Beruf Erbschenk einer kleinen Ortschaft im 18. Jhdt.

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  • mq73
    Erfahrener Benutzer
    • 03.11.2011
    • 252

    [gelöst] Beruf Erbschenk einer kleinen Ortschaft im 18. Jhdt.

    Jahr, aus dem der Begriff stammt: 1776
    Region, aus der der Begriff stammt: Altenhain, Kirchgemeinde Flöha, Sachsen


    Hallo,

    bei der Taufe einer meiner Vorfahren wurde als Beruf des Kindsvaters "Gärtner und Erb-Schenk in Altenhain" angegeben. Weiß jemand, wie die Tätigkeit eines Erbschenken aussah? Ein Forenmitglied meinte, der Beruf hinge mit dem Mundschenk zusammen. Ich kenne den Mundschenk nur als höfisches Amt bzw. als Erzamt, das mit der Kurfürstenwürde verbunden war. Wie lässt sich dann aber ein Erbschenk/Mundschenk im kleinen Altenhein (Frankenberg) erklären?? Oder war der Erbschenk hier einfach ein Gastwirt oder ein Getränkelieferant des Hofes?

    LG
    Andreas
  • rkurza
    Erfahrener Benutzer
    • 21.09.2014
    • 150

    #2
    Hallo

    nach dem schweizerischen Wörterbuch ist ein (Erb)..Schenk die Bezeichnung für einen Diener des Fürsten bei Hof. Es war ein Amt, dessen Aufgaben man auch erben konnte, daher die Bezeichnung Erbschenk
    Richard
    Ich suche in Schleswig-Holstein (Kiel, Rendsburg, Barghorst, Langenrade, Mist) nach Ehmke, Kurdts, Rumohr und Hennings
    in Schlesien (Trembatschau, Türkwitz, Kunzendorf) suche ich nach Kurzawa, Lenort, Kulla, Glowik

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    • Scherfer
      Moderator
      • 25.02.2016
      • 2512

      #3
      Hallo Andreas,

      schau mal hier im Abschnitt "Geschichte". Da steht auch was zu den Erbschenken.

      Kommentar

      • zeilenweise
        Erfahrener Benutzer
        • 10.07.2018
        • 322

        #4
        Der Wikipedia-Artikel wirft mehr Fragen auf,als er beantwortet...
        aber vielleicht gibt es ja ein Buch über die Geschichte des Ortes.
        Gruß, zeilenweise

        Kommentar

        • Xylander
          Erfahrener Benutzer
          • 30.10.2009
          • 6447

          #5
          Hallo zusammen,
          In der Wikipedia-Diskussionsseite gibt es dazu recht eingehende Erläuterungen. Vielleicht helfen die weiter?
          https://de.wikipedia.org/wiki/Diskussion:Altenhain_(Frankenberg)
          Nachtrag: der Link geht wegen fehlender schließender Klammer nicht. Also muss man die Artikelseite Altenhain(Frankenberg) in Wikipedia aufrufen und da auf den Reiter Diskussion klicken.
          Viele Grüße
          Xylander
          Zuletzt geändert von Xylander; 07.09.2018, 14:17. Grund: Nachtrag

          Kommentar

          • Anna Sara Weingart
            Erfahrener Benutzer
            • 23.10.2012
            • 15113

            #6
            Hallo, ein Schenk ist ein Gastwirt.
            In Altenhain gab es eine sogenannte "Erbschenke" - https://books.google.de/books?id=Diy...enhain&f=false

            Erklärungen was eine Erbschenke ist:




            Für Altenhain gebe ich folgende Definition:
            Mit dem Besitz der Schenke in Altenhain war das Erbgerichtsamt verbunden. --> https://de.wikipedia.org/wiki/Erbgericht
            Daher wohl auch die Bezeichnung Erbschenke.

            Viele Grüsse
            Zuletzt geändert von Anna Sara Weingart; 07.09.2018, 13:25.
            Viele Grüße

            Kommentar

            • Anna Sara Weingart
              Erfahrener Benutzer
              • 23.10.2012
              • 15113

              #7
              Häufig war mit dem Erbrichteramt auch das Schankrecht und das Braurecht verbunden. Deshalb tragen noch heute in einigen Dörfern die Gaststätten den Namen "Erbgericht".

