Vaterschaftsanerkennung – Bedeutung für weitere Nachforschungen

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  • _luAp
    Erfahrener Benutzer
    • 18.12.2013
    • 339

    Vaterschaftsanerkennung – Bedeutung für weitere Nachforschungen

    Hallo Forum,

    meine Ur-Großmutter ist gemäß ihrer Geburtsurkunde am 8.12.1910 in Ostritz (Sachsen) geboren. Auf der Geburtsurkunde ist deren Mutter als „ledig, Dienstmädchen“ aufgeführt - ein Vater ist nicht vermerkt. Die Mutter hat dann am 4. Mai 1912 (also knapp zwei Jahre später) geheiratet. Dieser Mann hat am gleichen Tag der Hochzeit die Vaterschaft meiner Ur-Großmutter anerkannt. Das wurde dann auch auf der Geburtsurkunde meiner Ur-Großmutter vermerkt/ergänzt.

    Wie ist dieser Sachverhalt nun zu deuten? Also ich nehme an, dass es nun unmöglich ist, nachzuvollziehen ob der Mann, der die Vaterschaft anerkannt hat, auch tatsächlich der biologische Vater ist?

    Weiterhin möchte ich bei der Gelegenheit gleich mal in die Runde werfen, wie ihr mit Vaterschaftsanerkennungen umgeht – seht ihr die anerkennenden als legitime Ahnen oder eher nicht bzw. nur in manchen Fällen?

    Den Beitrag http://forum.ahnenforschung.net/showthread.php?t=135640 habe ich übrigens gelesen, sehr interessant wie ich finde…
    Zuletzt geändert von _luAp; 21.09.2016, 15:23.
    Mit freundlichem Gruß,
    der Paul

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  • NT Ipsum
    Erfahrener Benutzer
    • 14.10.2013
    • 457

    #2
    Hallo luAP,
    sollte Deine Ur-Ur-Großmutter mit diesem Mann weitere Kinder, Enkel usw. gehabt haben, kann Eure Verwandschaft/Nichtverwandschaft sehr wohl durch Gentest bewiesen werden. Kostet ein paar Hundert Euro, aber dann hast Du Sicherheit.

    Die Frage ist ja, warum dieser Mann die Vaterschaft anerkennen sollte, wäre er nicht der biologische Vater. Insb. dann, wenn er sozial höher gestellt als ein Dienstmädchen gewesen sein sollte, z.B. als Dorflehrer, Militär etc...

    Gibt es irgendwelche Erzählungen Deiner Urgroßmutter über diesen Mann, der seine Vaterschaft anerkannte?

    Warum zweifelst Du? Gibt es dazu Anlass?

    Viele Grüße, NT

    Kommentar

    • NT Ipsum
      Erfahrener Benutzer
      • 14.10.2013
      • 457

      #3
      Im Übrigen war das genauso bei meiner Mutter, einem 2.Wk-Kind, geb. 1942.
      In der Geburtsurkunde war kein Vater angegeben, meine Großmutter trug noch den Nachnamen Ihres ersten, 1941 gefallenen Mannes.

      Auch im Ehebuch anlässlich der Heirat meiner Mutter 1966 war kein Vater angegeben.

      Ich ging immer davon aus, dass der dritte Ehemann meiner Großmutter mein Großvater sei. Meine Mutter wußte aber, dass sie einen anderen Vater hatte, hat es mir aber nicht gesagt. Bzw. selbst nicht danach geforscht.

      Durch Zufall bin ich Anfang der 90er Jahre in Familienpapieren auf eine Vaterschaftserklärung gestoßen mit genauer Nennung von Name, Vorname und Adresse des Vaters meiner Mutter.

      Den habe ich dann kontaktiert. Er wohnte noch an derselben Adresse wie damals. Ich habe ihn dann später zu meiner eigenen Hochzeit 1997 eingeladen. Meine Mutter hat so zum ersten Mal auch ihren Vater kennen gelernt. Und hatte dann ein sehr gutes Verhältnis zu ihm.

      Es kam dann raus, dass mein biologischer Großvater der Cousin meiner Großmutter war und dass er nach seiner Rckkehr aus der Kriegsgefangenschaft 1946 meine Großmutter heiraten wollte.

      Er hätte dann auch sicherlich die Vaterschaft meiner Mutter in allen Papieren eintragen lassen. Meine Großmutter wollte aber nicht mehr, sie hatte einen anderen Mann, ihren dritten Ehemann, mit dem sie nach 1946 drei weitere Kinder hatte. Aus ihrer zweiten Ehe - der Mann fiel auch im WK - hatte sie noch einen weiteren, 1944 geborenen Sohn.

      Patchworkfamilien gab es also schon damals. Und es lohnt sich, zu recherchieren!

      Kommentar

      • gki
        Erfahrener Benutzer
        • 18.01.2012
        • 4823

        #4
        Hallo Paul,

        man kann das philosophisch sehen:

        Bei ehelichen Kindern wird der Ehemann als Vater eingetragen, ohne daß er dazu irgendwas tun muß. Bei einer späteren Vaterschaftsanerkennung muß er noch in Aktion treten. Wenn er das also den Zusatzaufwand trieb, würde ich schon davon ausgehen, daß er auch der Vater war. Oder sich wenigstens dafür hielt.
        Gruß
        gki

        Kommentar

        • Geufke
          Erfahrener Benutzer
          • 20.01.2014
          • 1073

          #5
          Moin,
          ich habe den Fall, dass meine Urgroßmutter zwei Kinder vor der Ehe zur Welt brachte in kurzen Abständen, das zweite kurz vor der Heirat, und es folgten dann in der Ehe noch eine ganze Menge weitere.
          Der Grund für die verspätete Eheschließung war mal ganz banal: Knete!


