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  #1  
Alt 24.01.2015, 19:41
woodstockssnoopy woodstockssnoopy ist offline männlich
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Registriert seit: 21.08.2011
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Standard Bei SELBSTMORD in 1907 +1915 in Preußen, haben da zwingend die Polizeibehörden noch Unterlagen?

Halo,

zwei meiner Ururgroßväter haben sich nachweislich selbst umgebracht! Bei einem liegen zwischen Todestag und Begräbnis 2 Wochen dazwischen, so dass ich davon ausgehe, dass der Leichnam evet. obduziert worden ist! Wenn nach so viel Jahren etwaiges Schriftgut noch existiert, wo könnte das sein? Einmal betrifft es die Region Hannover und einmal die Stadt Dortmund.

Danke!

VG
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  #2  
Alt 24.01.2015, 19:58
MMR MMR ist offline
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Registriert seit: 23.01.2015
Beiträge: 400
Standard

Hallo,
wie ich es verstanden habe handelt es sich um die Jahre 1907 und 1915. In diesen Jahren gab es schon Standesämter. Es gibt die kirchliche Unterlagen und Standesamtliche, das ist ein Unterschied. Also haben wir seit dem Standesamt doppelte Beurkundung. Ich denke nicht dass die Polizei aus dieser Zeit noch Unterlagen hat, denn z.B. auch die Krankenhausakten eines Menschen werden nach 30 Jahren weggeworfen. Aber eventuell man könnte einen Archivar nachfragen, vlt. sind die Unterlagen in ein Archiv gewandert oder einfach vor Ort anfragen

LG
__________________
Experte für die Region Oberhessen.
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  #3  
Alt 24.01.2015, 21:54
Anna Sara Weingart Anna Sara Weingart ist offline
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Registriert seit: 23.10.2012
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Zitat:
Zitat von woodstockssnoopy Beitrag anzeigen
....nachweislich selbst umgebracht!...
Hallo,
Dann hat die Strafverfolgungsbehörde Polizei damit nichts mehr zu tun, denn es war ja keine Straftat und es gab kein Täter. (Die Polizeibehörde bzw. Staatsanwaltschaft ist kein Gemeindearchiv.)

Ich wüsste nicht warum man hätte groß obduzieren sollen, wenn sich jemand selbst erschoss. So etwas mag vielleicht heuzutage geschehen (als Beschäftigungstherapie für den Öffentl. Dienst)

Eventuell wurde er eingeäschert und dann später die Urne begraben; das würde die 2 Wochen erklären.

Gruss
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  #4  
Alt 24.01.2015, 22:19
Benutzerbild von AlAvo
AlAvo AlAvo ist offline
 
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Zitat:
Zitat von Anna Sara Weingart Beitrag anzeigen
Hallo,
Dann hat die Strafverfolgungsbehörde Polizei damit nichts mehr zu tun, denn es war ja keine Straftat und es gab kein Täter. (Die Polizeibehörde bzw. Staatsanwaltschaft ist kein Gemeindearchiv.)
Zitat:
Zitat von Anna Sara Weingart Beitrag anzeigen
Ich wüsste nicht warum man hätte groß obduzieren sollen, wenn sich jemand selbst erschoss. So etwas mag vielleicht heuzutage geschehen (als Beschäftigungstherapie für den Öffentl. Dienst)
Hallo Anna Sara,

ob und wie die Staatsanwaltschaft oder Polizei zu jener Zeit zuständig sowie der damalige Verbleib von Akten geregelt war, lässt sich nur über die damaligen Rechtsvorschriften klären. Heutige Pauschalaussagen darüber führen nicht weiter.

Auch deine Aussage zur Beschäftigungstherapie für den Öffentl. Dienst ist nicht haltbar und absolut unsachlich, zumal bei noch so augenscheinlichen Selbstmorden immer die Staatsanwalt eingeschaltet wird. Eine staatsanwaltlich eingeleitete und gerichtlich angeordnete Obduktion dient auch zum Ausschluß von Fremdverschulden.


