Konventionen der Standesämter bei Namens- und Ortsangaben in Urkunden?

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  • Schlingel
    Benutzer
    • 19.10.2018
    • 48

    Konventionen der Standesämter bei Namens- und Ortsangaben in Urkunden?

    Ich habe jüngst eine Berliner Eheschließungsurkunde von 1943 erhalten, in der sich im Zweiten Teil auch Angaben zu den Eltern der Brautleute finden.

    1. Dort gibt es die per Unterstrich zu markierende Auswahl "Wohnort" und "letzter Wohnort".

    Gab/gibt es Konventionen zwischen den StA, was mit "letzter Wohnort" gemeint ist?

    Ich habe bisher immer angenommen, dass dies darauf hinweist, dass die Person bereits verstorben ist. Oder wurde "letzter Wohnort" auch mit Unterstrich versehen, wenn die Person einfach nur (unbekannt) verzogen ist?

    2. In meinem Fall steht der Mädchenname der verwitweten Brautmutter in der Eheurkunde der Tochter.

    Gab es bezüglich des zu verwendenden Familiennamens eine Regelung in den Standesämtern?

    Kann ich in meinem Fall eine zweite Ehe ausschließen? Und wenn ja, kann ich dann davon ausgehen, dass sie unter ihrem Mädchennamen in die Sterbeannalen eingegangen ist?


    Die StA-Mitarbeiterin konnte mir leider keine Auskunft auf meine Fragen geben.


    siehe auch der konkrete thread zur gesuchten Sterbeurkunde: https://forum.ahnenforschung.net/sho...d.php?t=167157
  • Kasstor
    Erfahrener Benutzer
    • 09.11.2009
    • 13440

    #2
    Hallo,

    habe jetzt nicht alles durchgelesen.

    Was ist denn mit dem Sohn? lt Rdvermk Geb-Urk ja in Bonn verstorben. In Adressbüchern 41/42 und 1956 finde ich einen Max Mette in der Münsterstr 28, 1941/42 noch mit d Vermerk Telegraphen-Bauhandw., 1956 allgemein keine Berufsangaben. 1939 noch kein Eintrag in Bonn. Sollte sie den Krieg überlebt haben, vllt ja zum Sohn gezogen?

    Frdl Grüße


    Thomas
    FN Pein (Quickborn vor 1830), FN Hinsch (Poppenbüttel, Schenefeld), FN Holle (Hamburg, Lüchow?), FN Ludwig/Niesel (Frankenstein/Habelschwerdt) FN Tönnies (Meelva bei Karuse-Estland, später Hamburg), FN Lindloff (Altona, Lüneburg, Suderburg)

    Ceterum censeo progeniem hominum esse deminuendam

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    • DoroJapan
      Erfahrener Benutzer
      • 10.11.2015
      • 2510

      #3
      Hallo,

      Vielleicht wurden die Unterlagen vernichtet (Luftangriffe während des 2. WKs) und der Kontakt zur Mutter ist abgebrochen?

      Eine erneute Heirat der Mutter würde ich nicht ausschließen.

      liebe grüße
      Doro
      Brandenburg: Lehmann: Französisch Buchholz; Mädicke: Alt Landsberg, Biesdorf; Colbatz/Kolbatz: Groß Köris; Lehniger, Kermas(s), Matzke: Schuhlen-Wiese(Busch)
      Schlesien: Neugebauer: Tschöplowitz+Neu-Cöln (Brieg); Gerstenberg: Pramsen; Langner, Melzer, Dumpich: Teichelberg (Brieg); Kraft: Dreißighuben (Breslau), Lorankwitz
      Pommern-Schivelbein: Barkow: Falkenberg; Bast: Bad Polzin
      Böhmen-Schluckenau: Pietschmann: Hainspach, Schirgiswalde; Kumpf: Alt Ehrenberg 243, 28; Ernst: Nixdorf 192

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      • Schlingel
        Benutzer
        • 19.10.2018
        • 48

        #4
        Zitat von Kasstor Beitrag anzeigen

        Was ist denn mit dem Sohn? lt Rdvermk Geb-Urk ja in Bonn verstorben.

        Hallo Thomas,


        danke für den Hinweis, aber in der Sterbeurkunde des Sohns finden sich leider keine Hinweise - und in einer möglicherweise dazu existierenden Sammelakte (habe noch nicht geprüft, ob überhaupt eine existiert) dürften sich wohl keine Hinweise auf die Mutter befinden.


        Gruß
        Thomas

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        • Kai M
          Erfahrener Benutzer
          • 06.07.2017
          • 232

          #5
          Hallo,

          zu deinen Fragen

          Gab/gibt es Konventionen zwischen den StA, was mit "letzter Wohnort" gemeint ist?
          Ein letzter Wohnort ist der letzte Ort an dem eine Person ihren Wohnsitz hatte. Ich würde sagen in 99% der Fälle ist das auch der Sterbeort aber nicht zwangsläufig. Auf jeden Fall sollte die Person da schon verstorben sein. Sonst macht die Angabe keinen Sinn.

          2. In meinem Fall steht der Mädchenname der verwitweten Brautmutter in der Eheurkunde der Tochter.
          Ich habe mal in den zweiten Teil der Heiratsurkunde meiner Oma und ihrer Schwester nachgesehen. Dort steht bei den Müttern als Familienname auch nur der Geburtsname. Es ist also normal das dort nicht geschrieben steht "Müller geb. Schmidt" sondern nur Schmidt. Das heißt auf keinen Fall, dass die Frauen als Familiennamen ihren Geburtsnamen trugen. Wenn die Mütter nochmals geheiratet haben, kann dort auch stehen "jetzt verehelichte Meier".

          Viele Grüße
          Kai

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          • Anna Sara Weingart
            Erfahrener Benutzer
            • 23.10.2012
            • 15113

            #6
            Hallo
            Wenn in der Eheschließungsurkunde des Sohnes für seine Mutter ihr "letzter Wohnort" statt "Wohnort" bezeichnet wird, dann ist sie sicherlich verstorben, denn welcher Sohn wüßte nicht wo seine hochbetagte Mutter wäre? Früher hatten Männer noch Ehrverhalten, und dazu gehörte natürlich, dass der Sohn sich um seine Mutter kümmert.
            Viele Grüße

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            • Schlingel
              Benutzer
              • 19.10.2018
              • 48

              #7
              Hallo Kai,

              danke für den Hinweis zu Deinen Vorfahren (ich habe hier nämlich keine vergleichbaren Auszüge vorliegen), das ist ja mal eine konkrete Info die mich weiter bringt. Zwar leuchtet mir nicht ein, wieso man das so gehandhabt hat, da die verheirateten Frauen in den Sterbenamensregistern ja auch häufig unter ihren Ehenamen gelistet sind ... aber egal: es ist ein hoffnungsvoller Ansatz.

              Demnach müßte sich also mit 99%iger Wahrscheinlichkeit eine vor 1943 in Berlin verstorbene Reichstein finden lassen ... bleiben also nur noch schlappe 23 Jahre Sterberegister zu durchsuchen dann werde ich gleich mal loslegen

              Hallo Anna Sara Weingart,

              in der Eheschließungsurkunde des Sohnes steht - wie von mir erwähnt - leider gar nichts zu seinen Eltern (da gab es auf den Vordrucken von 1926 keine Position für, wie Martina Rohde auch in ihrem Beitrag vom 27.10.18 erwähnte). Was nicht ausschließen muss, dass der Verstorbene ein treusorgender Sohn mit vorbildlichem Ehrverhalten gewesen ist

              Kommentar

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