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  #31  
Alt 10.09.2018, 14:54
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Alter Mansfelder Alter Mansfelder ist offline
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Hallo Johannes,
Zitat:
Zitat von Johannes v.W. Beitrag anzeigen
Die Ehefrau von Jacobs Sohn, Friedrich Gottfried, “Anna Elisabeth von Westerholt” stimmt ebenfalls nicht oder ist zumindest (absichtlich?) verdreht. Es handelte sich um eine verwitwete von Westerholt, wobei die angegebenen Lebendaten (* 1663 + Buchholz 1713) wiederum stimmen könnten:
Anna Gertrud Dircking, Tochter des Hermann Dircking, Bürgermeister von Bocholt 1656, 1661, 1663-64, und der Helena von Dieren/Düren (wohl kein Adel, sondern niederrheinisches “Von”)
oo (ihre 1. Ehe) 4.10.1679 Burchard Wilhelm Freiherr von Westerholt, * 1622 + 8.1682, Herr auf Lembeck in Westfalen, Kurkölnischer Kämmerer, Obristhofmarschall und Geheimer Rat, 1667 Gesandter auf dem Reichstag zu Regensburg, er oo 1. Ehe 25.10.1653 Clara v.d. Recke a.d.H. (Dren-)Steinfurt,+ 1678;
Westerholt schrieb im Ehekontrakt seiner 2. Ehe als Begründung “er wolle nach dem Tode seiner ersten Frau nicht im Witwenstande leben, eine zweite standesgemäße Heirat seinen Kindern zum höchsten Präjudiz und Nachteil gereichen möchte”.
Anna Gertrud erscheint in Bocholt noch am 11.2.1668 als Patin "Anna Dircking, Frau Westerholt". 1707 vergleicht sie sich als wiederverheiratete Frau v. Hünerbein hinsichtlich des Ehekontrakts ihres 1. Ehemanns mit einer verw. Frfr. von Westerholt geb. von Wal[d]bott.
diese Spur war goldrichtig, aber in Wahrheit ist alles noch ein wenig komplizierter:

Am 14.08.1693 ließen in Bocholt „Herr Godtfrid von Honerbein. ObristLeutenandt (und) Elisabeth Fisser“ eine Tochter Florentina Theodora taufen, Paten: „Fr(au). Anna Gertrud Dyrcking Wittib Westerholt“ (!!!) und Andreas Fisser (Taufreg. Bocholt St. Georg, kath.): http://data.matricula-online.eu/de/d...KB002_1/?pg=64 (linke Seite, 3. Eintrag von oben). Diese "Elisabeth Fisser" dürfte dann auch die Mutter von Johann Carl Frhr. v. Hünerbein gewesen sein! Es ist übrigens die einzige Kindstaufe Hünerbein in Bocholt gewesen.

Patin Bocholt (St. Georg, kath.) 14.04.1697: „Fraw Anna Gertrud Dyrking Fraw von Hoenerbein“: http://data.matricula-online.eu/de/d...KB002_1/?pg=82

Der Heiratseintrag Hünerbein-Dircking/Wwe Westerholt 1693/97 fehlt.

Es grüßt der Alte Mansfelder

PS: Damen namens Elisabeth Fischer/Fisser haben wir dann gleich 3 zur Auswahl: getauft am 19.02.1656, 05.03.1662 und 09.04.1665 (laut alph. Register). Sie könnte freilich auch von auswärts stammen, zumal eine Eheschließung Hünerbein/Fischer ebenfalls fehlt.

Geändert von Alter Mansfelder (11.09.2018 um 12:09 Uhr) Grund: PS hinzugefügt und Schreibfehler korrigiert.
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  #32  
Alt 11.09.2018, 18:12
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Johannes v.W. Johannes v.W. ist offline männlich
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Hallo Alter Mansfelder,

das ist ja hochinteressant mit den beiden Ehefrauen. Also für meine AL dann die Elisabeth Fisser/Fischer.
Da muß ich weitersehen, vielleicht über den Paten "Andreas Fisser" ...

Noch zu nddt. Bocholt = Buchholz, ist aber jetzt schon überholt!
https://books.google.it/books?id=j8K...chholz&f=false
- Schade daß die Sterbe-KB von Bocholt nichts hergeben.


