Hallo,
mir ist aufgefallen, dass Standesbeamte bei Eheschließungen früher oftmals eintrugen, dass die Braut ledig war. Beim Bräutigam habe ich diese Eintragung noch nie gefunden. Beispiele:
Patschkau 1883: Der Bauernsohn August A. und die ledige Karoline M.
Patschkau 1896: Der Arbeiter Johann R. und die unverehelichte Clara B.
Wallisfurth 1906: Der Militair-Invalide August E. und die ledige Arbeiterin Olga S.
Dann habe ich einen Fall, in dem darauf hingewiesen wurde, dass die Braut Witwe war. Dass der Bräutigam Witwer war, wurde unterschlagen:
Schwammelwitz 1876: Der Korbmachermeister August K. und die Witwe Francisca R.
Kann mir jemand sagen, was das soll? Komische Regelung.
Wenn es bei Männern so unwichtig war, ob sie ledig waren oder Witwer, dann war es vielleicht auch unwichtig, ob sie geschieden waren (oder noch verheiratet !!)
Frdl. Grüße
Jo
mir ist aufgefallen, dass Standesbeamte bei Eheschließungen früher oftmals eintrugen, dass die Braut ledig war. Beim Bräutigam habe ich diese Eintragung noch nie gefunden. Beispiele:
Patschkau 1883: Der Bauernsohn August A. und die ledige Karoline M.
Patschkau 1896: Der Arbeiter Johann R. und die unverehelichte Clara B.
Wallisfurth 1906: Der Militair-Invalide August E. und die ledige Arbeiterin Olga S.
Dann habe ich einen Fall, in dem darauf hingewiesen wurde, dass die Braut Witwe war. Dass der Bräutigam Witwer war, wurde unterschlagen:
Schwammelwitz 1876: Der Korbmachermeister August K. und die Witwe Francisca R.
Kann mir jemand sagen, was das soll? Komische Regelung.
Wenn es bei Männern so unwichtig war, ob sie ledig waren oder Witwer, dann war es vielleicht auch unwichtig, ob sie geschieden waren (oder noch verheiratet !!)
Frdl. Grüße
Jo
Kommentar