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Verständnisfrage - Standesamt
Liebes Forum,
ich weiß nicht, ob ich jetzt im richtigen Unterforum bin und ob diese Frage möglicherweise schon einmal gestellt wurde. Ich habe beim Standesamt die GEBURTsurkunde meiner Urgroßmutter angefordert, die 1909 (also vor weniger als 110 Jahren) geboren und 1978 (also vor mehr als 30 Jahren) gestorben ist. So wie ich die Fristen verstanden haben, bin ich davon ausgegangen, dass das Standesamt die Geburtsurkunde noch hat, während die Sterbeurkunde (die ich ja nicht brauche) bereits im Archiv liegen müsste. Das Standesamt teilte mir nun mit, dass die Geburtsurkunde (selbstverständlich) bereits im Archiv wäre. Hä? Ich verstehs einfach nicht. Wieso? Kann mir das jemand mit den Fristen mal erklären? Dankeschön. Grüße, K. |
#2
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Hallo,
Eigentlich heißt es Geburten- 110 Jahre Eheschließungen - 80 Jahre Sterbefälle - 30 Jahre Entweder die Dame vom Standesamt hat dich missverstanden, oder was durchaus passieren kann (wovon ich selber aber noch nie was gehört habe), dass das Standesamt tatsächlich schon seine Bestände ans Archiv abgegeben hat. Wenn du ganz sicher sein willst, ruf einfach beim zuständigen Archiv an und frage nach. Dort wird man dir sagen, was an Urkunden bereits vorhanden ist ( im Normalfall alles von 1874 bis 1982) LG Silke Wir haben alle was gemeinsam. Wir sind hier alle auf der Suche, können nicht hellsehen und müssen zwischendurch auch mal Essen und Schlafen. |
#3
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Hallo Silke,
die Dame vom Standesamt hat mir tatsächlich gerade eine Mail geschrieben und sich für ihren "Denkfehler" entschuldigt. Also hatte ich die Fristen doch richtig verstanden. Danke und viele Grüße, K. |
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