenburgh" (Ao. 1618, fol. 103, 104). 2.) Transkription des Ablager- und Verbittelgeldregisters des Amtes Lauenburg („Ampt- und Landtbuch zur Lowenburgh“) ao. 1618, abgerufen am 06.03.2016 unter: Kreismuseum Herzogtum Lauenburg, http://www.kmrz.de/lh_archivbaende/t...lh_1891_01.htm.

    Bearbeiter: Andree Peterburs, 06.03.2016.


    Die Familiennamen der Hufner und Kätner zu Geesthacht im Verbittelgeldregister von 1618

    Das Verbittelgeld und das Ablagergeld waren für die Dorfschaft Geesthacht zusätzliche Abgaben und ein Relikt aus früheren Zeiten. Das Dorf Geesthacht gehörte zwar seit dem Friedensvertrag von Perleberg 1420 nicht mehr zum Herzogtum Sachsen-Lauenburg, sondern zu den beiden Städten Hamburg und Lübeck, jedoch mussten die Bauern Geesthachts weiterhin Verbittelgeld an das Herzogtum Sachsen-Lauenburg entrichten. Auch behielten die Herzöge das Recht, ein Ablager in Geesthacht zu halten.
    Das Dorf Geesthacht hatte an das fürstliche Amt Lauenburg jährlich das Ablagergeld in Höhe von 48 Talern und 16 ß auf Ostern zu zahlen. Zusätzlich war an das fürstliche Amt Lauenburg das Verbittelgeld in der Summe von 4 Talern und 16 ß auf Johannis zu entrichten. Im „Ampt- und Landtbuch zur Lowenburgh“ aus dem Jahre 1618 werden 21 Namen der Geesthachter Hufner und Kätner aufgelistet, die Verbittelgeld zu zahlen verpflichtet waren. Während bei den 15 oder 14 (?) Kätnern im Dorf eine Abgabe von 4 Schilling erhoben wurde, mussten 4 Hufner den Betrag von 8 Schilling leisten. Zwei Hufnern wurde die Abgabe von 24 Schilling auferlegt. Ein Hufner (?) musste möglicherweise nur 4 Schilling zahlen. Interessant an der Auflistung ist auch, dass der Hufner Lütke Ricke (Ludtke Rickke) als „Fürstl. Gn. Bawermeister“ (demnach also Bauermeister zu Geesthacht für Sachsen-Lauenburg) bezeichnet wird, der verpflichtet wurde, jährlich ein Schwein zu geben, wenn Mastung ist. Dagegen wird der Name des im Jahre 1618 für die beiden Städte Lübeck und Hamburg amtierenden Vogts Carl (Carloff) Kien zu Geesthacht im Verbittelgeldregister nicht genannt.

    Anmerkung zu falschen Angaben in einiger Sekundärliteratur:
    Manche Autoren (z. B. Prüß) behaupten, die Liste führte 8 Hufner und 13 Kätner auf. Dies ist nicht richig. Zum einen wird, wie bereits erwähnt, der Vogt Carl Kien nicht angegeben, demnach können also anders als in dem Register aus dem Jahre 1570 keine 8, sondern höchstens 7 Hufner in dieser Liste erscheinen. Zum anderen ist die Annahme mancher Autoren nicht richtig, dass die Liste zunächst alle Hufner und dann im Anschluss darunter alle Kätner auflistet. Diese Annahme erscheint zwar zunächst schlüssig, da der sächsische Bauermeister Lütcke Ricke zuerst genannt wird. Jedoch zeigt schon der Vergleich mit dem Register aus dem Jahre 1570, dass in der Auflistung im Verbittelgeldregister dieses Ordnungsprinzip, wonach zuerst die Hufner und anschließend die Kätner genannt werden, hier nicht existiert! Es bleibt festzustellen, dass 6 oder 7 Hufner aufgelistet werden und 15 oder 14 Kätner! Unterstellt man, dass es wie schon 1570 auch 1618 weiterhin 8 Hufenstellen in Geesthacht gab, würde neben der Hufenstelle, die durch den Vogt besetzt wurde, eine weitere Hufenstelle im Verbittelgeldregister fehlen. Möglicherweise war diese zu diesem Zeitpunkt gerade nicht besetzt oder aber sie wurde unter den anderen Hufnern aufgeteilt. Dies würde vielleicht erklären, weshalb 2 Hufner einen deutlich höheren Betrag leisten mussten gegenüber den anderen 4 Hufnern. Vielleicht hatten diese die Hufenstelle anteilig übernommen. Wahrscheinlicher ist es aber, dass der im Verbittelgeldregister verzeichnete Jochim Brüggemann identisch ist mit dem im Register aus dem Jahre 1598 genannten gleichnamigen Hufner. Somit würde die Hufenstelle nicht fehlen und es wären 7 Hufner und 14 Kätner verzeichnet! Unerklärlich bliebe dann aber bei diesem Hufner die Zahlung von 4 ß anstelle von 8 ß.


    „Folgende geben Vorbiddelgeltt“:

    8 ß Ludtke Rickke [Ricke], Itzt Carloff Mölling [andere Handschrift].

    24 ß Detleff Heineman. Casten Uhrbrock [andere Handschrift].

    4 ß Jochimb Bruggeman.

    24 ß Carsten Uhrbrock. Hein Uhrbrock [andere Handschrift].

    4 ß Carsten Godtcke.

    4 ß Christoph Mohlingk [Mohling, Molling].

    4 ß Frantz Schröder.

    8 ß Baltzer Elvers.

    4 ß Jochimb Möhlingk [Möhling, Mölling].

    8 ß Heine Reimerster [Reimers].

    8 ß Henneke Bawermeister [Burmeister, Burmester].

    4 ß Peter Harders.

    4 ß Carsten Reimers.

    4 ß Henneke Khyn [Kien].

    4 ß Albrecht Reimer.

    4 ß Clawes Bawermeister [Burmeister, Burmester].

    4 ß Hans Elvers.

    4 ß Clawes Stohff [Stof, Stove].

    4 ß Henneke Chops [Kops].

    4 ß Jochimb Reimers.

    4 ß Peter Ellvers [Elvers].
    Zuletzt geändert von AndreeP; 06.04.2016, 18:19.
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