von Dalwigk (von im Namen tragen)

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  • ende2018
    Neuer Benutzer
    • 29.12.2018
    • 3

    von Dalwigk (von im Namen tragen)

    Guten Abend!

    Mich würde interessieren, wie man sich sein "von" zurückholt und ob man überhaupt einen Anspruch auf diesen Namenszusatz hat.

    Mein Nachname ist "Dalwigk". Den Namen gibt es nachweislich auch mit einem "von": https://de.wikipedia.org/wiki/Dalwigk

    Sorry, wenn ich etwas unerfahren klinge, aber ich kenne mich auf diesem Gebiet leider überhaupt nicht aus:
    - Kann man seinen Nachnamen (in diesem Fall "Dalwigk") um das "von" ergänzen lassen?
    - Wenn ja, an wen muss man sich wenden (Standesamt)?
    - Welche Unterlagen benötigt man?

    Ich würde mich sehr über eine Antwort freuen.
  • consanguineus
    Erfahrener Benutzer
    • 15.05.2018
    • 5533

    #2
    Hallo Ende,

    vermutlich wirst Du mindestens einen Beleg dafür beibringen müssen, daß Du von den adeligen Dalwigk abstammst. Die Namensgleichheit alleine ist noch kein Beweis für einen familiären Zusammenhang.

    Viel Erfolg!
    Suche:

    Joh. Christian KROHNFUSS, Jäger, * um 1790
    Carl KRÜGER, Amtmann in Bredenfelde, * um 1700
    Georg Melchior SUDHOFF, Pächter in Calvörde, * um 1680
    Ludolph ZUR MÜHLEN, Kaufmann in Bielefeld, * um 1650
    Dorothea v. NETTELHORST a. d. H. Kapsehden, * um 1600
    Thomas SCHÜTZE, Bürgermeister in Wernigerode 1561

    Kommentar

    • ende2018
      Neuer Benutzer
      • 29.12.2018
      • 3

      #3
      Hallo!

      Erstmal vielen Dank für deine Antwort. Wie erbringt man so einen Nachweis bzw. wer ist dafür zuständig? Entnimmt man das dem Stammbuch?

      Vielen Dank im Voraus!

      Kommentar

      • consanguineus
        Erfahrener Benutzer
        • 15.05.2018
        • 5533

        #4
        Hallo!

        Du forschst halt ganz normal so lange in der väterlichen Linie zurück, bis Du auf einen Vorfahren stößt, der mal von Dalwigk hieß und aus irgendeinem Grunde seinen Adelstitel abgelegt hat bzw. dazu gezwungen wurde, denn auch letzteres kam während eines Zeitraumes im 19. Jahrhundert vor, wenn ein Adeliger nämlich irgendeine Straftat begangen hatte. Genau kenne ich mich bei der Aberkennung des Adels und den Voraussetzungen hierfür nicht aus.

        Es gab auch, wenn ich mich recht erinnere, in Preußen mal eine gesetzliche Regelung, daß Adelige keine kgl. preußische Domäne pachten durften. Da las ich von einem Fall, daß zwei Brüder keinen Gebrauch von ihrem Adel gemacht haben oder ihn sogar offiziell ablegten weil sie eben eine bestimmte Domäne pachten wollten. Deren Nachfahren haben nachgewiesen, daß sie von diesen Brüdern abstammten und bekamen ihren Adel wieder. Das war allerdings vor 1918.

        Vielleicht ist Dein Vorfahr auch ein uneheliches Kind eines von Dalwigk. Oder die Mutter war nicht standesgemäß. Wer weiß?

        Falls Du also tatsächlich von den von Dalwigk abstammen solltest, so wäre das eigentlich Spannende daran, zu erforschen, weshalb jemand seinen Titel ablegte oder nicht führen durfte. Ich glaube allerdings kaum, daß sich ein deutsches Standesamt im Jahre 2019 noch auf eine Hinzufügung des Adelsprädikates zu Deinem Familiennamen einlassen würde, auch wenn er Dir nachweislich eigentlich zustehen würde. Man muß das deutsche Namensrecht nicht verstehen.

