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#31
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Hallo
Ich lese "leiblicher Sohn des Anzeigenden". Gleiches "s" wie 2 Zeilen drunter in Kreis. Da könnte noch was drin sein... Von meiner Mutterseite (auch Adel aus Pommern) wissen wir z.B. von einem unehelichen Kind eines Ururgroßvaters, allerdings vor dessen Heirat. Ob es auch im KB vermerkt war, weiß ich nicht, aber die Familie wußte es und es war kein Problem. Die uneheliche Tochter wurde später mit dem Gutsinspektor verheiratet und noch deren Sohn arbeitete später bei meiner Urgroßmutter und deren Mann (also der "Tante") in gehobener Stellung in der Gutsverwaltung. Es gab auch vor ein paar Jahren wieder Kontakt zu den Nachkommen. Schwieriger dürfte so eine Sache gewesen sein, wenn der Herr Gutsbesitzer schon verheiratet war, was bei dem Kleist doch der Fall war. Ende des 19. Jh. (und nicht nur) hätte das keine Ehefrau toleriert, sondern 100% Rausschmiss bedeutet. Ich tippe folglich auch auf den Gärtner VG Johannes |
#32
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Zitat:
Aber: warum war denn ueberhaupt ein Randvermerk noetig, wenn schon in der Urkunde die Feststellung steht, dass der Verstorbene Sohn der Anzeigenden Ulrike Gumz, war????? Liebe Gruesse Rieke Geändert von Rieke (10.07.2015 um 01:20 Uhr) |
#33
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Hallo Rieke
Das geht wohl irgendwie durcheinander mit dem Geburtseintrag. Im Beiblatt zum Tod sehe ich nur: Der Verstorbene ist ein leiblicher Sohn des Anzeigenden "Ergänzung zu folg. Verfügung des Kreis Ausschusses zu Belgard vom 28ten Juni ´ ´ eingetragen" Gr: Tychow den 11ten Juli 1877 der Standesbeamte I.V. Das kann aber doch nicht der ganze Eintrag sein?? Oder ist Geburt und Tod ein und derselbe Eintrag? Denn dann... Es bleibt spannend VG Johannes Geändert von Johannes v.W. (10.07.2015 um 12:11 Uhr) |
#34
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Zitat:
ja, natürlich, "ein leiblicher Sohn", da hab ich mich vertippert. Noch mal zum "Anzeigenden": "Der Anzeigende" war ein Begriff aus dem Amtsdeutsch, diese Person konnte in natura männlich oder weiblich sein. Heute würde man natürlich DER Anzeigenden schreiben, das war aber damals anders, es sei denn, man hatte einen sehr fortschrittlichen Beamten! Diese Randbemerkungen lassen sich nur dann sinnvoll erklären, wenn die Mutter des Kindes keine näheren Verwandten in der Nähe hatte, die die Vormundschaft für das Kind übernehmen konnten. Denn natürlich musste das uneheliche Kind einen Vormund bekommen, das bedeutet, es gab einen Verwaltungsakt. Also könnte es sich lohnen, im Archiv anzufragen, ob noch Gerichtsakten aus der Zeit zu Vormundschaftssachen vorhanden sind. Viele Grüße, Tina Nachtrag: schau doch mal, ob die "Verfügungen des Kreis-Ausschuss zu Belgard" aus den beiden Jahren noch vorhanden sind... Geändert von Ostpreussin (10.07.2015 um 06:57 Uhr) |
#35
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Auch einen guten Morgen zusammen,
Ich denke, Martin1966 sollte uns mal entweder den link oder den kompletten Eintrag des Sterbefalls "unehelicher Sohn" geben, denn ohne diesen geht hier wirklich einiges durcheinander oder wird vermischt. So wie ich ihn verstanden habe, steht auf der Sterbeurkunde die Mutter als Anzeigende, aber kein Vater, und dann wurde nachtraeglich der Randvermerk geschrieben, wo wir aber gar nicht wissen, wer denn nun mit diesem "Anzeigenden" gemeint ist. (siehe Post Nr. 27) Liebe Gruesse Rieke |
#36
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Da ist ja nun hier ein reges Interesse entstanden. Ich danke euch für eure bisherige Hilfe!! Es Sind zwei Urkunden jeweils mit Rand vermerken. Geburt & Tot
Darf ich denn die Kompletten Urkunden hier einstellen? Das würde ich gerne tun, damit Ihr euch ein ein komplettes Bild von dem Fall machen könnt. Ich weis nämlich offen gesagt nicht mehr wie ich die Sache einordnen soll. |
#37
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Hallo Martin1966,
Die Urkunden hast du doch in einem Archiv gefunden. Schick uns einfach den genauen link zu beiden. Liebe Gruesse Rieke |
#38
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OK hier ist die Geburt von Carl Friedrich Martin Gumz 1876
http://metryki.genbaza.pl/genbaza,detail,232805,9 GenBaza / AP_Koszalin / AP_Koszalin_USC-Standesämter / Tychowo_USC-Gross Tychow / 007_1876 / _008.jpg |
#39
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#40
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Hallo Martin1966,
Also wie ich das jetzt sehe, scheint dieser Randvermerk aus irgendwelchen amtlichen Gruenden oder neuen Verwaltungsvorschriften, zumindest bei den vier vorhergehenden Urkunden, genauso eingetragen worden zu sein und zwar alle mit gleichlautender Verfuegung des Kreisausschusses zu Belgard von 28. Juni, die dann am 11. Juli 1877 vom Standesbeamten vermerkt wurde. Die Mutter des gestorbenen Kindes wohnte zu dem Zeitpunkt seines Todes bei einem Familienangehoerigen, wahrscheinlich bei ihrem Vater? Es war wohl doch der Gaertner Ich glaube, die Frage hat sich damit erledigt, denn es gibt keinerlei konkrete Hinweise, dass dieses Kind vom Gutsbesitzer Kleist abstammen soll. Liebe Gruesse Rieke |
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