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1864 Testament Amt Lehe Lesehilfe erbeten Teil 2
Quelle bzw. Art des Textes: Testament Jahr, aus dem der Text stammt:1864 Ort und Gegend der Text-Herkunft: Debstedt Namen um die es sich handeln sollte: Diese Schrift kann ich wirklich sehr schlecht lesen. Ich versuche mich mal an Seite 3 Wir setze unsere Tochter Margaretha ....Greta von Döhlen.... ............... ............... in diesem Hause von.. ................. geborene....... ................... ....und....... zu ........ Sie........ ....gesammten ........... ....und...... ............ .....aus....... Eigenthum..... ....,..... .....,..... .....und die....... Viel ist mir wirklich nicht dazu eingefallen, daher bitte ich um eure Hilfe. |
#2
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Hallo,
was ich noch lesen kann: Wir setzen unsere Tochter Margaretha oder richtiger Greta von Döhlen so- wie noch die jun- gen Kinder welche in dieser unserer Ehe noch werden geborene werden, zu unseren einzi- gen und alleini- gen Erben ein. Sie sollen unse ren gesammten Nachlaß erben haben und behalten der längs(t)lebende von uns beiden Ehegatten soll jedoch, so .... .....,den freien Niesbrauch und die uneingeschränkte Geändert von Balthasar70 (08.07.2021 um 23:38 Uhr) |
#3
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Wir setzen unsere
Tochter Margaretha oder richtiger Greta von Döhlen so- wie auch diejeni- gen Kinder, welche in dieser unserer Ehe noch................. geboren werden, zu unseren einzi- gen und alleini- gen Erben ein. Sie erhalten unse- ren gesammten Nachlaß, aber haben und behalten den............ vor uns beiden Ehegatten, sollte jedoch,..... ....., den freien Niesbrauch und die....... VG mawoi |
#4
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Wir setzen unsere
Tochter Margaretha oder richtiger Greta von Döhlen so- wie noch die jun- gen Kinder welche in dieser unserer Ehe noch werden geborene werden, zu unseren einzi- gen und alleini- gen Erben ein. Sie sollen unse ren gesammten Nachlaß erben haben und behalten der längs(t)lebende von uns beiden Ehegatten soll jedoch, so lange er lebe ,den freien Niesbrauch und die uneingeschränkte Dieses Forum ist wirklich nicht zu toppen! |
#5
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Ich danke sehr und das Forum ist wirklich Klasse.
Sie sollen unse ren gesammten Nachlaß erben haben und behalten der längs(t)lebende Ist die obige Formulierung richtig? Das "erben haben" ist für mich nicht schlüssig. Ist aber auch wirklich schlecht zu lesen. |
#6
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An den seltsamen Formulierungen darf man sich nicht stoßen. Es war 'ne andere Zeit und teilweise sind die Wortstellungen und Bedeutungen heute kaum noch verständlich. Man muss sich da am Kontext orientieren. Eine Analyse bzgl. einzelner Buchstaben o. Wörter ist da m.M.n. eher kontraproduktiv.
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#7
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Hallo,
Ich glaube, es fehlt der Punkt hinter "erben". Das Folgende bezieht sich doch auf die Erblasser. VG mawoi |
#8
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Das könnte es sein, ich danke euch.
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