Quelle bzw. Art des Textes: Heiratsurkunde
Jahr, aus dem der Text stammt: 1823
Ort und Gegend der Text-Herkunft: Krefeld
Namen um die es sich handeln sollte: Johann Knösels / Anna Sibilla Henneser
Jahr, aus dem der Text stammt: 1823
Ort und Gegend der Text-Herkunft: Krefeld
Namen um die es sich handeln sollte: Johann Knösels / Anna Sibilla Henneser
Hallo und guten Morgen,
für die Fachleute hier ist es sicher nur eine kleine Herausforderung, aber ich stehe (mal wieder) wie der Ochs vor dem Berg, und finde das eine oder andere nicht heraus.
Mag mir jemand helfen? Dann schon mal jetzt einen herzlichen Dank!
Nr. 67
Gemeinde Crefeld Kreis Crefeld Regierungs-Departement von Düsseldorf
Im Jahre tausend achthundert dreiundzwanzig, den achtzehnten September
erschienen vor mir Johann Jacob Regals (?) beige...Bürgermeister von Crefeld
als Beamter des Personenstandes, der Johann Knösels sechs
undzwanzig Jahre alt, gebohren zu Crefeld,
Regierungs-Departement Düsseldorf, Standes Strumpfweber,
wohnhaft zu Crefeld, Regierungs-Departement Düsseldorf,
Sohn des hier einwilligenden Heinrich Knösels und der Sibilla Pegels,
wohnhaft zu Crefeld, Regierungs-Departement Düsseldorf
und die Jungfrau Anna Sibilla Henneser, ein
unddreißig Jahre alt, gebohren zu Crefeld, Regierungs-Departement
Düsseldorf, Standes...,wohnhaft zu Crefeld,
Regierungs-Departement Düsseldorf, Tochter des verstorbenen Peter Henneser und der hier einwilligenden Gertrud Gerbers wohnhaft zu Crefeld, Regierungs-Departement Düsseldorf.
Dieselbe haben mich aufgefordert die zwischen ihnen verabredete Heirath gesetzlich abzuschließen; und in
Erwägung, daß die vorgeschriebenen öffentlichen Ankündigungen dieser Heirath wirklich vor der Hauptthüre
des Gemeinde-Hauses zu Crefeld Statt gehabt haben, nämlich die erste am siebenten
und die andere am vierzehnten September,
daß ferner die Urkunden dieser Ankündigungen gebührend öffentlich angeschlagen gewesen, und endlich daß
mir kein Widerspruch gegen diese Verheirathung eingereicht worden ist; habe ich, um besagter Aufforderung
zu willfahren, und nachdem die zu gegenwärtiger Handlung beigebrachten und gegenwärtiger Urkunde angefügten Beläge, nämlich:
die Geburts-Urkunden der eheschließenden Personen und ..
… der Braut
so wie auch das sechste Kapitel des vom Ehestande handelnden Titels des bürgerlichen Gesetzbuchs laut vorgelesen hatte, hierauf den vorbenannten Bräutigam und die vorbenannte Braut gefragt: ob sie einander ehelichen wollten?
Da nun jeder von beiden insbesondere diese Frage bejahend beantwortet hat: so erkläre ich im Namen des Gesetzes, daß Johann Knösels und Anna Sibilla
Henneser hierdurch miteinander gesetzlich verheirathet sind.
Worüber ich gegenwärtige Urkunde errichtet habe in Gegenwart
des Peter P...
dreißig Jahre alt, Standes Seidenweber zu Crefeld
wohnhaft, welcher ein Schwager der neuen Ehegattin, des
Christian Rommerskirschen, sechsundzwanzig Jahre alt, Standes Seidenweber zu Crefeld wohnhaft, welcher ein Schwager der neuen Ehegattin, des
Gerhard El(...)ing, dreißig Jahre alt, Standes …
zu Crefeld wohnhaft, welcher ein Bekannter der neuen Ehegatten,
und des Heinrich Eicker, achtunddreißig Jahre alt,
Standes … zu Crefeld wohnhaft, welcher ein Schwager des neuen Ehegatten zu seyn erklärten; und haben die besagten Zeugen, so wie die neuen Eheleute,
diese Urkunde, nachdem dieselbe ihnen vorgelesen worden, mit mir unterschrieben.
Die Braut, die Mutter der Braut, Peter P...
Christian Rommerskirchen erklärten
nicht schreiben zu können.
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