Viele Grüße
AlAvo
__________________
War Mitglied der Lettischen Kriegsgräberfürsorge (Bralu Kapi Komiteja)

Zirkus- und Schaustellerfamilie Renz sowie Lettland

Reisenden zu folgen ist nicht einfach, um so mehr, wenn deren Wege mehr als zweihundert Jahre zurück liegen!


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  #5  
Alt 24.01.2015, 23:12
Anna Sara Weingart Anna Sara Weingart ist offline
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Hallo,
Ich denke eine geübter Gerichtsmediziner erkennt bereits an der Leiche am Sterbeort, ob es sich um ein Selbsterschießen handeln müsste, oder Fremdverschulden vorliegt.

Dass nach einer tiefergehenden Obduktion möglicherweise doch herauskommt, dass es ein raffinierter Mord war, mag theoretisch möglich, aber eher unwahrscheinlich sein.
Solche Fälle werden aber gerne in Filmen zur Freude der TV-Zuschauer konstruiert, und führen daher wohl zur übertriebenen Glorifizierung des Erkenntnisgewinns des Leichenbeschaus.

Nichtsdestotrotz ist es ein wichtiger Berufszweig, den ich in keiner Weise in Frage stellen will.

Wer sich über meine Bemerkung zur Beschäftigungstherapie angegriffen gefühlt hat, den bitte ich um Entschuldigung
Gruss

Geändert von Anna Sara Weingart (24.01.2015 um 23:17 Uhr)
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  #6  
Alt 24.01.2015, 23:30
Benutzerbild von Frank K.
Frank K. Frank K. ist offline männlich
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Beiträge: 1.315
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Hallo miteinander,

es ist nicht die Aufgabe eines Pathologen, am Sterbeort einer Person (ob Suizid oder nicht) aktiv zu werden und eine Obduktion durchzuführen.
Es sind Ermittlungsbeamte vor Ort, die anhand von Indizien weitere forensische Schritte im Verdachtsfall veranlassen.
Im Verdachtsfall wird dann der Leichnam in der Pathologie dahingehend untersucht, ob sich ein Verdachtsfall bestätigt. Dann geht alles seinen Gang.
Alles andere gehört leider in den Bereich der fiktiven Spekulation und führt zu keinem Ergebnis.

Viele Grüße
Frank
__________________
Gegenwart ist die Verarbeitung der Vergangenheit zur Erarbeitung der Zukunft
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  #7  
Alt 25.01.2015, 10:05
IngridB
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Hallo,

wurde denn die jeweilige Beiakte/Sammelakte zu den jeweiligen Sterbefällen im Stadtarchiv angefordert, sofern sie noch vorhanden ist ? Dort dürften weitere Informationen zu finden sein zu den näheren Umständen, evtl. ein Polizeibericht, Freigabe zum Begräbnis durch die Gerichtsmedizin usw.

Viele Grüße
Ingrid.
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  #8  
Alt 31.01.2015, 09:42
woodstockssnoopy woodstockssnoopy ist offline männlich
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Hallo,

das ist in einem Fall noch nicht geschehen - Danke für den Tipp. IM Fall 1907 in Hannover ist das Problem ja gerade, dass ich den Todesort nicht kenne und ihn seit 20 Jahren suche. Mir ist es nur über die Beerdigungsakten des Friedhofs gelungen etwas zum Tod und Datum zu ergründen. Daher versuche ich ja nun über die akten event. mehr herauszufinden.
Großes Problem ist aber, dass ich nicht weiß wo er verstarb. Nach 2 Wochen wurde er halt dann in Hannover begraben und es steht dort Selbstmord im Friedhofsbuch.


Danke schon mal an alle Diskutanten!!!
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Stichworte
polizei , preußen , selbstmord

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