Hallo,
ich habe vor ca. 2 Monaten einige Anfragen bei der WAst Berlin abgeschickt, meine Großväter und drei meiner Großonkel (Brüder meiner Oma).
Heute bekam ich zwei Briefe betreffend meiner Urgroßonkel betreffend der Datenschutzbestimmungen. Demnach dürfen DAten nur an die Kriegsteilnehmer selbst, an Behörden oder an die hinterbliebenen Familienangehörigen übermittelt werden, es sei den, es liegt eine VOllmacht des Wehrmachtangehörigen oder der Hinterbliebenen vor.
Jetzt frage ich mich, bekomme ich nur für die direkte Linie Auskunft, wisst ihr da etwas näheres? Alle drei Urgroßonkel sind vor meiner Geburt gestorben, nur von gibt es eine Tochter, die auch für mich erreichbar ist und wo eine Vollmacht wahrscheinlich zu bekommen ist.
Da es Standesämter in Österreich erst am 1938 gibt, habe ich von meinen Großonkel auch kaum Dokumente, nur Kirchenbucheintragungen. Von meiner schon verstorbenen Oma habe ich aber alles an Dokumenten.
Mit Hinterbliebenen sind ist wohl nur die direkte Linie gemeint, oder? Sonst konnte mir eventuell meine Mutter (die Nichte der erwähnten Herren) eine Vollmacht geben?
Über einen Rat, wie ich da vorgehen soll, würde ich mich sehr freuen.
ich habe vor ca. 2 Monaten einige Anfragen bei der WAst Berlin abgeschickt, meine Großväter und drei meiner Großonkel (Brüder meiner Oma).
Heute bekam ich zwei Briefe betreffend meiner Urgroßonkel betreffend der Datenschutzbestimmungen. Demnach dürfen DAten nur an die Kriegsteilnehmer selbst, an Behörden oder an die hinterbliebenen Familienangehörigen übermittelt werden, es sei den, es liegt eine VOllmacht des Wehrmachtangehörigen oder der Hinterbliebenen vor.
Jetzt frage ich mich, bekomme ich nur für die direkte Linie Auskunft, wisst ihr da etwas näheres? Alle drei Urgroßonkel sind vor meiner Geburt gestorben, nur von gibt es eine Tochter, die auch für mich erreichbar ist und wo eine Vollmacht wahrscheinlich zu bekommen ist.
Da es Standesämter in Österreich erst am 1938 gibt, habe ich von meinen Großonkel auch kaum Dokumente, nur Kirchenbucheintragungen. Von meiner schon verstorbenen Oma habe ich aber alles an Dokumenten.
Mit Hinterbliebenen sind ist wohl nur die direkte Linie gemeint, oder? Sonst konnte mir eventuell meine Mutter (die Nichte der erwähnten Herren) eine Vollmacht geben?
Über einen Rat, wie ich da vorgehen soll, würde ich mich sehr freuen.
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