              Dein Vorfahr in Altenhain besaß also solch eine Erbschenke mit den damit verbundenen Privilegien und Richteramt, neben seiner Tätigkeit als "Gärtner" (vielleicht ein Weingärtner ?)
              Zuletzt geändert von Anna Sara Weingart; 07.09.2018, 13:40.
              Viele Grüße

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              • Malte55
                Erfahrener Benutzer
                • 02.08.2017
                • 1625

                #8
                Die besten Erklärungen zum Erbschenk finden sich sicherlich im Kirchenbuch selbst, wenn man erstmal alle familiären Daten zusammengetragen hat.
                Malte

                Kommentar

                • Lock
                  Erfahrener Benutzer
                  • 07.04.2016
                  • 452

                  #9
                  Erbschenk

                  Hallo Andreas

                  Da ich ja quasi fast um die Ecke wohne und mir Altenhain bekannt ist, wird es sich um einen Gastwirt handeln. Es müsste sich um das ehemalige Gut direkt an der B 180 handeln welches heute wohl ein Spielcenter beherbergt.

                  @Sara Weinbau fällt in dieser Gegend aus.

                  und höfisches Amt wird es auch nicht sein, denn der Hof war bissel weiter Weg.
                  Meißen Oder Dresden je nach Zeitraum.

                  v.G.Gerhard

                  Kommentar

                  • henrywilh
                    Erfahrener Benutzer
                    • 13.04.2009
                    • 11784

                    #10
                    ASW hat mit #6 und #7 völlig Recht.
                    Es handelt sich 100%-ig um den Inhaber einer "Erbschä/enke".

                    Ein "Gärtner" ist in bestimmten Regionen nichts anderes als ein Bauer.
                    Schöne Grüße
                    hnrywilhelm

                    Kommentar

                    • Malte55
                      Erfahrener Benutzer
                      • 02.08.2017
                      • 1625

                      #11
                      Der Gärtner und Erbschenk zu Altenhayn war also auch zugleich der Dorfrichter, wie in #6 und #7 behauptet? Ist es zu viel verlangt, wenn ich dafür einen Beleg sehen möchte?
                      Warum wird der Ort Altenhayn in 6 Bauergüter und 3 Gärtnergüter unterteilt, wenn der Gärtner >nichts anderes als ein Bauer< ist?
                      LG Malte

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                      • Xylander
                        Erfahrener Benutzer
                        • 30.10.2009
                        • 6447

                        #12
                        Hallo zusammen,
                        nochmal mein Hinweis auf die Diskussionseite zum Wikipedia-Artikel Altenhain(Frankenberg). Daraus folgendes Zitat.
                        Viele Grüße
                        Xylander

                        Beanstandete geschichtliche Angaben
                        Die historischen Angaben stehen tatsächlich so in August Schumanns Staats-, Post- und Zeitungs-Lexikon von Sachsen, Auflage von 1814, S. 72. Nun habe ich im Rahmen eigener Forschung (Klaffenbach) feststellen müssen, daß Schumanns statistische Angaben manchmal schon etwas veraltet waren. Außerdem müssen wir bedenken, daß es sich um ein historisches Werk handelt, dessen Verfasser vor 200 Jahren manches anders beurteilte, als wir heute.
                        Ich setze mal den Originaltext von Schumann hierher, in historischer Orthographie. Einige Ergänzungen füge ich in Klammern ein.
                        Altenhain, Dorf im Erzgebirgischen Kreise, im Amte Frankenberg, auf der rechten Seite der Flöhe (hier irrt Schumann, muß heißen Zschopau!), Lichtenwalde gegen über, und 3/4 Stunden (ca. 3,5km) südlich von Frankenberg gelegen. Es hat 29 Häuser und 163 Einwohner, unter denen 6 Bauern(güter), 3 Gärtner (das waren Häuser mit einem größeren Grundstück, das z.B. etwas Kleinviehhaltung ermöglichte, die restlichen 20 Häuser hatten nur kleine Grundstücke), 4 3/4 Magazinhufe (das war eine Bemessung für die Getreideabgaben an die Militärmagazine, dieser unterlagen nur die Bauern), 577 volle, 375 gangbare und 202 cad. (caducke) Steuerschocke (Das war eine Art Grundsteuer, die an der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Grundstücke gemessen wurde. Die vollen Schocke repräsentieren den Stand von 1628, die caducken (hinfälligen) Schocke stehen für die Verluste durch den 30-jährigen Krieg. Nur die gangbaren Schocke wurden besteuert). Das Dorf ist nach Flöhe eingepfarrt, hat einen Wahlrichter (1814) und eine Erbschenke. (Das ist kein Widerspruch, da offensichtlich das Richteramt 1814 nicht mehr an den Besitz der Schenke gebunden war. Der nächste Satz klärt dies Vormahls (also vor 1576) war hier ein Erbgericht, allein im J. 1576 kaufte es Wolf von Schönberg für 1500 Gülden (wirklich so geschrieben!), und machte das noch existierende Vorwerk vor Altenhain daraus, welches nun (1814) königlich und an den Amtsverwalter in Frankenberg mit verpachtet ist.
                        Zuletzt geändert von Xylander; 07.09.2018, 21:03.

