Ich habe jüngst eine Berliner Eheschließungsurkunde von 1943 erhalten, in der sich im Zweiten Teil auch Angaben zu den Eltern der Brautleute finden.
1. Dort gibt es die per Unterstrich zu markierende Auswahl "Wohnort" und "letzter Wohnort".
Gab/gibt es Konventionen zwischen den StA, was mit "letzter Wohnort" gemeint ist?
Ich habe bisher immer angenommen, dass dies darauf hinweist, dass die Person bereits verstorben ist. Oder wurde "letzter Wohnort" auch mit Unterstrich versehen, wenn die Person einfach nur (unbekannt) verzogen ist?
2. In meinem Fall steht der Mädchenname der verwitweten Brautmutter in der Eheurkunde der Tochter.
Gab es bezüglich des zu verwendenden Familiennamens eine Regelung in den Standesämtern?
Kann ich in meinem Fall eine zweite Ehe ausschließen? Und wenn ja, kann ich dann davon ausgehen, dass sie unter ihrem Mädchennamen in die Sterbeannalen eingegangen ist?
Die StA-Mitarbeiterin konnte mir leider keine Auskunft auf meine Fragen geben.
siehe auch der konkrete thread zur gesuchten Sterbeurkunde: https://forum.ahnenforschung.net/sho...d.php?t=167157
1. Dort gibt es die per Unterstrich zu markierende Auswahl "Wohnort" und "letzter Wohnort".
Gab/gibt es Konventionen zwischen den StA, was mit "letzter Wohnort" gemeint ist?
Ich habe bisher immer angenommen, dass dies darauf hinweist, dass die Person bereits verstorben ist. Oder wurde "letzter Wohnort" auch mit Unterstrich versehen, wenn die Person einfach nur (unbekannt) verzogen ist?
2. In meinem Fall steht der Mädchenname der verwitweten Brautmutter in der Eheurkunde der Tochter.
Gab es bezüglich des zu verwendenden Familiennamens eine Regelung in den Standesämtern?
Kann ich in meinem Fall eine zweite Ehe ausschließen? Und wenn ja, kann ich dann davon ausgehen, dass sie unter ihrem Mädchennamen in die Sterbeannalen eingegangen ist?
Die StA-Mitarbeiterin konnte mir leider keine Auskunft auf meine Fragen geben.
siehe auch der konkrete thread zur gesuchten Sterbeurkunde: https://forum.ahnenforschung.net/sho...d.php?t=167157
Kommentar