Wiederannahme des "von"

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  • Wiederannahme des "von"

    Hallo!

    Aus Erzählungen von meiner Großmutter weiß ich, dass die Mutter bzw. Großmutter von meinem Großvater eine Gräfin von Kalkreuth war. Leider wurde das "von" freiwillig abgelegt oder gerichtlich aberkannt (weiß den Zusammenhang nicht genau). D.h., mein Großvater trug schon das "von" nicht mehr. Frage: Gibt es nun für mich eine Möglichkeit, das "von" wieder aufzunehmen? Ich habe auch mit dem Standesamt telefoniert und dort wurde mir gesagt, dass es aussichtslos sei. Stimmt diese Aussage, muß ich mich damit abfinden? Oder wie kann ich herausfinden, ob es nicht eine Art "verdunkelter Adel" ist? Das Problem: Ich habe keinerlei Aufzeichnungen (Geburts-, Heiratsurkunden etc.) Ich weiß nur noch, dass sie entweder aus Preußen oder Ostpreußen stammte.

    Es wäre schön, wenn mir jemand diesbezgl. helfen könnte. Danke vorab!
  • ___
    Neuer Benutzer
    • 28.06.2005
    • 7

    #2
    Hallo!

    Solche Geschichten, dass man adelige Vorfahren hatte, kursieren wohl in jeder Familie.

    Als erstes solltest du Ahnenforschung betreiben, um zunächst erstmal festzustellen, ob Mutter bzw. Großmutter deines Großvaters tatsächlich diesen Titel trug. Denn dann hätte sie entweder einen Grafen von Kalkreuth geheiratet haben müssen oder aber eine Tochter dieses Grafen sein müssen.

    Bevor du dich also wegen einer möglichen Namensänderung verrückt machst, solltest du erstmal schauen, ob du dafür einen Grund besitzt.

    MfG
    Gordon

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    • HMvHo
      Neuer Benutzer
      • 19.01.2004
      • 26

      #3
      Hallo,

      wenn ich das richtig verstanden habe, ist die Großmutter Ihres Großvaters evtl. eine Gräfin Kalkreuth.
      Daß Ihr Großvater diesen Titel nicht mehr getragen hat scheint hier nur logisch, da ja der Name zumindest einmal nicht im Mannesstamme wiedergegeben worden sein kann.
      Von einer Wieder-aufnahme kann also eigentlich keine Rede sein. Aber selbst wenn es eine Linie im Mannesstamme wär, wäre die Wiederaufnahme des Titels (oder auch des Prädikats "von") wohl nach geltendem Recht ausgeschlossen.

      Grüße,
      Helge

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      • #4
        thx, für eure Antworten. :-)

        Ein erster (kleiner) Erfolg für mich: ich habe zumindest das Stammbuch von meinen Großeltern gefunden, wo die Namen meiner Urgroßeltern und deren Heirat erwähnt sind. Nun habe ich einen Brief an die dortige Gemeinde verfasst... im Grunde möchte ich durch die hoffentlich noch existierende Heiratsurkunde (ist von 1907) herausfinden, wie nun die richtigen Namen von meinen Ururgroßeltern waren. Mal schauen, ob ich etwas erreiche. Ich bin doch richtig der Annahme, dass in dieser Urkunde ebenfalls die Namen der Eltern vermerkt sind... oder?!

        Kommentar

        • ___
          Neuer Benutzer
          • 28.06.2005
          • 7

          #5
          Hallo!

          Richtig!

          In der Heiratsurkunde sollten die Eltern der Brautleute und ggf. auch die Trauzeugen genannt sein.

          Ich wünsche Dir Viel Glück! Vielleicht war ja solch ein Titel tatsächlich mal vorhanden, auch wenn, wie Helge schon schrieb, eine Wiederannahme des Titels praktisch ausgeschlossen ist.


          Gruß Gordon

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