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#41
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Der dem diesseitigen Untertanen - Verbande angehörende
Nicolaus Edelbluth aus Neunkirchen im Kreise Ottweiler , zuletzt wohnhaft zu Schönau in Rheinbayern hat sich vor längerer Zeit von diesem Orte heimlich entfernt und seine 3 unerwachsenen Kinder hilflos zurückgelassen , so das diese der öffentlichen Fürsorge anheimgefallen , hierhin übernommen und in Pflege untergebracht werden mußten. Wir weisen daher sämmtliche Orts - und Polizeibehörden unseres Bezirkes an , auf den EDELBLUTH zu vigiliren und ihn im Betretungsfalle mitteslst beschränkter Reiseroute nach Neunkirchen zurückzuweisen und hiervon uns sowie dem Königl. Landraths - Amte zu Ottweiler Anzeige zu machen. Trier den 12. März 1869 Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Trier 1869 |
#42
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Der Dienstknecht
Johann Lauer aus Münchweiler , im Kreise Merzig , hat sich vor längerer Zeit von seinem genannten Wohnorte entfernt und seine 2 unerwachsenen Kinder hilflos zurückgelassen , so das dieselben der öffentlichen Fürsorge anheimgefallen sind. Wir weisen daher sämmtliche Orts und Polizeibehörden unseres Bezirkes an , auf den LAUER zu vigiliren und ihn im Betretungsfalle sofort mittelst beschränkter Reiseroute nach Münchweiler zurückzuweisen , und hiervon uns sowie dem Königlichen Landraths - Amte zu Merzig Anzeige zu machen. Trier den 3. November 1869. Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Trier 1869 |
#43
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Die unverehelichte
Margaretha Schmitt , 26 Jahre alt , aus Roschberg , im Kreis St. Wendel , hat sich vor längerer Zeit von ihrem Wohnorte entfernt , und ihr unerwachsenes Kind hilflos zurückgelassen , so das dieses der öffentlichen Fürsorge anheimgefallen ist. Wir weisen daher sämmtliche Orts - und Polizei - Behörden unseres Bezirkes an , auf die SCHMITT zu vigiliren und sie im Betretungsfalle sofort mittelst beschränkter Reiseroute nach Roschberg zurückzuweisen und hiervon uns sowie dem Königl. Landraths - Amte zu St. Wendel Anzeige zu machen. Trier den 8. März 1869 Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Trier 1869 |
#44
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Die Magdalena Rach , Witwe des Schuhmachers Friedrich Wilhelm aus Saarlouis ,
hat sich vor einiger Zeit von ihrem Wohnorte entfernt und ihr unerwachsenes Kind hilflos zurückgelassen , so das Letzteres der öffentlichen Fürsorge anheim gefallen ist. Wir weisen daher sämmtliche Orts - und Polizeibehörden unseres Bezirkes an , auf die WILHELM zu vigiliren und sie im Betretungsfalle mittelst beschränkter Reiseroute nach Saarlouis zurückzuweisen und hiervon uns sowie dem Königlichen Landraths - Amte zu Saarlouis Nachricht zu geben. Trier den 16. März 1869. Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Trier 1869 |
#45
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Das Königliche Landgericht zu Saarbrücken hat durch Urteil vom 6. Februar d. J. den Schiffer
Franz Herrig aus Roden für abwesend erklärt. Cöln den 12. Februar 1868. Der General - Prokurator. Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Trier 1868 |
#46
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Die nachbenannten Personen :
1) Philipp Fink , Bergmann aus Ludweiler 2) Johann Kilsch , Taglöhner aus Sulzbach 3) Maria Freis , Taglöhnerin aus Malstatt 4) Peter Schulligen , Taglöhner aus Burbach 5) Dorothea Maul , verehelichte Blank aus Burbach, alle aus dem Kreise Saarbrücken haben sich vor längerer Zeit von ihren resp. Wohnorten entfernt und ihre unerwachsenen Kinder hilflos zurückgelassen , so das diese der öffentlichen Fürsorge anheimgefallen sind. Wir weisen daher die Polizeibehörden unseres Bezirkes an , auf die vorgenannten Personen zu vigiliren , sie im Betretungsfalle sofort mittelst beschränkter Reiseroute nach ihren resp. Wohnorten zurückzuweisen , und hiervon uns, sowie dem Königlichen Landraths - Amte zu Saarbrücken Anzeige zu machen. Trier den 5. April 1868 Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Trier 1868 |
#47
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Die Dienstmagd
Margaretha Schulien * aus Britten , zuletzt zu Mettlach sich aufhaltend , hat sich Ausgangs Dezember v. J. von letztgenannten Orte entfernt und ihr 2 Jahre altes uneheliches Kind hilflos zurückgelassen , so das daselbe der öffentlichen Fürsorge anheim gefallen ist. Wir weisen daher sämmtliche Polizeibehörden unseres Bezirkes an , auf die SCHULIEN zu vigiliren und dieselbe im Betretungsfalle sofort mittelst beschränkter Reiseroute nach Mettlach , woselbst ihr Kind sich in Privatpflege befindet , zurückzuweisen und hiervon uns sowie dem Königlichen Landraths - Amte zu Merzig Anzeige zu machen. Trier den 17. Januar 1872. Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Trier 1872 |
#48
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Das Königliche Landgericht zu Saarbrücken hat durch Urteil vom 15. Mai d. J. verordnet , das über die Abwesenheit des
Schmiedes Conrad Frey früher in Saarbrücken wohnhaft , ein Zeugenverhör abgehalten werden soll. Cöln den 27. Mai 1872. Der General - Prokurator. Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Trier 1872 |
#49
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Das Königliche Landgericht zu Trier hat durch Urteil vom 29. April d. J. den früheren Tabaksarbeiter
Johann Baptist Ludwig in Wadern für abwesend erklärt. Cöln den 3. Juni 1872. Der General - Prokurator. Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Trier 1872. |
#50
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Das Königliche Landgericht zu Saarbrücken hat durch ein Urteil vom 25. Juni d. J. verordnet , das über die Abwesenheit des
Nikolaus Hoffmann aus Schlawerie bei Neunkirchen , ein Zeugenberhör abgehalten werden soll. Cöln den 4. Juli 1872. Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Trier 1872 |
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