Um die Sache leider weiter zu verkomplizieren, fand ich heraus, daß auch Friedrich Gottfrieds v.H. jüngerer Bruder August Hünerbein adelig/geadelt worden war:

August v. Hünerbein
(geb. um 1670?), jüngster der drei überlebenden Söhne des schwed. Obristleutnants Jacob Hünerbein

- militärische Laufbahn:
-- als "Lieutnant August v. H." (und mit Brüdern) erwähnt 1694 im Zusammenhang mit anhaltischen Lehnsstücken, [und wohl auch mitbelehnt auf Harkerode?]. Anmerkung: Hier stimmt scheinbar der Adel. Denn ein Jahr vorher erscheint ja auch der Bruder Friedrich Gottfried bereits als adelig bei dem Bocholter Taufeintrag!
Quelle: G.A. v. Mülverstedt, Siebmacher, Ausgestorbene Anhalter Familien, Nürnberg 1905, S. 30-31

- Dienst in der kurbayerischen Armee:
-- 1.12.1700 erwähnt als "Hauptmann von Hünerbein" im Leibregiment Tattenbach
Quelle: K. Staudinger, Geschichte des Bayerischen Heeres, Geschichte des Kurbayerischen Heeres unter Kurfürst Max II. Emanuel 1670-1726, Bd. 2.1, München 1905, S. 122-123 (online-Seitenzahlen 142-143) https://archive.org/details/bub_gb_Ae-gAAAAMAAJ
-- 1704-1705 "Obristwachtmeister Augustin von Hünerbein" (mit Vornamen!) in der Leibgarde zu Fuß der Kurfürstin Theresia, die am 19.5.1705 in der Residenz München von den österreichischen Besatzern aufgelöst wird.
Quelle: K. Staudinger, Geschichte des Bayerischen Heeres, Geschichte des Kurbayerischen Heeres unter Kurfürst Max II. Emanuel 1670-1726, Bd. 2.1, München 1904, S. 23-24 (online-Seitenzahlen 43-44) https://archive.org/details/bub_gb_Ae-gAAAAMAAJ
-- erwähnt 1708 als "Obristleutnant von Hünerbein" im 2. Bataillon Kurprinz
Quelle: K. Staudinger, Geschichte des Bayerischen Heeres, Geschichte des Kurbayerischen Heeres unter Kurfürst Max II. Emanuel 1670-1726, Bd. 2.2, München 1905, S. 812, 817 (GoogleSnippet-Seitenzahlen!) https://books.google.it/books?hl=it&...H%C3%BCnerbein
-- in der Folge (Zeitraum ...?) "Obrist von Hünerbein" [und Regimentschef]
Quelle: K. Staudinger, Geschichte des Bayerischen Heeres, Geschichte des Kurbayerischen Heeres unter Kurfürst Max II. Emanuel 1670-1726, Bd. 2.2, München 1905, S. 1335 (GoogleSnippet-Seitenzahlen!) https://books.google.it/books?hl=it&...3%BCnerbein%22

Viele Grüße von Johannes
__________________
Dergleichen [genealogische] Nachrichten gereichen nicht nur denen Interessenten selbst, sondern auch anderen kuriosen Personen zu einem an sich unschuldigen Vergnügen; ja, sie haben gar oft in dem gemeinen Leben und bei besonderen Gelegenheiten ihren vielfältigen Nutzen. Johann Jakob Moser, 1752
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  #33  
Alt 12.09.2018, 15:23
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Hallo Johannes,
Zitat:
Zitat von Johannes v.W. Beitrag anzeigen
Schade daß die Sterbe-KB von Bocholt nichts hergeben.
ja, leider. Das Sterbedatum und der Sterbeort von Friedrich Gottfried v. H. sind aber im LASA, MD überliefert: "Brigadier Baron Friedrich Gottfried von Hünerbein ist gestorben in Buchholtz den 29. August 1717 (s. Brief an das Ober-Aufseher-Amt vom 10.6.1718 in Akte: >Dokumente betr. Belehnung der Familie Hünerbein mit d. Erblehngut Harkerode<)".

Zitat:
Zitat von Johannes v.W. Beitrag anzeigen
Um die Sache leider weiter zu verkomplizieren, fand ich heraus, daß auch Friedrich Gottfrieds v.H. jüngerer Bruder August Hünerbein adelig/geadelt worden war:
Danke für die Mitteilungen zu August v. H. Mit ihm hatte ich mich noch gar nicht beschäftigt.

