Frage zu verkaufter Titel

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  • Catherine
    Neuer Benutzer
    • 10.08.2010
    • 9

    Frage zu verkaufter Titel

    Weiß jemand, wie es sich mit dem Nachnamen verhalten hat, wenn jemand seinen Titel verkauft hat?
    Also welchen Nachnamen man dann getragen hat?
    Danke für Antworten

  • #2
    Zitat von Catherine Beitrag anzeigen
    Weiß jemand, wie es sich mit dem Nachnamen verhalten hat, wenn jemand seinen Titel verkauft hat?
    Also welchen Nachnamen man dann getragen hat?
    Danke für Antworten
    Das ist doch ganz einfach, der Titel war futsch.
    Und aus Fürst von Stiefel wurde ganz einfach Herr Barfuß.

    WortSpiel

    Kommentar

    • Hina
      Erfahrener Benutzer
      • 03.03.2007
      • 4661

      #3
      Barfuß


      Hallo Catherine,

      das ist wirklich ganz einfach. Adelstitel konnte man nie verkaufen, allenfalls sein Hab und Gut.
      Adel war ein Stand, in den man erhoben wurde und ein Adelstitel war das Kennzeichen, das von niemand anderen als der Familie selbst geführt werden dufte. Es handelt sich hier zweifelsfrei nicht um eine Handelsware.

      Viele Grüße
      Hina
      "Der Mensch kennt sich selbst nicht genügend, wenn er nichts von seiner Vergangenheit weiß." Karl Hörmann

      Kommentar

      • lindemann
        Erfahrener Benutzer
        • 19.03.2007
        • 167

        #4
        Titelkauf

        Denkbar sind wohl zwei Möglichkeiten:

        1. (Schein-)Ehe
        2. Adoption

        In beiden Fällen würde jedoch der "Verkäufer", sofern sich ein Adeliger für so etwas findet, seinen Namen auch selbst behalten.

        Davon zu unterscheiden ist noch das Ablegen des Titels. Mein Patenonkel hat z.B. sein "von" aufgegeben und dann den bisherigen Namen ohne Zusatz "von" weitergeführt.

        Gruß

        Roswitha

        Kommentar

        • Hina
          Erfahrener Benutzer
          • 03.03.2007
          • 4661

          #5
          Hallo Roswitha,

          durch Heirat oder Adoption erlangt man aber auch keinen Adelstitel oder -prädikat ("von" ist ein Adelsprädikat), sondern es berechtigt zum Führen des Namens einer historischen Adelsfamile. Die Titel und Prädikate wurden 1919 in Deutschland abgeschafft und wurden fester Bestandteil des Familennamens.

          Ebenso legt man seit dieser Zeit nicht seinen Adelstitel oder sein -prädikat ab, sondern es handelt sich um eine gesetzliche Namensänderung. Übrigens wird dem Begehren, entgegen landläufiger Meinung, nicht immer ohne weiteres stattgegeben. Es wird in der Regel verlangt, so sieht es das Gesetz vor, dass man nachweist, dass einem durch das Führen des Namens schwerwiegende Nachteile erwachsen.

          Viele Grüße
          Hina
          "Der Mensch kennt sich selbst nicht genügend, wenn er nichts von seiner Vergangenheit weiß." Karl Hörmann

          Kommentar

          • gudrun
            Erfahrener Benutzer
            • 30.01.2006
            • 3277

            #6
            Hallo Catherine,

            Adelstitel konnten nicht verkauft, versoffen oder sonst etwas werden.
            Aber in vielen Familien gibt es dieses Märchen, daß die Familie einmal einen Adelstitel hatte, und es bewahrheitet sich sehr selten.
            Betreibe Deine Familienforschung, vielleicht kommst du sogar auf Adel in einer Familie wo Du das nicht erwartet hast.

            Viel Erfolg bei der Familienforschung
            wünscht
            Gudrun

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            • Curator
              Benutzer
              • 23.05.2010
              • 75

              #7
              "Adel" (der in Deutschland per Reichsgesetz abgeschafft wurde!) konnte und kann man genausowenig verkaufen wie seinen Nachnamen, seinen akademischen Grad, seine Berufsausbildung oder seine Gene..... woher solche Gerüchte nur immer wieder kommen

              Kommentar

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