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  #1  
Alt 28.06.2020, 00:03
KeineAhnenung KeineAhnenung ist offline männlich
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 09.04.2019
Beiträge: 156
Standard was bedeutet "neu gestüfften Hof"

Die Suche betrifft das Jahr oder den Zeitraum: 1650
Genaue Orts-/Gebietseingrenzung: Bayern LKR Dachau
Konfession der gesuchten Person(en): Katholisch
Bisher selbst durchgeführte Internet-Recherche (Datenbanken):

Transcription

Zur Antwortfindung bereits genutzte Anlaufstellen (Ämter, Archive):





Hallo Forum,
weiss jemand was ein " neu gestüffter" Hof ist.
Kann es sich hier um eine nach Kauf aufgebautes Hofgebäude handeln
weil er eine Brandstätte gekauft und einen Hof aufgebaut hat
oder beschreibt dies das Eigentumsverhältnis ähnlich einer Freystüfft?


Transcriptionsausschnitt:
Kloster Indersdorf Literalien 57 (1664-1691)

Fol. 63-1, 10.03.1667 Übergab ......


Beginn Fol. 63-1
Neustüft, den 10. Marty 1667
Auf erlangten Consens der hochgenedtigen
Grundtherrschaft des Lobl:[ichen] Unser lieb[en] Frauen
Stüfft: Und Clossters Inderstorf, hat ....
zu Glonerstorf sein in der Hofmarch
alda eingelegnen vnd den 19. Aug[ust] 1649 Neu-
gestüfften Hof .. [an seinen Sohn übergeben]


__________________
Viele Grüße
Rudi

Wer ist Burghard Wolf?
Ich erforsche den Namen Wolf im Jahr 1400 bis ca 1650/ heute
in den Regionen und Landkreisen: Dachau, Schlehdorf, Unterau, Weilheim, Bad Tölz, Garmisch und im Bay. Oberland.

mit den Orten Benediktbeuern, Kochel,Murnau,
Ohlstadt, Weichs, Sindelsdorf, Bad Tölz, Antdorf, Hugelfing, Spatzenhausen, Apfelbichel, Ober- und Unterbraunen, Ettal
Schwaigen, Ober-/ Untersöchering, Egelfing, Egenried, Habach,Rottenbuch,
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  #2  
Alt 28.06.2020, 00:55
Anna Sara Weingart Anna Sara Weingart ist offline
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 23.10.2012
Ort: Berlin
Beiträge: 15.024
Standard

Hallo
"gestüfft" bedeutet "gestiftet"

Das geht aus den Zitaten hervor:

"... Testament auffgericht und darinnen ein Almusen gestüfft ..."

"Item es soll ein Caplan, ob einer oder mehr auf die genannt Capell gestüfft und gesetzt worden ... Item wenn auch in die Capell zu Ittelspurg eine Mess solte gestüfftet werden."
__________________
Viele Grüße
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  #3  
Alt 28.06.2020, 12:33
RHab RHab ist offline männlich
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 18.08.2017
Ort: Bayern / Chiemgau
Beiträge: 303
Standard

Hallo,

laut Literatur weißt Neustift auf eine spezielle Pachtform des Hofes hin (neben u.a. Freistift und Leibrecht/Leibgeding), und das Neustiftrecht musste normalerweise nicht beim Tod oder Veränderung (z.B. Übergabe) des Pächter sondern beim Tod oder Veränderung des Grundherren erneuert werden. Wenn der Grundherr also das Kloster Indersdorf war, dann müsste nach dem Tode des Probsts und Einsetzung des neuen Probst als neuer Grundherr das Freistiftrecht erneuert werden, also der Hof neu ver- bzw. gestiftet werden. Soweit die Theorie.

Da aber weder 1649 noch 1667 in Indersdorf der Probst wechselte (Martin Riegg von 1640–1662 und Jakob Kipferle von 1662–1672, laut Wikipedia), schließe ich doch eher darauf, dass 1649 - also nach Ende des 30jährigen Krieges - der ggf. verlassene/öd-liegende Hof (z.B. nach Wiederaufbau) einen neuen Pächter bekam, und dass dieser ihn 1667 entweder an seinen Sohn übergeben hat oder aber dass etwas neues hinzugekommen ist. Zu beiden Daten hatte sich wohl die Höhe des Stifts (also der an den Grundherren zu leistenden Pachtabgaben) geändert, so dass neu "gstüfft" hat werden müssen.

Grüße
Ralph
__________________
Wenn Ihr auf einen älteren Beitrag von mir antwortet, dann schreibt mir bitte auch kurz eine PN, um mich darauf aufmerksam zu machen. Ich bekomme ja keinerlei Benachrichtigungs-E-Mails vom Forum mehr

Meine Forschungsschwerpunkte: www.rkbaf.de

Geändert von RHab (28.06.2020 um 14:12 Uhr)
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  #4  
Alt 28.06.2020, 23:18
KeineAhnenung KeineAhnenung ist offline männlich
Erfahrener Benutzer
Themenstarter
 
Registriert seit: 09.04.2019
Beiträge: 156
Standard

Hallo Anna Sarah und Ralph,


vielen Dank für eure Hilfe.



Ralph, tatsächlich wurde der Hof 1649 an einen neuen Besitzer übergeben
und dann an den Sohn weitergegeben.


Wir wissen aber leider nicht sicher , ob es 1649 eine Brandstätte war.
Daher wäre es zu schön gewesen, wenn das Kloster damit "ein neues
Gebäude, z.B. durch Holz o.ä. gestiftet oder einen Neubau bezeichnet hätte".


Aber so erklärt sich natürlich logisch und richtig und die Brandstätte kann darausnicht gefolgert werden.


Vielen Dank, die Suche geht weiter.
__________________
Viele Grüße
Rudi

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neugestüffter hof

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