Registrieren | Hilfe | Chat | Benutzerliste | Team | Kalender | Suchen | Heutige Beiträge | Alle Foren als gelesen markieren |
#1
|
||||
|
||||
Rechtschreibung der Namen
Emsland KB 1620-1875 Liebe Erfahrene, gibt es ab einem bestimmten Datum eine besondere Reform der Namensschreibung? Mir begegnen Joannes / Johannes / Henricus / Hinrich / Heinrich … und bei den Nachnamen z.B. Eylers / Eilers / Rhülmann / Rühlmann etc. abgesehen von lateinischer und deutscher Bezeichnung. |
#2
|
|||
|
|||
Nein.
Joannes und Henricus sind die lateinische Form zu Johannes und Heinrich und treten in der Regel in katholischen Kirchenbüchern auf. Hinsichtlich Nachnamen kenne ich mehrere Beispiele, wo behördlicherseits um 1900 weitgehend willkürlich im konkreten Fall eine bestimmte Schreibweise verbindlich gemacht wurde, danach dürfte die Schreibweise weitgehend erstarrt sein. Ich kenne aber noch Ende des 19. Jahrhunderts von den Familien angestoßene gezielte und danach dauerhafte Änderungen der Schreibweise (im Beispiel, das ich im Kopf habe: ö -> oe). |
#3
|
||||
|
||||
Danke,
also erst ab 1900 so ungefähr. Bei den lat. Vornamen ist mir das klar. Sie lassen in meinen Büchern so ab 1850 nach, ebenso die anderen lat. Ausdrücke (annis, diebus … virgo,, adolescens …) |
#4
|
||||
|
||||
Hallo,
in der Wikipedia heißt es dazu: "Am 12. März 1677 wurde durch Ferdinand Maria, Kurfürst von Bayern, per Mandat in seinem Territorium die allgemeine Namensfreiheit abgeschafft. Das Gesetz blieb mangels Strafandrohung wirkungslos und wurde von der Bevölkerung nicht befolgt. Insbesondere war es in vielen bäuerlichen Gegenden üblich, dass ein Hof- oder Hausname geführt wurde, der Familienname also mit Übernahme eines Hofes geändert wurde. Die Verordnung wurde später von anderen deutschen Ländern übernommen. In Preußen wurde parallel zur großen preußischen Rechtsreform per Gesetz 1794 das Benutzen von fremden Namen verboten. Nachdem auch diese Verordnung nicht beachtet wurde, folgte eine weitere Verordnung am 30. Oktober 1816, die nunmehr auch das Führen von fremden oder erdichteten Namen bei Androhung einer Geldbuße oder eines Arrestes verbot. Hessen-Darmstadt folgte mit einer ähnlichen Verordnung im Jahr 1810, Hamburg im Jahr 1815 und Sachsen-Meiningen im Jahr 1876 als letztes Land. Bereits am 15. April 1822 regelte eine Verordnung, dass der Adel seine Titel weitergeben durfte. Mit "Allerhöchstem Erlass" vom 12. Juli 1867 übertrug der preußische König die Entscheidungsgewalt über Namensänderungsanträge in Preußen auf die Bezirksregierungen (PreußGS S. 1310). Mit der Einführung des Personenstandsgesetzes vom 6. Februar 1875 wurden dann im ganzen Deutschen Reich die Familiennamen unveränderlich." VG Heiko |
#5
|
||||
|
||||
Danke
|
Lesezeichen |
Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
Ansicht | |
|
|