Moin aus Ostfriesland,
so mancher Graf oder Edelmann hatte im 16ten oder 15ten Jahrhundert noch nebenbei seine außerehelichen Beziehungen. Bei nachweislich anerkannten Kindern, die deren adligen Namen tragen durften, sind dann diejenigen als Vorfahren zu betrachten. Doch wohl oder ?
Wahrscheinlich bin ich hier überfordert, so könnte ich einfach mal 1000 Jahre nachtragen, weil der Adel doch ziemlich nachvollziehbar ist.
Also: Ist ein uneheliches Kind in diesem Fall ein anerkanntes Glied in der Vorfahrenkette?
Gruß Joachim
so mancher Graf oder Edelmann hatte im 16ten oder 15ten Jahrhundert noch nebenbei seine außerehelichen Beziehungen. Bei nachweislich anerkannten Kindern, die deren adligen Namen tragen durften, sind dann diejenigen als Vorfahren zu betrachten. Doch wohl oder ?
Wahrscheinlich bin ich hier überfordert, so könnte ich einfach mal 1000 Jahre nachtragen, weil der Adel doch ziemlich nachvollziehbar ist.
Also: Ist ein uneheliches Kind in diesem Fall ein anerkanntes Glied in der Vorfahrenkette?
Gruß Joachim
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