Ansiedlung und Verehelichung des Johann Auer Teil 5

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  • Ahnenhans
    Erfahrener Benutzer
    • 31.10.2012
    • 543

    [gelöst] Ansiedlung und Verehelichung des Johann Auer Teil 5

    Quelle bzw. Art des Textes: Staatsarchiv
    Jahr, aus dem der Text stammt: 1833
    Ort und Gegend der Text-Herkunft: Haderstadl
    Namen um die es sich handeln sollte: Auer und Strobl


    Hallo liebe Helferinnen und Helfer,
    ich brauche wieder euere Hilfe bei der Überprüfung des Textes und Entzifferung einiger Wörter.

    hier Teil 5

    Seite 22

    Aus allem Vorgebrachten erhellet nun, daß der Gemeinde durch eine
    solche Ansiedlung neue Last aufgebürdet würde, welcher es daher
    nicht verargt werden darf, wenn sie um Abwendung dieser Gefahr
    sich bestrebt.
    Es wird daher die gehorsamste Bitte gestellt,
    Ein königliches Landgericht geruhe
    den Auer nebst seiner angeblichen Braut, weil kein sicherer Nahrungsstand her-
    gestellt ist, mit dem Ansiedlungs und Verehelichungs Gesuche zurückzu-
    weisen.
    Womit sich submissest empfiehlt
    das
    Königlichen Landgerichts

    Armenpflegschaftsrath der Gemeinde Haderstadl



    Dr: Bongraz gehorsamsten
    xxxx Wolfgang Hilzl
    Joseph Mayer
    Michael Irgang
    Anton Bräu





    Seite 24

    Praes
    des b. Landgerichts Assist.
    Drexler
    xxx Rechtsprkt
    Engel

    Protokoll
    in der Ansiedlungssache des
    Johann Auer, 1 / 16 Gütler v. Schön-
    ferchen, abgehalten Kamm den
    3 ten Juli 1833

    Es erscheinen heute freiwillig
    vor Gericht
    1) Johann Auer von Schönferchen,
    2) Michl Bräu v. Haderstadl u.
    3) Johann Auer, 1/16 Gütler von
    Schönferchen
    und bitten nachstehende Erklär-
    ung zu Protokoll zu nehmen.

    1) Vor allem erklärt Michl Brau,
    daß er bereits von Johann Auer
    einen Kaufschillingsbetrag
    von 127 f
    erhalten habe, sodaß davon
    nur mehr
    223 f
    zur Erteihlung erstienen.

    2) Was hieran ein Protokolle
    v. 26 t. Jänner 1833 bedungen
    wurde, wonach Bräu die
    Verbindlichkeit auf sich nahm,
    von dem Kaufschillinge
    100 f








    Seite 25

    in jährlichen 10 f Fristen zu nehm-
    en, so wollen die beiden Kontra-
    henten diesen Packt dahin abän-
    dern, das Johann Auer die Obliegen-
    heit auf sich nimmt, diese 100 f eben-
    falls baar zu erteihlen.

    3) Johann Auer, der Vater des
    Gesuchstellers, bemerkt hierauf,
    daß er seinem Sohne ein Eltern-
    gut von 200 f. gebe und diese so-
    gleich könne ausfolgen lassen.

    4) der Verkäufer Michl Bräu
    habe 100 f bereits von der Braut
    des Johann Auer und 27 f von He-
    nerp von seinem Vater erhalten.

    5) die Landgemeinde Schachendorf
    und Kammünster hat bereits das
    Vermögen der Braut des Johann
    Auer und seinem eigenen ein
    Betrage zu 400 f. bezeugt, so
    daß desswegen kein Anstand
    obwalten kann.

    6) Was die noch restigen
    223 f
    betrifft, so bekräftigen Johann
    Auer und sein Vater wiederholt,
    daß sie jederzeit bereit seien,





    Im voraus besten Dank
    Ahnenhans


    Angehängte Dateien
  • M_Nagel
    Erfahrener Benutzer
    • 13.10.2020
    • 1679

    #2
    Seite 22

    Womit sich submissest empfiehlt
    des
    Königlichen Landgerichts

    Armenpflegschaftsrath der Gemeinde Haderstadl

    Dr: Bongraz
    Der Kantzler?

