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Allgemeine Frage zu einer Meldekarte und dem Datenschutz
Hallo liebe Ahnenforscherinnen und Ahnenforscher.
Ich habe eine Frage zu einer Meldekarte und dem Datenschutz. Viele Informationen dort betreffen einen vermissten/verschollen Urgroßvater, Josef Loidl (1903 - ja, das weiß ich eben nicht). Soweit, so gut. Die Meldekarte stammt aus den 1940er Jahren. Dort sind u.a. die Geburtsdaten und Heiratsdaten beider Söhne - meines Großvaters und dessen Bruders - beide Herren sind inzwischen gestorben - verzeichnet. Meine Frage hierzu: Darf man einen Ausschnitt aus der Meldekarte posten, um ein bestimmtes Datum sicher lesen zu können oder fällt das unter den Datenschutz, weil es sich bei dem gesuchten Datum nicht um eines meiner Vorfahren, sondern um dessen Bruder handelt ? Ich kann drei von vier Ziffern problemlos lesen, bei der vierten Ziffer ist es schwierig, da die Schrift sehr unleserlich ist. Altersmäßig kämen beide Daten infrage d.h. der Mann könnte entweder - nur als Hausnummernbeispiele - 1940 oder 1949 - geheiratet haben, wobei er im ersteren Fall noch ziemlich jung gewesen wäre, doch warum nicht. Seine Eltern dürften nichts sagen, da sie selbst auch sehr jung erst Nachkommen gezeugt und dann geheiratet haben - ja die Reihenfolge stimmt. Was meint ihr dazu ? Herzliche Grüße. Andrea |
#2
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Hallo Andrea,
sofern beide Herren tatsächlich verstorben sind, besteht kein Problem deren Daten (auch als Ausschnitt) hier zu posten, da kein postmortales Persönlichkeitsrecht besteht. Siehe, als ein Beispiel, hierzu unter: https://www.datenschutz.eu/urteile/V...mann-20150616/ Kapitel Entscheidungsgründe, Absatz 2 aa) und cc) Ich hoffe, mit diesen Angaben ein wenig zu helfen? Viele Grüße AlAvo |
#3
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Hallo, Andrea!
Eigentlich hätte ich in dem Fall keine Skrupel und würde die Meldekarte hier einstellen; ich gebe auch zu, dass ich mir diese Gedanken gar nicht gemacht hätte . Wenn es Dir nur um Zahlen geht, kannst Du die "Gefahr" doch eigentlich ganz gut umschiffen. - Du hast die Meldekarte ja sicherlich auf Deinem PC, dann kannst Du doch die entsprechenden Jahres-Zahlen via "snipping tool" ausschneiden in ein PDF kopieren und hier zeigen. Namen sind doch in dem Fall "Schall und Rauch", denn die kennst Du ja bzw. kannst sie lesen. |
#4
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Hallo AlAvo und Scheuck.
Vielen herzlichen Dank für eure Antworten. Ich freue mich sehr darüber. Ja, das mit dem Daten zuschneiden und hier her kopieren, ist eine gute Idee. Ich werde das gleich so machen, versprochen. Das Bild habe ich am Laptop hochgeladen, das stimmt. Beide Herren sind über 40 Jahre tot, von daher dürfte es rechtlich kein Problem mehr sein, Daten zu posten, wobei es mir weniger um die Sterbedaten, sondern um die Hochzeitsdaten geht, die ja noch unter den Datenschutz fallen. Mir geht es wirklich nur um die zu lesenden Zahlen. Habt eine Gute N8. Herzliche Grüße Andrea Geändert von Andrea1984 (02.09.2018 um 23:15 Uhr) |
#5
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Hallo Andrea,
vielen Dank für Deine nette Rückmeldung. Bitte schön, ist doch gerne geschehen. Auch die reine Nennung der Hochzeitsdaten, also Datum und Ort, wäre kein Problem. Viele Grüße AlAvo |
#6
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Hallo AlAvo.
Lieber nicht, da dieses in den 1940er Jahren stattgefunden hat, somit noch unter den Datenschutz fällt. Die Frist ist noch nicht abgelaufen und es gibt Nachkommen aus dieser Ehe, ja sogar die Braut von damals könnte durchaus noch am Leben sein, so ich nichts gegenteiliges gehört/gelesen habe. Herzliche Grüße. Andrea |
#7
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Hi,
ich würde auf dem Scan alles schwärzen was evtl. gegen Datenschutzbestimmungen verstoßen könnte und den Rest hier einstellen. Und wenn man die Namen mitschwärzt sind die reinen Lebensdaten ja auch kein Problem mehr, da nicht zuzuordnen. LG Manu |
#8
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Hallo Manu.
Das hab ich ja schon getan und das Bild/Photo - nicht den Scan - bzw. einen Ausschnitt davon bei der Lesehilfe gepostet. Mir ist es nur um eine Zahl gegangen, die habe ich bekommen. Herzliche Grüße Andrea |
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