        Vielleicht kann Dir der Familienverband der Familie von Dalwigk weiterhelfen. Ich gehe davon aus, daß sie so etwas haben. Aber ich vermute, sie werden dort bei solchen Anfragen nicht vor Begeisterung an die Decke springen.

        Viele Grüße
        consanguineus
        Suche:

        Joh. Christian KROHNFUSS, Jäger, * um 1790
        Carl KRÜGER, Amtmann in Bredenfelde, * um 1700
        Georg Melchior SUDHOFF, Pächter in Calvörde, * um 1680
        Ludolph ZUR MÜHLEN, Kaufmann in Bielefeld, * um 1650
        Dorothea v. NETTELHORST a. d. H. Kapsehden, * um 1600
        Thomas SCHÜTZE, Bürgermeister in Wernigerode 1561

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        • gki
          Erfahrener Benutzer
          • 18.01.2012
          • 4839

          #5
          Hallo,

          ich tät die Idee beerdigen. Selbst wenn Du den Nachweis führen könntest, daß Du von einem von Dalwigk von vor 1900 abstammst: Das deutsche Namensrecht ist sehr konservativ, Namensänderungen sind fast unmöglich.
          Gruß
          gki

          Kommentar

          • ende2018
            Neuer Benutzer
            • 29.12.2018
            • 3

            #6
            Hey!

            Vielen Dank für die ausführliche(n) Antwort(en). Mit dem Deutschen Namensrecht kenne ich mich leider nicht aus. Einen Wunsch auf Namensänderung so begründen zu können, dass es den gesetzlichen Anforderungen, die ich soeben überflogen habe, entspricht, halte ich auch für unwahrscheinlich.

            Trotzdem vielen Dank für die Hilfe!

            Kommentar

            • consanguineus
              Erfahrener Benutzer
              • 15.05.2018
              • 5533

              #7
              Hallo gki,

              sehe ich genauso! Besser, man läßt die Sache ruhen. Genaugenommen, also vom Standpunkt des gesunden Menschenverstandes aus betrachtet, liegt ja noch nicht einmal eine Namensänderung vor, denn wenn der Fragesteller tatsächlich seine patrilineare Abstammung von einem von Dalwigk nachweisen könnte, so wäre er ohne Zweifel ein Mitglied der Familie von Dalwigk und dann würde er ja nur seinen ursprünglichen Familiennamen annehmen. Aber der Gesetzgeber, und wenn nicht der, dann ein Standesbeamter, der morgens schlecht verdaut hat, wird das sicherlich anders sehen. Recht haben und Recht bekommen ist in diesem Staate leider oft zweierlei...

              Viele Grüße
              consanguineus
              Suche:

              Joh. Christian KROHNFUSS, Jäger, * um 1790
              Carl KRÜGER, Amtmann in Bredenfelde, * um 1700
              Georg Melchior SUDHOFF, Pächter in Calvörde, * um 1680
              Ludolph ZUR MÜHLEN, Kaufmann in Bielefeld, * um 1650
              Dorothea v. NETTELHORST a. d. H. Kapsehden, * um 1600
              Thomas SCHÜTZE, Bürgermeister in Wernigerode 1561

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              • Opa98
                Erfahrener Benutzer
                • 26.04.2017
                • 1120

                #8
                Ich hatte mal ein Praktikum in der Namensänderungsbehörde.

                Ein von wird in der Regel nicht gewährt. Es gibt mehrere Möglichkeiten sich diesen Adelstitel wieder zuerkennen zu lassen.

                Genaueres dazu in der Namensänderungsverwaltungsvorschrift. Oder mal bei der Namensänderungsbehörde nachfragen.

                LG

                Alex
                ~Die Familie ist das Vaterland des Herzens~
                Guiseppe Mazzini

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