Hebamme beurkundet Geburt!?

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  • maxist
    Benutzer
    • 19.09.2013
    • 78

    Hebamme beurkundet Geburt!?

    Hallo,

    mir liegt die Geburtsurkunde meines Großvaters von 1910 vor.
    Leider kann ich Sie schlecht entziffern, werde das ganze morgen mal einscannen.
    Eine Frage vorab.
    Wenn die Hebamme auf dem Standesamt die Geburt angezeigt hat, deutet das darauf hin, dass es sich um ein uneheliches Kind handelt?
    Von einem Vater ist in der Geburtsurkunde nicht die Rede.

    Danke für die Rückmeldung.
  • AlfredM
    • 21.07.2013
    • 2248

    #2
    Hallo maxist

    Nein, bedeutet nicht dass es ein uneheliches Kind ist.

    MfG

    Alfred
    MfG

    Alfred

    Kommentar

    • maxist
      Benutzer
      • 19.09.2013
      • 78

      #3
      Danke!
      Ich stelle die Urkunde morgen mal in die Übersetzungshilfe.
      Kann leider einiges nicht entziffern.

      Gruß

      Kommentar

      • AlfredM
        • 21.07.2013
        • 2248

        #4
        Hallo maxist

        aus der Urkunde geht dann sicher hervor ob das Kind
        ehelich oder unehelich ist.

        Bis Morgen

        MfG

        Alfred
        MfG

        Alfred

        Kommentar

        • animei
          Erfahrener Benutzer
          • 15.11.2007
          • 9235

          #5
          Oft ist es so, dass bei unehelichen Kindern die Hebamme die Geburt meldet.
          Und da kein Vater angegeben ist, dürfte das hier auch der Fall sein.
          Gruß
          Anita

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          • Asphaltblume
            Erfahrener Benutzer
            • 04.09.2012
            • 1500

            #6
            Allein daraus, dass die Geburt von der Hebamme gemeldet wird, kann man keinen Rückschluss auf Ehelichkeit ziehen. Aber das wird dann ja aus der weiteren Urkunde deutlich: Wenn dort steht, "daß von der unverehelichten Lieschen Müller, wohnhaft in Dingsbums, am soundsovielten ein Kind ...lichen Geschlechts geboren worden" ist, ist das Kind offenbar unehelich. Sonst steht auch der Ehemann der Mutter = Vater des Kindes (wollen wir doch mal annehmen) dabei. Und dann ist das Kind ehelich.

            Uneheliche Kinder wurden häufiger von der Hebamme gemeldet, aber auch das ist keine Regel.
            Gruß Asphaltblume

            Kommentar

            • Adele
              Erfahrener Benutzer
              • 14.09.2011
              • 140

              #7
              Bei meiner Urgroßmutter hat auch die Hebamme die Geburt (1904) in Dessau angezeigt. Mein Urgroßvater war aber Soldat und ggf. nicht anwesend. Es war auf alle Fälle keine uneheliche Geburt. Auf der Geburtsurkunde stand der Vater noch nicht. Ich vermute, dass die Hebamme den Namen nicht wusste. Erst bei der Eheschließung meiner Urgroßmutter wurde der fehlende Vater bemerkt und mit Stempel aus dem Jahr 1929 handschriftlich nachgetragen. Die Eheschließung meiner Ururgroßeltern war 1899.

              Natürlich sagt das alles nichts über Kuckuckskinder, dritte Väter etc. aus, aber darüber habe ich keine Hinweise.

              Adele

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              • Xtine
                Administrator
                • 16.07.2006
                • 28326

                #8
                Hallo,

                in diesem Fall war die Dame tatsächlich unverehelicht!
                Viele Grüße .................................. .
                Christine
                sigpic .. .............
                Wer sich das Alte noch einmal vor Augen führt, um das Neue zu erkennen, der kann anderen ein Lehrer sein.
                (Konfuzius)

                Kommentar

                • Hibbeln
                  Erfahrener Benutzer
                  • 12.04.2008
                  • 469

                  #9
                  Nach dem Personenstandsgesetz ist einen Reihenfolge der Personen vorgeschrieben, die eine Geburt anzuzeigen haben:

                  § 19 Anzeige durch Personen

                  "Zur Anzeige sind verpflichtet

                  1.
                  jeder Elternteil des Kindes, wenn er sorgeberechtigt ist,
                  2.
                  jede andere Person, die bei der Geburt zugegen war oder von der Geburt aus eigenem Wissen unterrichtet ist.

                  Eine Anzeigepflicht nach Nummer 2 besteht nur, wenn die sorgeberechtigten Eltern an der Anzeige gehindert sind."

                  Dieses Beispiel ist dem aktuellen Personenstandsgesetz entnommen. Sinngemäßg waren früher in vergleichbarer Reihenfolge die anzeigepflichtigen Personen aufgeführt.

                  Dieter

                  Kommentar

                  • Tatiana
                    Benutzer
                    • 02.12.2012
                    • 86

                    #10
                    Auch hier

                    Auch aus der Geburtsurkunde meines Opas geht deutlich hervor, dass er ein uneheliches Kind war!
                    Ich interpretiere, dass es die Hebamme war die darauf bestand, zwischen den im Dokument vorgesehenen Zeilen gequetscht eine Andeutung auf den Vater zu machen.
                    Das ist die Geburtsurkunde meines Großvaters Nr 763 Allenstein, am 18 Dezember 1899 Vor dem unterzeichneten Standesbeamten erschien heute, der Persönlichkeit nach … … Die? Hebamme? Josephine Gos… geborene Buik wohnhaft zu Allenstein … Nummer 2 keine Religion und zeigte an, daß von der Anna Pieszczek, …… … … …

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