Alles in allem hat es aber den Anschein, als seien alle männlichen Namensträger bzw. Nachkommen des Obristleutnants Jacob Hünerbein mit Ausnahme von Johann Carl Frhr. v. Hünerbein vor 1718 verstorben, denn in diesem Jahr wird (nur) Johann Carl aufgefordert, als Erbe seines Vaters zum Empfang des Lehens Harkerode vor dem Oberaufseheramt Eisleben zu erscheinen.

Es grüßt der Alte Mansfelder
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  #34  
Alt 21.04.2019, 18:42
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Literaturangaben zu denen v. Hünerbein online im Adelslexikon.com - Eine Nobilitierung hat nie stattgefunden, die Familie ist vielmehr durch Ehen und Gutsbesitz in den Landadel übergegangen.


freundl. Grüße vom Heroldsamt
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  #35  
Alt 17.06.2019, 11:15
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Hallo Heroldsamt,
Zitat:
Zitat von Heroldsamt Beitrag anzeigen
Literaturangaben zu denen v. Hünerbein online im Adelslexikon.com - Eine Nobilitierung hat nie stattgefunden, die Familie ist vielmehr durch Ehen und Gutsbesitz in den Landadel übergegangen.
danke für den Link. Die dort angegebenen Fundstellen sind mir bekannt, stützen aber Deine Aussage nicht. Sie mag nach allem, was wir bisher wissen, richtig sein, erklärt aber insbesondere nicht, wie noch eine Erhebung in den Freiherrenstand hinzukommen konnte. Wenn Du hier Belastbares beisteuern kannst, dann wäre das sehr schön.

Es grüßt der Alte Mansfelder
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  #36  
Alt 19.06.2019, 13:09
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Duppauer Duppauer ist offline männlich
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Hallo Alter Mansfelder,

wie wäre es mit dieser Hypothese.

Laut der Familienseite der Hünerbeins https://vonhuenerbein.jimdofree.com/
geht ja ein angeblich verbrannter Stammbaum bis auf die Kreuzzüge zurück.

Zitat:
Ursprünglich Teilnahme an den Kreuzzügen. Leider sind keine Details oder Belege mehr bekannt. Mein Opa Hans vH (1903-1990) hat von vorhandenen Dokumenten/ Stammbaum für die Zeit vor dem 30-jährigen Krieg zurück bis zu den Kreuzzügen berichtet. Diese sind jedoch bedauerlicherweise im 2. Weltkrieg verbrannt. Gibt es irgendwo eine Abschrift ? Haben Sie evtl. derartige Unterlagen ? Dann melden Sie sich bitte bei mir.
Wenn man diesem Zitat glauben schenkt, dann wäre die Familie evtl. dem "Uradel" zuzurechnen.
Für die meisten Uradeligen Familien liegen keine Nobilitierungsurkunden vor.
Sie sind einfach in den Landadel hineingewachsen. Dieser zeitliche Prozeß des hineinwachsens in den Adel konnte meist nicht nachgewiesen werden.
Wenn dem so sein sollte, kann man lange nach einem Nobilitierungsnachweis suchen! Es gibt ihn nicht!

Viele uradelige Familien schrieben sich bis etwa 1650 ohne das adelige Prädikat von (oder zu), und zwar diejenigen, die sich nicht nach einer Stammburg, sondern nach ihrem Wappensymbol oder einer sonstigen Eigenschaft benannt hatten. Ob das auch in späteren Jahren noch so von der Familie Hünerbein gehandhabt wurde, beibt dahingestellt. Es könnte aber aber erklären warum der Obristleutnant Jacob Hünerbein das "von" in seinem Namen nicht führte.
Sein Sohn Friedrich Gottfried v. Hünerbein * 1660, kann ja dann auf die Idee gekommen sein, das "von" im Namen zu führen, weil es zur damaligen Zeit eben auch für den Uradel "MODE" wurde, um sich gegenüber dem wohlhabenden Bürgerstand zu unterscheiden.