          Wie man es auch nimmt, sicher ist natürlich gar nichts, auch nicht bei den ehelichen! Wenn man allerdings sämtliche Vaterschaften 100%-ig haben will, wird Ahnenforschung unmöglich.
          Zuletzt geändert von Geufke; 21.09.2016, 19:17.
          Viele Grüße, Anja

          Noch immer verzweifelt gesucht: Hans (evtl. Johannes) Georg Timm, um 1930 in und um Parchim

          Kommentar

          • _luAp
            Erfahrener Benutzer
            • 18.12.2013
            • 339

            #6
            Hallo allerseits,

            danke erstmal für die Antworten. Ja, meine Urgroßmutter hatte zwei Geschwister. Allerdings liegen mir die Geburtsurkunden dieser nicht vor — so, dass ich zzt. nicht nachvollziehen kann, wer bzw. ob wer als Vater angegeben ist, wann die geboren sind oder auch die Vaterschaft nachträglich anerkannt wurde. Das werde ich mal in Angriff nehmen.
            Aber die Idee für den Ansatz ist gut, danke.

            Aber eins beschäftigt mich noch: selbst wenn es wie in deinem Fall, Anja, „Knete“ sein sollte, warum wurde der Vater da nicht einfach in der Geburtsurkunde angegeben (vorausgesetzt, der spätere anerkennende war tatsächlich zum Zeugungszeitpunkt schon mit der Frau zusammen, aber eben nur nicht verheiratet). Oder war das unüblich bzw. wurden nur bei ehelichen Kindern der Vater eingetragen, wie gki schreibt?
            Zuletzt geändert von _luAp; 23.09.2016, 11:54.
            Mit freundlichem Gruß,
            der Paul

            Dauersuche nach und Angebot von
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            • Geufke
              Erfahrener Benutzer
              • 20.01.2014
              • 1073

              #7
              Zitat von _luAp Beitrag anzeigen
              Aber eins beschäftigt mich noch: selbst wenn es wie in deinem Fall, Anja, „Knete“ sein sollte, warum wurde der Vater da nicht einfach in der Geburtsurkunde angegeben (vorausgesetzt, der spätere anerkennende war tatsächlich zum Zeugungszeitpunkt schon mit der Frau zusammen, aber eben nur nicht verheiratet). Oder war das unüblich bzw. wurden nur bei ehelichen Kindern der Vater eingetragen, wie gki schreibt?
              Moin,
              es war nicht üblich, bei unehelichen Kindern den Vater anzugeben. Normalerweise schrieb das Standesamt mit der Heirat eine Randnotiz auf die Geburtsurkunde, dass die Kinder anerkannt wurden und bekamen dann auch den Nachnamen des Vaters.

              Bei alten Kircheneinträgen findet man manchmal, Vater angeblich..., oder xy hat als Vater angegeben...
              Viele Grüße, Anja

              Noch immer verzweifelt gesucht: Hans (evtl. Johannes) Georg Timm, um 1930 in und um Parchim

              Kommentar

              • gki
                Erfahrener Benutzer
                • 18.01.2012
                • 4823

                #8
                Hallo!

                Zitat von _luAp Beitrag anzeigen
                Aber eins beschäftigt mich noch: selbst wenn es wie in deinem Fall, Anja, „Knete“ sein sollte, warum wurde der Vater da nicht einfach in der Geburtsurkunde angegeben (vorausgesetzt, der spätere anerkennende war tatsächlich zum Zeugungszeitpunkt schon mit der Frau zusammen, aber eben nur nicht verheiratet). Oder war das unüblich bzw. wurden nur bei ehelichen Kindern der Vater eingetragen, wie gki schreibt?
                Nein, ich schrieb nicht "nur"! Im Fall der Ehe gibt es diesen Automatismus, wie das bei unehelichen Kindern ist bzw. war weiß ich schlicht nicht.

                Ich könnte mir durchaus vorstellen, daß da auch ein lediger Vater eingetragen werden konnte, wenn er das so wollte, kenne aber zu wenig standesamtliche Urkunden, um da Auskunft zu geben.

                In den bayerischen Kirchenbüchern durfte nach 1850 nur dann ein lediger Vater angegeben werden, wenn er das ausdrücklich im Beisein von Zeugen verlangte bzw ihn ein Gericht durch Urteil dazu verdonnerte.
                Gruß
                gki

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                • osoblanco
                  Erfahrener Benutzer
                  • 22.11.2013
                  • 625

                  #9
                  Ich habe aktuell auch gerade so einen Fall aus Berlin. Geburt der Kinder 1910 und 1914, Heirat und Anerkennung der Kinder Ende 1914. Da Mutter und Vater der Kinder bereits im Jahre 1910 unter derselben Adresse gelebt haben, gehe ich auch von der biologischen Vaterschaft des Kindes aus.

                  Ansonsten gibt es noch den Fall der Namenserteilung, da ist es dann wohl eher nicht der biologische Vater.

                  Kommentar

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