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                        • henrywilh
                          Erfahrener Benutzer
                          • 13.04.2009
                          • 11784

                          #13
                          Zitat von Malte55 Beitrag anzeigen
                          Der Gärtner und Erbschenk zu Altenhayn war also auch zugleich der Dorfrichter, wie in #6 und #7 behauptet? Ist es zu viel verlangt, wenn ich dafür einen Beleg sehen möchte?
                          Warum wird der Ort Altenhayn in 6 Bauergüter und 3 Gärtnergüter unterteilt, wenn der Gärtner >nichts anderes als ein Bauer< ist?
                          LG Malte
                          Es kam mir auf das Wesentliche an:
                          Der "Erbschenk" war der Inhaber einer "Erbschenke", die mit vererbbarem Schenkrecht ausgestattet war. Das ist der Kern der Anfrage.

                          Dorfrichter kann der zugleich gewesen sein, zeitlich und regional gewiss unterschiedlich. Unwichtig.

                          Und: Ok., ein "Gärtner" war ein minderer Bauer.
                          Schöne Grüße
                          hnrywilhelm

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                          • zeilenweise
                            Erfahrener Benutzer
                            • 10.07.2018
                            • 322

                            #14
                            Schankrecht war früher eine hart umkämpfte Sache. Man muss sich vorstellen, dass viele Leute zu Hause Bier gebraut haben, weil es einfach das Alltagsgetränk war vor der Einführung von Tee, Kaffee und Cola. Aber nicht jeder durfte das Bier auch ausschenken und verkaufen - was ein einträgliches Geschäft war. Wer das Schankrecht besaß, hat sorgfältig darauf geachtet, dass jeder neue Herr ihm das bestätigt und dass niemand es ihm streitig macht. Und tatsächlich war das Schankrecht nicht selten an das Haus gebunden, ging also auf den jeweiligen Besitzer über. Das Wort "Erbschenk" kannte ich dafür noch nicht, aber die Erklärung finde ich jetzt sehr schlüssig.


                            Mein Wissen stammt aus Kiel, und hier hatte zum Beispiel der Ratskeller lange das Monopol beim Schankrecht - das heißt, die Ratsherren haben sich da eine nette Zusatzeinnahme garantiert. Insofern ist die Verbindung mit dem Richteramt auch nicht so ungewöhnlich, wie es für uns heute erscheint.
                            Zuletzt geändert von zeilenweise; 07.09.2018, 23:21.
                            Gruß, zeilenweise

                            Kommentar

                            • henrywilh
                              Erfahrener Benutzer
                              • 13.04.2009
                              • 11784

                              #15
                              Genau.

                              Ich glaube, wir hatten hier mal eine Anfrage nach "Krüger" und "Erbkrüger". Bis man die wiederfindet, kann man ja mal nach "Erbkrug" googlen:



                              Zuletzt geändert von henrywilh; 07.09.2018, 23:38.
                              Schöne Grüße
                              hnrywilhelm

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