Nun nochmals zum Freiherrenstand, worüber es ja auch keine Belege gibt.
Ich hatte ja schon einmal geschrieben, das dieser Titel evtl. zu "unrecht" geführt wurde.
Wie oft kam es vor das ein Adeliger mit Herr Baron/Freiherr angeredet wurde ohne das er diesen Titel hatte! Dies setzte sich auch oft in Kirchenbüchern, Urkunden usw. fort.
Nun sah das Allg.Preußische Landrecht, 9 Teil §19, ( das zwar erst 1794 eingeführt wurde) vor, das sich derjenige der sich 44 Jahre durchgehend eines Adelstitel unbeanstandet bediente, diesen auch weiterführen konnte. Vielleicht ist hiermit der jetzige Freiherrenstand zu erklären. Wenn die Familie Hünerbein dem peußischem Landrecht in irgendeinem Zweig unterliegen sollte (Bürger des preuß. Staatsgiebtes), könnte sie also nach dem § 19 des APL den Freiherrentitel zu Recht führen, ohne das ein entspr. Diplom vorliegt.

Auf das Bild klicken zum vergrößern!

Quelle: Allg.Preuß.Landrecht, 9 Titel, "Von den Pflichten und Rechten des Adelsstandes"

Wie gesagt alles wilde Hypothesen von mir, über die man mal nachdenken sollte, falls sich nichts über die Nobilitierung/Freiherrenstand, finden lassen sollte !
__________________
Das gute Gelingen ist zwar nichts Kleines, fängt aber mit Kleinigkeiten an. (Sokrates)
Passt auf Euch und andere auf und bleibt gesund!
Herzliche Grüße
Dieter

Geändert von Duppauer (19.06.2019 um 13:56 Uhr)
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  #37  
Alt 19.06.2019, 13:57
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Alter Mansfelder Alter Mansfelder ist offline
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Hallo Dieter,

danke für Deine Einschätzung.
Zitat:
Zitat von Duppauer Beitrag anzeigen
wie wäre es mit dieser Hypothese. Laut der Familienseite der Hünerbeins https://vonhuenerbein.jimdofree.com/
geht ja ein angeblich verbrannter Stammbaum bis auf die Kreuzzüge zurück.
Das ist richtig. Es ist jedoch unklar, auf welchen Stammbaum genau Hans v. Hünerbein sich bezogen und ob dieser wirklich die Namensträger im Vaterstamm betroffen hat. Egal, ob der Stammbaum verloren ist oder nicht, müssten sich die enthaltenen Daten durch Quellen außerhalb des Stammbaumes bestätigen lassen. Genau das ist aber bisher nicht der Fall.
Zitat:
Zitat von Duppauer Beitrag anzeigen
Wenn man diesem Zitat glauben schenkt, dann wäre die Familie evtl. dem "Uradel" zuzurechnen.
Das kommt leider nicht in Betracht. Nachgewiesener Stammvater des Geschlechts ist Zacharias Hünerbein (+ 1626), ein Ackermann in Ulzigerode. Er war der Vater des Obristleutnants, welcher als erster der Familie das Rittergut Harkerode und damit adelige Güter besessen hat.
Zitat:
Zitat von Duppauer Beitrag anzeigen
Nun sah das Allg.Preußische Landrecht, 9 Teil §19, ( das zwar erst 1794 eingeführt wurde) vor, das sich derjenige der sich 44 Jahre durchgehend eines Adelstitel unbeanstandet bediente, diesen auch weiterführen konnte. Vielleicht ist hiermit der jetzige Freiherrenstand zu erklären. Wenn die Familie Hünerbein dem preußischem Landrecht in irgendeinem Zweig unterliegen sollte (Bürger des preuß. Staatsgiebtes), könnte sie also nach dem § 19 des APL den Freiherrentitel zu Recht führen.
Ein sehr interessanter Aspekt, den ich noch gar nicht kannte! Allerdings dürfte er im vorliegenden Fall nicht greifen. Den Hünerbeins gehörte das Rittergut Harkerode. Harkerode lag in der Grafschaft Mansfeld kursächsischer Hoheit. Als die Grafen von Mansfeld 1780 ausstarben, fiel das Gebiet an das Kurfürstentum Sachsen. Der Freiherrentitel erscheint vor Ort z. B. in den Kirchenbüchern von Harkerode. Aber z. B. in offiziellen Aufstellungen des Hofstaats wurde er nicht geführt: https://books.google.de/books?id=erk...ein%22&f=false