    Seite 24

    Praes
    der k. Landgerichts Assess.
    Drexler
    Act. Rechtsprkt.
    Engel

    1) Vor allem erklärt Michl Bräu,
    daß er bereits von Johann Auer
    einen Kaufschillingsbetrag
    von 127 f
    erhalten habe, sodaß davon
    nun mehr
    223 f
    zur Entrichtung restiren.

    2) Was hieran im Protokolle
    v. 26 t. Jänner 1833 bedungen
    wurde, wornach Bräu die
    Verbindlichkeit auf sich nahm,
    von dem Kaufschillinge
    100 f
    Zuletzt geändert von M_Nagel; 28.10.2020, 12:43.
    Schöne Grüße
    Michael

    Kommentar

    • mawoi
      Erfahrener Benutzer
      • 22.01.2014
      • 3968

      #3
      Seite 25

      in jährlichen 10 f Lasten zu nehm-
      en, so wollen die beiden Kontra-
      henten diesen Packt dahin abän-
      dern, das Johann Auer die Obliegen-
      heit auf sich nimmt, diese 100 f eben-
      falls baar zu entrichten.

      3) Johann Auer, der Vater des
      Gesuchstellers, bemerkt hierauf,
      daß er seinem Sohne ein Eltern-
      gut von 200 f. gebe und diese so-
      gleich könne ausfolgen lassen.

      4) der Verkäufer Michl Bräu
      habe 100 f bereits von der Braut
      des Johann Auer und 27 f von Ihm
      resp(ektive) von seinem Vater erhalten.

      5) die Landgemeinde Schachendorf
      und Kammünster hat bereits das
      Vermögen der Braut des Johann
      Auer und seines eigenen im
      Betrage zu 400 f. bezeugt, so
      daß desswegen kein Anstand
      obwalten kann.

      6) Was die noch restigen
      223 f
      betrifft, so bekräftigen Johann
      Auer und sein Vater wiederholt,
      daß sie jederzeit bereit seien,


      VG
      mawoi

      Kommentar

      • Ahnenhans
        Erfahrener Benutzer
        • 31.10.2012
        • 543

        #4
        Hallo


        Vielen Dank an
        mawoi und M_Nagel für die Hilfe.
        Vielleicht kann noch jemand über die Seite 24 drüber schauen.


        LG Ahnenhans

        Kommentar

        • Karla Hari
          Erfahrener Benutzer
          • 19.11.2014
          • 5878

          #5
          hola,


          Seite 24

          Praes
          des k. Landgerichts Assess.
          Drexler
          Act. Rechtsprkt
          Engel

          Protokoll
          in der Ansiedlungssache des
          Johann Auer, 1 / 16 Gütler v. Schön-
          ferchen, abgehalten Kamm den
          3 ten Juli 1833

          Es erscheinen heute freiwillig
          vor Gericht
          1) Johann Auer von Schönferchen,
          2) Michl Bräu v. Haderstadl u.
          3) Johann Auer, 1/16 Gütler von
          Schönferchen
          und bitten nachstehende Erklär-
          ung zu Protokoll zu nehmen.

          1) Vor allem erklärt Michl Brau,
          daß er bereits von Johann Auer
          einen Kaufschillingsbetrag
          von 127 f
          erhalten habe, sodaß davon
          nur mehr
          223 f
          zur Entrichtung erstinen.

          2) Was hieran im Protokolle
          v. 26 t. Jänner 1833 bedungen
          wurde, wonaach Bräu die
          Verbindlichkeit auf sich nahm,
          von dem Kaufschillinge
          100 f
          Lebe lang und in Frieden
          KarlaHari

          Kommentar

          • Ahnenhans
            Erfahrener Benutzer
            • 31.10.2012
            • 543

            #6
            Hallo
            vielen Dank Karla Hari
            für deine Hilfe
            LG Ahnenhans

            Kommentar

            • mawoi
              Erfahrener Benutzer
              • 22.01.2014
              • 3968

              #7
              zur Entrichtung restiren (=ausstehen, fehlen).


              VG
              mawoi

              Kommentar

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