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Bezeichnung "Erben" hinter Namen
Jahr, aus dem der Begriff stammt: 1752 Region, aus der der Begriff stammt: Hunsrück (Gondershausen) Hallo zusammen, ich habe eine Frage und zwar steht im FB Gondershausen rk. 1759-1798 in einem abgeschriebenen Einwohnerverzeichnis der Pfarrei Gondershausen aus dem Jahr 1752 hinter ein paar der Namen entweder Schöffe, Schultheiß (1x), Witwe oder auch das Wort Erben. Das Verzeichnis wurde aufgestellt nach der Zinsrenovation Gondershausen aus dem Jahr 1752 und enthält eine auf das Jahr 1752 aktualisierte Zusammenstellung der von einzelnen Bewohnern der Dörfer der Schultheißerei Gondershausen zu zahlenden Zinsen und Gefälle. Das sieht dann z.B. so aus: Schneider, Anton Wwe Süß, Michael Schöffe Will, H. Georg Erben Was bedeutet das Wort "Erben" in diesem Fall? Heißt das, dass besagte Person schon vor 1752 gestorben ist und die Nachfahren (Erben) Zinsen und Gefälle zahlen müssen? (zu dieser Theorie irritiert mich, dass bei der 3 der Einwohner in Klammern "1752 tot" steht) Habt ich eine Idee wie ich das Wort "Erben" interpretieren kann? Vielen Dank und LG, Benjamin |
#2
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Ja, seine Erben.
Müssen aber keine Nachfahren sein, könnten auch Geschwister oder Nichten und Neffen sein. |
#3
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Hallo Horst,
danke für deine Antwort. Dann kann ich die Person ja guten Gewissens mit "+<1752" ergänzen LG Benjamin |
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