Es grüßt der Alte Mansfelder

Geändert von Alter Mansfelder (21.06.2019 um 12:24 Uhr) Grund: Schreibfehler/Doppelung.
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  #38  
Alt 19.06.2019, 15:21
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Duppauer Duppauer ist offline männlich
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Hallo Alter Mansfelder,

Ich glaube mich zu erinnern, das in solchen Ländern die keine adelsrechtlichen Reglungen erlassen hatten, sich diese an dem Allgemeinem preußischen Landrecht (nachfolgend APL) orientierten.
Da Sachsen erst 1902 eine entspr.Regelwerk https://books.google.de/books/about/...AJ&redir_esc=y erhalten hat, kann es durchaus auch sein, das sich die sächsischen Länder bis dahin auch an den o.g. §19 des APL anlehnten.
Irgendwo habe ich das mal gelesen.
Aber hierzu wäre der Deutsche Adelsrechtsausschuss der richtige Ansprechpartner!
Im Adelslexikon Bd. 5, Seite 410, wird der Freiherrentitel auch nicht erwähnt!
Hast Du Dich überhaupt schon einmal über den ganzen Sachverhalt beim Deutschen Adelsrechtsausschuss erkundigt?
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Herzliche Grüße
Dieter

Geändert von Duppauer (19.06.2019 um 15:48 Uhr)
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  #39  
Alt 21.06.2019, 12:30
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Alter Mansfelder Alter Mansfelder ist offline
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Hallo Dieter,
Zitat:
Zitat von Duppauer Beitrag anzeigen
Ich glaube mich zu erinnern, das in solchen Ländern die keine adelsrechtlichen Reglungen erlassen hatten, sich diese an dem Allgemeinem preußischen Landrecht (nachfolgend APL) orientierten.
Da Sachsen erst 1902 eine entspr.Regelwerk https://books.google.de/books/about/...AJ&redir_esc=y erhalten hat, kann es durchaus auch sein, das sich die sächsischen Länder bis dahin auch an den o.g. §19 des APL anlehnten.
In diesem Bereich weiß ich leider zu wenig Bescheid. Für spätere Generationen mag die Begründung zutreffen. Für die Zeit um 1700 und die erste Hälfte des 18. Jh. gibt das Preuß. ALR von 1794 aber nichts her. Vielleicht müsste ich mich für das Kurfürstentum Sachsen und seine "Lande" einmal im Codex Augusteus belesen: https://de.wikipedia.org/wiki/Codex_Augusteus

Zitat:
Zitat von Duppauer Beitrag anzeigen
Hast Du Dich überhaupt schon einmal über den ganzen Sachverhalt beim Deutschen Adelsrechtsausschuss erkundigt?
Nein, habe ich nicht, da ich hauptsächlich auf der Suche nach Primärquellen war. Eine Anfrage dort würde ich auch dem Websiteersteller der Familie als Namensträger überlassen wollen.

Es grüßt der Alte Mansfelder
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  #40  
Alt 09.07.2019, 13:11
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Hallo,

ich trage hier mal einige kleine Ergänzungen aus Bocholt bei.

Anna Gertrud Dircking
Tochter von Hermann Dircking († zw. 09.1666 und 06.1668), Bürgermeister von Bocholt 1651-1655, 1661, 1663-1664, 1666, und Helena von Dieren († nach 1702)

Patenschaften: 20.03.1685 Fredrich Honerbein obrwtr
08.11.1693 Frid. Godfrid Hunerbehn Obrltn
14.05.1694 Fridrich Godfried Hüberbehn Obr Leut
20.02.1695 Godfrid von Honerbein
29.10.1701 Herr Friderich Godtfridt von Huinerbein Obristltn

(zahlreiche Patenschaften als Frau/Witwe Westerholt)
05.03.1695 An. Gertr: Dirckinck Fr. Westerholt
12.09.1696 Ann. Gerd. Dyrckinck Fraw Obristl. Hunerbehn
22.12.1697 Anna Gertrud Dÿrckinck dicta Honerbein
08.11.1699 Fraw Anna Gertrud Dÿrkinck Fraw Honerbein

Der genannte Andreas Visser hat von 1685 bis 1697 mit Anna Mechtild Onstein einige Kinder taufen lassen. Eine Heirat fehlt auch hier in Bocholt. 1690 sind Alexander Visser und Elisabeth Visser Taufpaten.
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